Herolds­ba­cher Zim­me­rer darf wie­der in die „Mei­ster­schu­le“

Maximilian Grüner bei der Arbeit. Foto: Thomas Weichert
Maximilian Grüner bei der Arbeit. Foto: Thomas Weichert

Mini­ster­rat hebt nach Gerichts­be­schluss 2G-Regel an Mei­ster­schu­len auf

Die Freu­de ist rie­sig bei dem 30-jäh­ri­gen ange­hen­dem Hand­werks­mei­ster Maxi­mi­li­an Grü­ner aus Herolds­bach. Nach einem zwar ableh­nen­dem Beschluss im Eil­ver­fah­ren am Mon­tag durch den Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof dür­fen ab kom­men­den Don­ners­tag unge­impf­te Mei­ster­schü­ler wie­der am Prä­senz­un­ter­richt der Mei­ster­kur­se der baye­ri­schen Hand­werks­kam­mern teilnehmen.

Bis­her wur­den unge­impf­te Mei­ster­schü­ler auf­grund der 2G-Regel aus­ge­schlos­sen und hät­ten dann auch im März ihre Mei­ster­prü­fung nicht absol­vie­ren kön­nen. Ab sofort gilt die 3G-Regel wie bei den Lehr­lings­kur­sen auch. Dies beschloss heu­te der baye­ri­sche Mini­ster­rat auf Grund­la­ge der BayVGH-Ent­schei­dung. Glei­ches gilt für Fahr­schu­len. Gegen die 2G-Rege­lung hat­ten Grü­ner und der Mau­rer- und Beton­bau­er Seba­sti­an Kusche aus Markt­red­witz sowie wei­te­re zahl­rei­che Unter­stüt­zer mit Hil­fe des Forch­hei­mer Rechts­an­walt Mario Böge­lein einen Eil­an­trag, ver­bun­den mit einer Nor­men­kon­troll­kla­ge ein­ge­reicht und geklagt. Über die Nor­men­kon­troll­kla­ge ist noch nicht ent­schie­den wor­den. Die Rich­ter ent­schei­den das der Aus­schluss aus den Mei­ster­kur­sen für Unge­impf­te einen schwer­wie­gen­den Ein­griff in die Berufs­wahl dar­stellt. Sie äußer­ten schwer­wie­gen­de Beden­ken gegen die 2G-Rege­lung an Mei­ster­schu­len. Dies bestä­tigt der Pres­se­spre­cher des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs, Dr. Jörg Sin­ger auf Anfra­ge unse­rer Zei­tung. HWK-Geschäfts­füh­rer Bernd Sau­er erklärt auf Nach­fra­ge, das die Hand­werks­kam­mer ab Don­ners­tag den Beschluss aus der Kabi­netts­sit­zung umsetz­ten wird. „Wir stel­len uns auf die Rechts­spre­chung und die neue Lage ein und Mei­ster­schü­ler wer­den wie­der wie Lehr­lin­ge auch behan­delt. Sau­er spricht von eine kla­ren Beschluss. Selbst­tests sei­en unter Auf­sicht dann auch wie­der in den Kur­sen mög­lich. Trotz ableh­nen­dem Beschluss im Eil­ver­fah­ren spricht Anwalt Böge­lein von einem vol­len Erfolg. Ziel des Eil­an­trags und der Nor­men­kon­troll­kla­ge sei es gewe­sen, das unge­impf­ten Mei­ster­schü­ler die Kur­se wie­der besu­chen dür­fen. Die Mei­ster­schü­ler hät­ten Arbeit auf­ge­ge­ben und 10 000 Euro inve­stiert um ihre Mei­ster­prü­fun­gen machen zu kön­nen. Da wäre es unge­recht gewe­sen wenn sie so knapp vor der Mei­ster­prü­fung aus­ge­schlos­sen wären. „Ich weiß gar nicht was ich sagen soll und bin erst mal baff“, sagt Maxi­mi­li­an Grü­ner im Gespräch mit dem Neu­en Wie­sent­bo­ten. Er freue sich natür­lich rie­sig, auch für alle ande­ren Betrof­fe­nen in Bay­ern für die er und Kuche mit geklagt haben, das alle wie­der am Unter­richt teil­neh­men kön­nen. Für mich gin­gen Drei­vier­tel des Kur­ses schon mit der 3G-Regel Vor­bei, ohne das es zu Ansteckun­gen in mei­ner Klas­se kam, was vor allem auch dem guten Hygie­ne­kon­zept der Hand­werks­klam­mer zu ver­dan­ken sei“, so Grü­ner. Und wei­ter: Ich freue mich rie­sig, dass wir wie­der unter 3 G teil­neh­men kön­nen. Und noch mehr, dass die Betrof­fe­nen sich nicht absicht­lich ange­steckt haben um als gene­sen zu gel­ten, son­dern den recht­lich mög­li­chen Weg gegan­gen sind, trotz der nun schon zwei­ein­halb Wochen, die am Unter­richt wegen der plötz­lich ein­ge­führ­ten 2G-Rege­lung nicht teil­neh­men konn­te. Grü­ner dankt ins­be­son­de­re sei­nem Anwalt Mario Böge­lein der sich auf allen Ebe­nen uner­müd­lich für ihn und sei­ne Mit­strei­ter ein­ge­setzt habe. Maxi­mi­li­an Grü­ner, betont, dass er und sei­ne Mit­strei­ter weder Impf­geg­ner noch ein Coro­na-Leug­ner sind. Die der­zeit vor­han­de­nen Impf­stof­fe sehen sie jedoch skep­tisch. Sie wol­len ledig­lich ihre Mei­ster­kur­se absol­vie­ren und dann die Mei­ster­prü­fung machen kön­nen. „Im Hand­werk besteht ja Nach­wuchs­man­gel und zahl­rei­cher Hand­werks­be­trie­be suchen auch Geschäfts­nach­fol­ger“, so Grü­ner, für den das Zim­me­rer­hand­werk nicht nur Beruf, son­dern Beru­fung ist.

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