Ver­hand­lung am Land­ge­richt Bam­berg in der 4. Kalen­der­wo­che 2022

Symbolbild Justiz

In der 4. Kalen­der­wo­che 2022 fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lung in Straf­sa­chen statt:

Das Straf­ver­fah­ren gegen die 19-jäh­ri­ge M. wegen Mor­des am 28.01.2022, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Jugend­kam­mer als Schwur­ge­richt (Az. 72 KLs 1107 Js 6860/21 jug.).

Der Ange­klag­ten liegt zur Last, sich Anfang Mai 2021 über ein Dating­por­tal mit einem Mann ver­ab­re­det zu haben, der sie mit sei­nem Pkw an ihrer Wohn­adres­se im Land­kreis Forch­heim abge­holt haben soll. Unter dem Vor­wand, dass sie mit ihm zu einer abge­le­ge­nen Hüt­te fah­ren wol­le, soll die Ange­klag­te den Mann ver­an­lasst haben, auf einen Feld­weg bei Eber­mann­stadt zu fah­ren und dort zu stoppen.Anschließend soll die Ange­klag­te, wie von ihr von Anfang an beab­sich­tigt, dem Mann, für die­sen völ­lig über­ra­schend, mit einem Mes­ser mit einer Klin­gen­län­ge von 12 cm in den Hals gesto­chen haben, um ihn zu töten.

Bereits der erste Stich soll die rech­te Hals­schlag­ader des Geschä­dig­ten getrof­fen und in der Fol­ge auf­grund des Blut­ver­lu­stes zu sei­nem Tod geführt haben. Dem Geschä­dig­ten soll es noch mög­lich gewe­sen sein, in einem Geran­gel der Ange­klag­ten das Mes­ser abzu­neh­men, in Rich­tung der Bun­des­stra­ße B470 zu flie­hen und dort vor­bei­fah­ren­de Kraft­fah­rer auf sich auf­merk­sam zu machen, bevor er zusam­men­ge­bro­chen sein und das Bewusst­sein ver­lo­ren haben soll. Trotz umge­hen­der inten­siv­me­di­zi­ni­scher Betreu­ung starb der Geschä­dig­te weni­ge Stun­den spä­ter an den unmit­tel­ba­ren Fol­gen der Stich­ver­let­zung in der Uni­ver­si­täts­kli­nik Erlangen.

Die Ange­klag­te soll aus Bewun­de­rung für einen ame­ri­ka­ni­schen Seri­en­mör­der gehan­delt und den Geschä­dig­ten wahl­los als Opfer aus­ge­sucht sowie ziel­ge­rich­tet in einen Hin­ter­halt gelockt haben, um einen Men­schen zu töten.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 01.02., 02.02., 07.02., 09.02.2022, jeweils 09:00 Uhr

Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID-19 aus­zu­fül­len. Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/

Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.