Mit­tel­fran­ken: Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Infek­ti­ons­schutz­be­stim­mun­gen – Bilanz der ver­gan­ge­nen Woche

symbolfoto polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – In der zurück­lie­gen­den Woche (17.01.–24.01.2022) führ­te das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken sei­ne Kon­troll­tä­tig­keit zur Ein­hal­tung der
Infek­ti­ons­schutz­be­stim­mun­gen fort. Die Ein­satz­kräf­te der Poli­zei führ­ten in die­sem Zeit­raum ins­ge­samt 1276 Über­prü­fun­gen durch. In einem Fall kam es dabei
zum Ein­satz eines Diensthundes.

Der Schwer­punkt der poli­zei­li­chen Kon­troll­maß­nah­men liegt wei­ter­hin auf dem öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) sowie der Gastro­no­mie. Über zwei Drittel
der Kon­trol­len (911) ent­fal­len dem­nach auf die­se bei­den Berei­che. Im ÖPNV führ­ten Poli­zei­be­am­te 478 Kon­trol­len zur Ein­hal­tung von Maskenpflicht
und 3G-Regel durch. Man­gels ent­spre­chen­dem 3G-Nach­weis müs­sen sich in Fol­ge der Über­prü­fun­gen 28 Per­so­nen wegen der began­ge­nen Ord­nungs­wid­rig­keit ver­ant­wor­ten. Sechs wei­te­re Per­so­nen brach­ten die Ein­satz­kräf­te wegen feh­len­dem Mund-Nasen-Schutz zur Anzeige.

Bei den Kon­troll­tä­tig­kei­ten inner­halb der Gastro­no­mie über­prüf­ten Poli­zei­be­am­te 433 Betrie­be. Die dort gel­ten­de 2G-Regel war in 25 Fäl­len Grund für eine
Bean­stan­dung. In acht Fäl­len zeig­te die Poli­zei Ver­stö­ße wegen des Nicht­tra­gens eines Mund-Nasen-Schut­zes an.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Nürn­berg-Mit­te kon­trol­lier­te am Frei­tag (21.01.2022) gemein­sam mit einem Ver­tre­ter des städ­ti­schen Ord­nungs­am­tes gezielt Loka­le und
Gast­stät­ten in der Nürn­ber­ger Innen­stadt. Im Ergeb­nis führ­ten die­se Über­prü­fun­gen zur Bean­stan­dung von 15 gastro­no­mi­schen Betrie­ben. Neben Verstößen
nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz lei­te­ten die Kon­troll­teams auch Buß­geld­ver­fah­ren wegen ande­rer ein­schlä­gi­ger Bestim­mun­gen, wie z.B. dem Gast­stät­ten­ge­setz ein.
Für zwei Loka­le führ­te das Feh­len einer gül­ti­gen Kon­zes­si­on sogar zur sofor­ti­gen Betriebsuntersagung.

Zudem bot ein 25-jäh­ri­ger Mann den Kon­trol­leu­ren, die an die­sem Tag ohne Uni­form unter­wegs waren, alko­ho­li­sche Geträn­ke aus einem Fahr­rad­an­hän­ger an. Die
not­wen­di­gen Geneh­mi­gun­gen für den Aus­schank von Bier und Wein konn­te der 25-Jäh­ri­ge den Beam­ten nicht vor­wei­sen, wes­halb die­se das Fahr­rad samt Anhänger
und Geträn­ken sicher­stell­ten. Außer­dem wird der Mann nun mit einem Buß­geld rech­nen müssen.

Neben den mit den zustän­di­gen Behör­den geplan­ten und abge­stimm­ten Kon­troll­tä­tig­kei­ten sor­gen jedoch auch immer wie­der poli­zei­li­che Routineeinsätze
zum Ein­schrei­ten gegen Zustän­de, die dem Infek­ti­ons­schutz zuwi­der­lau­fen. Aus­lö­ser für ein sol­ches Tätig­wer­den der Poli­zei war am Sonn­tag­abend eine
Ruhe­stö­rung, die von einer Gast­stät­te in der Nürn­ber­ger Sand­stra­ße aus­ging. Als eine Strei­fe der Poli­zei­in­spek­ti­on Nürn­berg-Mit­te in der betrof­fe­nen Gaststätte
vor­stel­lig wur­de, schlug den Beam­ten von Beginn an eine auf­ge­brach­te Stim­mung unter den rund 30 anwe­sen­den Per­so­nen ent­ge­gen. Einen Mann muss­ten die Beamten
dabei auf­grund sei­nes aggres­si­ven Ver­hal­tens in Gewahr­sam neh­men, was unter den übri­gen Gästen für eine ent­spre­chend auf­ge­heiz­te Stim­mung sorg­te. Erst unter
Hin­zu­zie­hung meh­re­rer Strei­fen und eines Dienst­hun­des, gelang es den Beam­ten, die not­wen­dig gewor­de­nen Platz­ver­wei­se gegen die­se Per­so­nen durchzusetzen.

Im Zuge der zuvor durch­ge­führ­ten Kon­trol­len des Lokals und sei­ner Gäste fie­len diver­se Ver­stö­ße gegen den Infek­ti­ons­schutz an. Neben dem 37-jährigen
Gastro­no­men wur­den auch meh­re­re sei­ner Gäste ange­zeigt. Vier von ihnen konn­ten kei­nen 2G-Nach­weis erbrin­gen. Außer­dem stell­ten die Beam­ten einen verfälschten
Impf­pass sowie ein gefälsch­tes Test­zer­ti­fi­kat fest, was in die­sen Fäl­len sogar Straf­an­zei­gen wegen Urkun­den­fäl­schung nach sich zieht.

1 Antwort

  1. Josef Müller sagt:

    Glück­li­ches Deutschland!
    Wenn tau­sen­de Dienst­stun­den unse­rer „Freun­de und Hel­fer“ für die­se exi­sten­ti­el­len, sicher­heits­re­le­van­ten „Über­prü­fun­gen geop­fert wer­den kön­nen, dann kann es mit den wirk­li­chen Ver­bre­chen in unse­rem Land nicht so schlimm sein.
    Was machen die­se Beam­ten eigent­lich dann nach der Pandemie???
    Sind die dann überflüssig?