Stadt­rats­an­trag der Bay­reu­ther GRÜ­NEn: Kli­ma­baum­haus soll bleiben!

Pres­se­mit­tei­lung der „Men­schen vom Kli­ma­baum­haus Bayreuth“:

In der kom­men­den Stadt­rats­sit­zung am 26. Janu­ar soll unter Ande­rem ein Antrag der Grü­nen bespro­chen wer­den, wel­cher sich für einen Ver­bleib des Kli­ma­baum­hau­ses gegen­über vom Rat­haus aus­spricht. Dem­nach soll die ange­kün­dig­te Ver­le­gung des Pro­tests nicht voll­zo­gen wer­den und die Pro­te­stie­ren­den vom Kli­ma­baum­haus auf unbe­stimm­te Zeit dort blei­ben dürfen.

Hin­ter­grund ist die Auf­for­de­rung der Stadt das Kli­ma­baum­haus sol­le bis zum 31. Janu­ar den aktu­el­len Platz auf und unter der Lin­de gegen­über vom Rat­haus räu­men und den Pro­test auf Alter­na­tiv­stand­or­ten fort­set­zen. Begrün­det wur­de die Auf­for­de­rung damit, dass die öffent­li­che Grün­flä­che ver­un­stal­tet wür­de und es auch erste Beschwer­den gegen das Baum­haus gege­ben hät­te. Im Kern ist es aber, und das wird der Antrag der Grü­nen zei­gen, eine poli­ti­sche Ent­schei­dung. Sicht­bar­keit ist für poli­ti­sche Aktio­nen häu­fig einer der wich­tig­sten Fak­to­ren. Mit einem Ver­trei­ben der Pro­te­stie­ren­den auf einen ande­ren Ort wird viel­leicht nicht die Sicht­bar­keit des Pro­tests für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­ge­schränkt, aber der direk­te Bezug zum Rat­haus und der Lokal­po­li­tik als Adres­sa­ten des Pro­tests geht ver­lo­ren. Dem fügt der Antrag der Grü­nen hin­zu: „Auch wenn die Akti­on nicht allen gefällt, so muss eine offe­ne Gesell­schaft es aus­hal­ten, auch sicht­bar mit Pro­test kon­fron­tiert zu wer­den.“ Im Stadt­rat stellt sich also auch die Fra­ge: „Wie prä­sent, sicht­bar und auch unbe­quem darf Kli­ma­pro­test in Bay­reuth sein?“

Erin­nert sei an die­ser Stel­le dar­an, dass die Ver­samm­lungs­frei­heit ein Grund­recht ist und daher beson­de­ren Schutz genießt. Natür­lich sind auch öffent­li­che Grün­flä­chen und deren Erhalt wich­tig, aber sie soll­ten nicht das Grund­recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit beein­träch­ti­gen. Zumal es einen guten Grund für den gewähl­ten Ort gibt und die­ser wich­tig für den Pro­test als sol­ches ist. Allein schon des­we­gen, weil sich am aktu­el­len Ver­samm­lungs­ort ein Baum­haus befin­det, wel­ches an ande­ren Orten even­tu­ell gar nicht errich­tet wer­den kann. Beschwer­den von Anwohner*innen sind natür­lich ernst zu neh­men und nach Mög­lich­keit auf­zu­lö­sen. Dazu wären aber genaue­re Infor­ma­ti­on über die­se Beschwer­den und ein kon­struk­ti­ver Aus­tausch mit dem Kli­ma­baum­haus nötig. Dann lie­ßen sich die Dif­fe­ren­zen sicher­lich zu beid­sei­ti­gem Ver­ständ­nis klä­ren, was ein mil­de­res Mit­tel als eine Ver­le­gung des Pro­tests dar­stel­len wür­de. An den Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz muss auch die Stadt Bay­reuth sich hal­ten. Der Antrag der Grü­nen aus dem Stadt­rat beschreibt die pro­te­stie­ren­den Men­schen vom Kli­ma­baum­haus als „kom­pe­tent, höf­lich, fried­lich und enga­giert“. Vor die­sem Hin­ter­grund stellt sich die Fra­ge was der kon­kre­te Inhalt der Beschwer­den war, weil der Pro­test von ande­ren Men­schen durch­weg posi­tiv wahr­ge­nom­men wurde.

Der Antrag der Grü­nen im Stadt­rat ermög­licht also eine poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit der Fra­ge nach Sicht­bar­keit von Kli­ma­pro­test in Bay­reuth. Es bleibt abzu­war­ten, wie sich die ande­ren Par­tei­en in die­ser Fra­ge posi­tio­nie­ren und ob sie unbe­que­men Pro­test wei­ter zulas­sen wollen.