Bay­reu­ther MdB Dr. Sil­ke Lau­nert zur poten­ti­el­len Strei­chung des Wer­be­ver­bots für Abtreibungen

MdB Dr. Silke Launert. Foto: Thomas Trutschel
MdB Dr. Silke Launert. Foto: Thomas Trutschel

„Es gibt bereits aus­rei­chend Informationsmöglichkeiten!“

Zu den Plä­nen der Ampel, das Wer­be­ver­bot für Abtrei­bun­gen zu strei­chen, erklärt die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Sil­ke Launert:

„Wir haben in der ver­gan­ge­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode einen guten Kom­pro­miss gefun­den, wel­cher dem Recht auf Leben des unge­bo­re­nen Kin­des und zugleich dem Infor­ma­ti­ons­in­ter­es­se der wer­den­den Mut­ter gerecht wird. Ärz­tin­nen und Ärz­te dür­fen auf ihrer Home­page dar­auf hin­wei­sen, dass sie Abtrei­bun­gen durch­füh­ren. Es steht ihnen zudem die Mög­lich­keit offen, die Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­ren zu ver­lin­ken, wel­che umfas­sen­de und sach­lich auf­be­rei­te­te Infor­ma­tio­nen bereit­hält. Eben­so kön­nen sie auf die Inter­net­sei­te der Bun­des­ärz­te­kam­mer ver­lin­ken, die eine Liste mit Pra­xen, die Abtrei­bun­gen durch­füh­ren, zur Ver­fü­gung stellt.

Es gibt also bereits aus­rei­chend Infor­ma­ti­ons­mög­lich­kei­ten – nicht zuletzt die Auf­klä­rungs­pflicht der Ärzte.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ganz klar und ein­deu­tig fest­ge­stellt, dass Men­schen­wür­de auch dem unge­bo­re­nen mensch­li­chen Leben zukommt und dass das Recht auf Leben des Unge­bo­re­nen auch gegen­über sei­ner Mut­ter besteht. Der Staat ist dazu ver­pflich­tet, die Rech­te des unge­bo­re­nen Lebens zu schüt­zen. Vor­aus­set­zung für eine ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­si­ge Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung ist, dass sie auf den Schutz des Kin­des aus­ge­rich­tet und neu­tral aus­ge­stal­tet ist.

An die­se Vor­ga­ben hat der Gesetz­ge­ber sich zu halten.“