Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 27.01.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Betrun­ke­ner VW-Fah­rer flüch­tet von Unfallstelle

BAD RODACH, LAND­KREIS COBURG. Nach einem Zusam­men­stoß mit einem Klein­trans­por­ter in der Nacht zum Don­ners­tag flüch­te­te der Unfall­ver­ur­sa­cher zu Fuß von der Unfallstelle.

Um 23:30 Uhr über­quer­te der zunächst unbe­kann­te Fah­rer eines VW die Kreu­zung Wer­ner-von-Sie­mens-Stra­ße/­Co­bur­ger Stra­ße. Beim Über­que­ren der vor­fahrts­be­rech­tig­ten Stra­ße miss­ach­te­te der Fah­rer den kreu­zen­den Ver­kehr und stieß mit einem Opel Klein­trans­por­ter im Kreu­zungs­be­reich zusam­men. Das Fahr­zeug des Unfall­ver­ur­sa­chers schleu­der­te nach dem Zusam­men­stoß in eine angren­zen­de Wie­sen­flä­che. Der VW-Fah­rer flüch­te­te nach dem Zusam­men­stoß aus sei­nem beschä­dig­ten Fahr­zeug. Im Zuge der Ver­kehrs­un­fall­auf­nah­me und den sich anschlie­ßen­den Ermitt­lun­gen tra­fen die Beam­ten den 26-Jäh­ri­gen aus Bad Rodach an sei­nem Wohn­sitz an. Ein Alko­test ergab einen Wert von 1,02 Pro­mil­le. Die Beam­ten ord­ne­ten eine Blut­ent­nah­me bei dem Mann an. Den Füh­rer­schein des Man­nes konn­ten die Beam­ten nicht sicher­stel­len, da die­ser dem Unfall­ver­ur­sa­cher erst vor kur­zem behörd­lich ent­zo­gen wur­de. Die bei­den Unfall­fahr­zeu­ge waren nicht mehr fahr­be­reit und muss­ten durch einen Abschlepp­dienst gebor­gen werden.

Gegen den 26-Jäh­ri­gen wird nun wegen Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs, uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort sowie Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis und Ver­stö­ßen nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ermittelt.

Nicht ange­lein­ter Hund beißt Fußgängerin

BAD RODACH, LAD­KREIS COBURG. Zu einem Ein­satz wegen eines Hun­de­bis­ses wur­den Cobur­ger Poli­zi­sten am Mitt­woch­abend nach Bad Rodach gerufen.

Um 19:15 Uhr war eine 9‑Jährige gemein­sam mit ihrer 39-jäh­ri­gen Mut­ter und deren Hund in der Ger­ber­gas­se zu Fuß unter­wegs. Dort kam den Bei­den ein 34-Jäh­ri­ger mit sei­nem Hund ent­ge­gen. Der Hund des Man­nes war nicht ange­leint. Der Hund griff zunächst den Vier­bei­ner der 39-Jäh­ri­gen und deren Toch­ter an. Im Anschluss zwick­te der Hund noch der 9‑Jährigen in den Fuß, so dass die­se sich am Fuß verletzte.

Die Cobur­ger Poli­zei nahm vor Ort die Per­so­na­li­en aller Betei­lig­ten auf und ermit­telt gegen den 34-jäh­ri­gen Hun­de­hal­ter, der sei­nen Hund nicht ange­leint hat­te, wegen fahr­läs­si­ger Körperverletzung.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Mit Dro­gen am Steuer

Wei­ßen­brunn – Am Mitt­woch, gegen 14.50 Uhr wur­de die Fah­re­rin eines Seat auf der Bun­des­stra­ße 85, Höhe Thon­berg einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Im Rah­men der Kon­trol­le wur­de bei der Fah­re­rin sei­tens der Poli­zei­be­am­ten der Ver­dacht erweckt, dass die­se unter dem Ein­fluss von Dro­gen stand. Der Dame wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt und eine Blut­ent­nah­me wur­de durchgeführt.

Mit Alko­hol am Steuer

Wil­helms­thal – Im Rah­men einer Ver­kehrs­kon­trol­le am Mitt­woch, gegen 16.00 Uhr im Bereich Grün­tal in Wil­helms­thal wur­de bei dem Fah­rer eines VW Golf Alko­hol­ge­ruch sei­tens der ein­ge­setz­ten Beam­ten fest­ge­stellt. Der Anfangs­ver­dacht bestä­tig­te sich im Rah­men eines Tests mit einem Wert von 0.31 mg/​. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt und auf dem Fah­rer kommt nun ein nicht uner­heb­li­ches Buß­geld, sowie ein Fahr­ver­bot zu.

Brem­sen verschlissen

Kro­nach – Bei der Kon­trol­le einer Auto­fah­re­rin am Mitt­woch, gegen 15.00 Uhr auf der Bun­des­stra­ße 85, im Bereich von Fried­richs­burg konnte

fest­ge­stellt wer­den, dass die bei­den hin­te­ren Brem­sen an ihren Fahr­zeug der­art ver­schlis­sen waren, das eine Wei­ter­fahrt unter­bun­den wer­den muss­te. Die Ein­lei­tung eines Buß­geld­ver­fah­rens ist die wei­te­re Konsequenz.

Blu­men­korb gestohlen

Kro­nach – Im Zeit­raum vom 25.01.2022 bis 26.01.2022 ent­wen­de­te ein bis­lang unbe­kann­ter Täter in der Lucas-Cra­nach-Stra­ße in Kro­nach einen, aus Metall gefloch­te­nen Blu­men­korb. Die­ser stand auf dem Geh­weg eines dor­ti­gen Ate­lier. Der Ent­wen­dungs­scha­den wird auf 100 Euro bezif­fert. Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei in Ver­bin­dung zu setzten.