Stadt Coburg erlässt All­ge­mein­ver­fü­gung für unan­ge­mel­de­te Demos

Ins­be­son­de­re gilt eine FFP2-Mas­ken­pflicht für Teilnehmer*innen

Für Mon­tag, 24. Janu­ar, ist laut Mel­dun­gen in den Sozia­len Medi­en erneut eine unan­ge­mel­de­te Demon­stra­ti­on gegen die Coro­na Maß­nah­men geplant. Für die­se hat die Stadt Coburg nun mit­tels einer All­ge­mein­ver­fü­gung Regeln auf­ge­stellt wie sie für eine ange­mel­de­te Demon­stra­ti­on gel­ten wür­den. Sie betref­fen den gesam­ten Bereich der Cobur­ger Innenstadt.

Ins­be­son­de­re gilt für die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer eine Pflicht zum Tra­gen einer FFP2-Mas­ke. Aus­ge­nom­men sind hier­von Kin­der bis zum sech­sten Geburts­tag. Kin­der und Jugend­li­che zwi­schen sechs und 16 Jah­ren müs­sen eine medi­zi­ni­sche Mas­ke tragen.

Dane­ben gel­ten die für Demon­stra­tio­nen übli­chen Auf­la­gen. Unter ande­rem dür­fen kei­ne Glas­fla­schen und Blech­do­sen mit­ge­führt, Stahl­kap­pen­schu­he getra­gen und kei­ne gefähr­li­chen Tie­re, vor allem Hun­de, mit­ge­nom­men wer­den. Zuge­las­sen sind Trans­pa­ren­te, Pla­ka­te und Fah­nen. Die­se dür­fen unter ande­rem nicht an Stan­gen befe­stigt sein, die brei­ter als zwei Zen­ti­me­ter sind und eine Stock­län­ge von zwei Metern übersteigen.

„Das Grund­ge­setz der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung wird durch die­se All­ge­mein­ver­ord­nung nicht tan­giert“, erklär­te dazu Lou­ay Yas­sin, Spre­cher der Stadt Coburg. „Es geht hier ledig­lich dar­um, Gerech­tig­keit her­zu­stel­len zwi­schen all denen, die ihre Demon­stra­ti­on anmel­den, und denen, die mei­nen mit soge­nann­ten Spa­zier­gän­gen, die eigent­lich Demon­stra­tio­nen sind, sich nicht an Recht und Gesetz hal­ten zu müs­sen. Man sieht an den ange­mel­de­ten ‚Spa­zier­gän­gen‘ bei­spiels­wei­se in Kro­nach und Bam­berg, dass die­se trotz Anmel­dung durch­ge­führt wer­den können.“