Sel­ber Wöl­fe infor­mie­ren: „Spiel­fä­hig“ – was bedeu­tet das?

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Wer stellt die Spiel­fä­hig­keit fest? Wel­che Kri­te­ri­en gel­ten? Wel­che Kon­se­quen­zen drohen?

Nahe­zu jeder Spiel­tag der DEL2, aber auch in ande­ren Ligen, war in den letz­ten Wochen geprägt von „wackeln­den“ Spiel­an­set­zun­gen, von mehr oder weni­ger kurz­fri­sti­gen Spiel­ab­sa­gen und von Par­tien, bei denen eines der bei­den Teams mit einem Rumpf­ka­der antre­ten muss­te. In aller Mun­de sind Flos­keln wie „die Liga­ge­sell­schaft hat die Spiel­fä­hig­keit fest­ge­stellt“ oder „bei­de Teams haben sich auf eine Spiel­ver­le­gung geei­nigt“. Wann genau ein Team „spiel­fä­hig“ ist, was es mit der 9+1‑Regel auf sich hat und wel­che Kon­se­quen­zen dro­hen, wenn ein Team trotz fest­ge­stell­ter Spiel­fä­hig­keit und vom Geg­ner abge­lehn­ten Antrag auf Spiel­ver­le­gung nicht antritt, ist den Wenig­sten bekannt. Wenn man die Hin­ter­grün­de und die dar­aus dro­hen­den Kon­se­quen­zen kennt, dann erklärt sich auch die Reak­ti­vie­rung von Spie­lern, die ihre Kar­rie­re längst been­det hat­ten. Die­se Maß­nah­me haben zuletzt in der DEL2 nicht nur unse­re Sel­ber Wöl­fe ergriffen.

Die „9+1‑Regel“ kurz erklärt

Um zu ver­ste­hen, war­um der Ein­satz von Den­nis Schie­ner für unse­re Sel­ber Wöl­fe so wich­tig ist, muss man die Regel um die Fest­stel­lung der Spiel­fä­hig­keit durch die Ligen­lei­tung laut Spiel­ord­nung im Detail kennen:

  • Als „spiel­fä­hig“ ist ein Team – laut bestehen­der Regu­la­ri­en – ein­zu­stu­fen, sobald min­de­stens 9 Feld­spie­ler sowie 1 Tor­hü­ter „zur Ver­fü­gung stehen“.
  • Als „zur Ver­fü­gung ste­hend“ wer­den jedoch auch all die­je­ni­gen Spie­ler ein­ge­stuft, die auf­grund „sport­ty­pi­scher Sach­ver­hal­te“ (Ver­let­zun­gen oder Sper­ren) sowie ander­wei­ti­ger Erkran­kun­gen defi­ni­tiv aus­fal­len. Spie­ler mit ärzt­lich atte­stier­ter Arbeits­un­fä­hig­keit (z.B. auf­grund eines gebro­che­nen Beins oder einer Man­del­ent­zün­dung) oder von der Liga gesperr­te Spie­ler (z.B. Sper­re nach einer Spiel­dau­er­dis­zi­pli­nar­stra­fe) fal­len also unter die Rubrik „zur Ver­fü­gung stehend“.
  • Als „nicht zur Ver­fü­gung ste­hend“ wer­den aus­schließ­lich posi­tiv auf COVID-19 gete­ste­te oder in behörd­lich ange­ord­ne­ter Qua­ran­tä­ne befind­li­che Spie­ler eingestuft.
  • Wird ein Team als „spiel­fä­hig“ ein­ge­stuft, kann die Ligen­lei­tung das Spiel nicht absa­gen, es sei denn, der ent­spre­chen­de Geg­ner stimmt einem Antrag auf Spiel­ver­le­gung zu. Erfolgt kei­ne Zustim­mung des Geg­ners, bleibt die Spiel­an­set­zung bestehen.
  • Tritt ein Team nicht an, obwohl es als „spiel­fä­hig“ ein­ge­stuft ist und der Geg­ner einer Spiel­ver­le­gung nicht zuge­stimmt hat, dro­hen dra­sti­sche Sank­tio­nen: Das Spiel wird für den nicht­an­tre­ten­den Club als ver­lo­ren gewer­tet und es wird eine Geld­stra­fe aus­ge­spro­chen. Beim zwei­ten Ver­stoß die­ser Art in einer Sai­son fin­det dann § 14 Abs. 1 der Spiel­ord­nung „Aus­schei­den aus dem Spiel­be­trieb“ Anwen­dung: „Tritt ein Lizenz-Club inner­halb einer Wett­kampf­sai­son zwei­mal zu Mei­ster­schafts­spie­len schuld­haft nicht ord­nungs­ge­mäß an bzw. ver­schul­det er einen Spiel­ab­bruch, so schei­det der Lizenz­Club aus der lau­fen­den Mei­ster­schaft aus, es sei denn, die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Liga­ge­sell­schaft beschließt Abweichendes.“

Bei­spiel zur Verdeutlichung

Ein DEL2-Team hat 28 Spie­ler (3 Tor­hü­ter und 25 Feld­spie­ler) im Kader. 14 Feld­spie­ler sind posi­tiv auf COVID-19 gete­stet oder befin­den sich in behörd­lich ange­ord­ne­ter Qua­ran­tä­ne. 4 wei­te­re Feld­spie­ler sowie 1 Tor­hü­ter sind ver­letzt oder ander­wei­tig krank. Fol­ge: 3 Tor­hü­ter sowie 14 Feld­spie­ler gel­ten als „zur Ver­fü­gung ste­hend“, die Mann­schaft wird also durch die Ligen­lei­tung als „spiel­fä­hig ein­ge­stuft“, obwohl fak­tisch nur 2Seite 3 von 3 Tor­hü­ter und 7 Feld­spie­ler ein­satz­fä­hig sind. Stimmt der Geg­ner dem Antrag einer Spiel­ver­le­gung nicht zu, bleibt die Spiel­an­set­zung bestehen. Der betrof­fe­ne Club kann aber nicht antre­ten, da die Min­dest­spiel­stär­ke von 9+1 nicht gege­ben ist, selbst wenn einer der bei­den Tor­hü­ter im Feld spie­len wür­de. Fol­ge: Spiel­wer­tung gegen das betrof­fe­ne Team, Geld­stra­fe und eine Ver­feh­lung gemäß § 14 Abs.1 der Spielordnung.

Unser gro­ßer Dank gilt an die­ser Stel­le noch­mals Den­nis Schie­ner, der uns in die­ser Situa­ti­on aus­hilft, sowie allen ande­ren Mit­glie­dern unse­res Wolfs­ru­dels, die sich trotz Bles­su­ren oder leich­te­rer Erkran­kun­gen in den Dienst unse­rer Mann­schaft und unse­res Clubs stel­len, um einen dro­hen­den Aus­schluss aus dem Spiel­be­trieb zu verhindern.