Bam­berg-Coburg: Jähr­li­che Über­prü­fung zur Beschäf­ti­gungs­pflicht schwer­be­hin­der­ter Men­schen läuft

Bam­berg-Coburg – Pri­va­te und öffent­li­che Arbeit­ge­ber mit min­de­stens 20 Arbeits­plät­zen (beschäf­ti­gungs­pflich­ti­ge Arbeit­ge­ber), sind gesetz­lich (SGB IX) ver­pflich­tet, auf wenig­stens fünf Pro­zent der Arbeits­plät­ze schwer­be­hin­der­te Men­schen zu beschäf­ti­gen. Arbeit­ge­ber, die die­ser Vor­ga­be nicht nach­kom­men, müs­sen eine Aus­gleichs­ab­ga­be zah­len. Die Höhe die­ser Abga­be ist abhän­gig von der Beschäftigungsquote.

Zur Über­wa­chung der Erfül­lung der Beschäf­ti­gungs­pflicht im Kalen­der­jahr 2021 müs­sen die beschäf­ti­gungs­pflich­ti­gen Arbeit­ge­ber bis spä­te­stens 31. März 2022 der für Ihren Sitz zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit ihre Beschäf­ti­gungs­da­ten anzei­gen. Um die Aus­gleichs­ab­ga­be zu berech­nen und die ent­spre­chen­de Anzei­ge zu erstel­len, kön­nen Unter­neh­men und Arbeit­ge­ber die kosten­freie Soft­ware IW-Élan nut­zen. Die­se steht auf der Home­page www.iw-élan.de unter der Rubrik „Down­load“ zur Ver­fü­gung. Die Mel­dung kann auf elek­tro­ni­schem Wege schnell und unbü­ro­kra­tisch vor­ge­nom­men werden.

Ein­stel­lung ist bes­ser als Ausgleich

„Behin­der­te Men­schen bei der Suche nach einer Arbeits- oder Aus­bil­dungs­stel­le zu unter­stüt­zen, ist für uns selbst­ver­ständ­lich“, so Ste­fan Tre­bes, die Lei­ter der Agen­tur für Bam­berg-Coburg. „Spe­zi­ell geschul­te Mit­ar­bei­ter infor­mie­ren ein­stel­lungs­be­rei­te Fir­men und arbeit­su­chen­de Schwer­be­hin­der­te zu allen Fra­gen rund um die Inte­gra­ti­on in das Arbeits­le­ben oder in ein Lehr­ver­hält­nis. Oft­mals ist die Behin­de­rung kei­ne Beein­träch­ti­gung für die beruf­li­che Lei­stungs­fä­hig­keit eines Men­schen. Sie sind ein Gewinn für den Betrieb. Im Bezirk der Agen­tur für Arbeit Bam­berg-Coburg sind aktu­ell 1 404 schwer­be­hin­der­te Men­schen arbeits­los gemel­det, 37 bzw. 2,6 Pro­zent weni­ger als vor einem Jahr, jedoch gut ein Fünf­tel mehr (+19,4 Pro­zent, + 228 Per­so­nen) als vor der Coro­na Kri­se in 2019. Zwei Drit­tel von ihnen haben einen Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­ab­schluss – eine Chan­ce zur Fach­kräf­te­si­che­rung für jeden Betrieb mit vor­aus­schau­en­der Personalpolitik.“

Die Arbeits­ver­mitt­ler des gemein­sa­men Arbeit­ge­ber­ser­vice von Arbeits­agen­tur und Job­cen­tern bera­ten über För­der­mög­lich­kei­ten und beant­wor­ten Fra­gen zum Schwer­be­hin­der­ten­recht. Unter ande­rem kön­nen Zuschüs­se zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung, für Pro­be­be­schäf­ti­gun­gen und für beruf­li­che Ein­glie­de­run­gen gezahlt wer­den. Selbst für die behin­der­ten­ge­rech­te Aus­ge­stal­tung von Arbeits- und Aus­bil­dungs­plät­zen ist finan­zi­el­le Unter­stüt­zung mög­lich. Fir­men, die sich über Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten für Men­schen mit Behin­de­rung infor­mie­ren las­sen möch­ten, kön­nen den Arbeit­ge­ber­ser­vice über die kosten­lo­se Tele­fon­num­mer 0800 4 5555 20 erreichen.