Bay­reu­ther MdB Anet­te Kram­me: „Bun­des­pro­gramm Impuls för­dert von Coro­na betrof­fe­ne Ama­teur­mu­sik in länd­li­chen Räumen“

MdB Anette Kramme
MdB Anette Kramme © anette-kramme.de

Auch 2022 haben Ama­teur­mu­sik­ensem­bles aus länd­li­chen Räu­men wie­der die Chan­ce, eine För­de­rung bei IMPULS zu bean­tra­gen und bei Bewil­li­gung mit bis zu 15.000 Euro geför­dert zu wer­den. Dar­auf macht die Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin Anet­te Kram­me (SPD) auf­merk­sam. Nach zwei erfolg­rei­chen För­der­run­den gibt es nun ein neu­es Antrags­ver­fah­ren. Seit dem 15. Janu­ar 2022 kön­nen Ensem­bles lau­fend För­der­an­trä­ge ein­rei­chen. Sie sind somit an kei­ne all­ge­mei­ne Frist mehr gebun­den. Statt­des­sen gilt eine indi­vi­du­el­le 2‑Mo­nats-Frist.

MdB Anet­te Kram­me begrüßt das neue Antrags­ver­fah­ren: „Ama­teur­mu­sik­ensem­bles sind bei ihrer Antrag­stel­lung ab sofort so fle­xi­bel, dass sie einen indi­vi­du­el­len Bewil­li­gungs­zeit­raum für die För­de­rung mit IMPULS wäh­len kön­nen. Die För­de­rung soll den Musi­zie­ren­den – nach pan­de­mie­be­ding­ten Mona­ten des Still­stands – Impul­se und Moti­va­ti­ons­hil­fen zur nach­hal­ti­gen Stär­kung und für den zeit­na­hen Neu­start ermöglichen.“

Das För­der­pro­gramm rich­tet sich aus­drück­lich an akti­ve Ama­teur­mu­sik­ensem­bles aus Kom­mu­nen mit höch­stens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS wer­den koope­ra­ti­ve Pro­jek­te geför­dert, die unter­schied­li­che Akteu­re vor Ort zusam­men­brin­gen und so Ver­net­zung und Wis­sens­trans­fer ermöglichen.

Zu beach­ten ist ledig­lich eine 2‑Mo­nats-Frist. Das heißt, zwi­schen dem Datum der Antrag­stel­lung und dem Start-Datum des Bewil­li­gungs­zeit­raums müs­sen min­de­stens zwei Mona­te lie­gen. In die­ser Zeit wer­den die Anträ­ge auf for­ma­le Rich­tig­keit geprüft und an eine unab­hän­gi­ge Jury wei­ter­ge­lei­tet. Die­se wird die Anträ­ge bewer­ten und gege­be­nen­falls zur För­de­rung empfehlen.

Der Bewil­li­gungs­zeit­raum darf höch­stens bis zum 31.12.2022 lau­fen. Das bedeu­tet, das Pro­jekt muss bis Ende 2022 abge­schlos­sen sein.

Geför­dert wer­den auch in Zukunft inno­va­ti­ve Pro­jek­te zum krea­ti­ven Neu­start sowie Maß­nah­men zur Mit­glie­der­ge­win­nung und Struk­tur­stär­kung. Unterwww​.bun​des​mu​sik​ver​band​.de/​i​m​p​uls ste­hen wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zur Vor­be­rei­tung eines Antrags bereit.