Start der Aus­schrei­bung für den Baye­ri­schen Inte­gra­ti­ons­preis 2022

Mot­to: „Die Gesund­heit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesund­heit ist alles nichts!“

Mün­chen. Die Baye­ri­sche Inte­gra­ti­ons­be­auf­trag­te Gud­run Bren­del-Fischer, Bay­erns Innen-und Inte­gra­ti­ons­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann und Land­tags­prä­si­den­tin Ilse Aigner loben auch heu­er wie­der einen gemein­sa­men Inte­gra­ti­ons­preis aus. Wie Bren­del-Fischer mit­teilt, lau­tet das Mot­to in die­sem Jahr: „Die Gesund­heit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesund­heit ist alles nichts!“ Bis zum 25. Febru­ar 2022 kön­nen sich Ver­ei­ne und Insti­tu­tio­nen sowie auch Ein­zel­per­so­nen betei­li­gen, die sich für die Gesund­heit von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund in Bay­ern ein­set­zen. Die Aus­zeich­nung wird vor­aus­sicht­lich am 6. Mai 2022 im Baye­ri­schen Landtag
verliehen.

Eine Migra­ti­ons­ge­schich­te kann Ein­fluss auf die Gesund­heit haben. Einer­seits durch die Anpas­sung an eine neue, noch frem­de Kul­tur, ander­seits kann sie die Chance
beein­träch­ti­gen, eine adäqua­te The­ra­pie zu erhal­ten, etwa, wenn Sprach­bar­rie­ren bestehen. „Kom­mu­ni­ka­ti­on jedoch ist für Prä­ven­ti­on, Dia­gno­se und Behand­lung im
Krank­heits­fall eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung dafür, um den Men­schen schnell und erfolgs­ver­spre­chend hel­fen zu kön­nen“, erklärt Bren­del-Fischer. Des­halb rich­tet sich die dies­jäh­ri­ge Aus­schrei­bung des Inte­gra­ti­ons­prei­ses zum Bei­spiel an Ein­zel­per­so­nen oder Insti­tu­tio­nen, die sich enga­gie­ren, um Bar­rie­ren spe­zi­ell im Gesund­heits­we­sen abzu­bau­en, um Men­schen mit Migra­ti­ons­ge­schich­te bei der Über­win­dung von kul­tu­rell begrün­de­ten, unter­schied­li­chen Auf­fas­sun­gen von Krank­heit und Gesund­heit zu unter­stüt­zen oder um gut inte­grier­te Migran­tin­nen und Migran­ten zu The­men aus dem Bereich Gesund­heit und Prä­ven­ti­on auszubilden.

Der Baye­ri­sche Inte­gra­ti­ons­preis 2022 ist mit ins­ge­samt 6.000 Euro dotiert. Dabei kann das Preis­geld auch in Teil­sum­men auf meh­re­re Preis­trä­ger auf­ge­teilt wer­den. Das Preis­geld ist zweck­ge­bun­den für Pro­jek­te und Initia­ti­ven im Bereich der Inte­gra­ti­on von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund ein­zu­set­zen. Die Ent­schei­dung über die Preis­trä­ger trifft eine unab­hän­gi­ge Jury des Baye­ri­schen Integrationsrates.

Die Bewer­bungs­for­mu­la­re und wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: https://​inte​gra​ti​ons​be​auf​trag​te​.bay​ern​.de/​i​n​t​e​g​r​a​t​i​o​n​s​p​r​e​i​s​/​i​n​t​e​g​r​a​t​i​o​n​s​p​r​e​i​s​-​2​0​22/.