365-Euro-Ticket im gesam­ten VGN kommt vor­erst nicht

Gesamt­kon­zept erfor­der­lich – Finan­zie­rung nicht mach­bar – Anfra­ge zu Fördermitteln

Die Ein­füh­rung eines 365-Euro-Tickets im gesam­ten Gebiet des VGN ist unter den gege­be­nen Rah­men­be­din­gun­gen zum 1. Janu­ar 2023 nicht zu rea­li­sie­ren. Sie wür­de auch nicht die erfor­der­li­che Zustim­mung aller Ver­bund­part­ner fin­den. So lau­tet der Beschluss der Städ­te und Land­krei­se im Grund­ver­trags-Aus­schuss des VGN aus der Sit­zung vom 16. Dezem­ber 2021.

Mit Blick auf den Kli­ma­schutz und die dafür not­wen­di­ge Ver­kehrs­wen­de wäre aus ihrer Sicht ein Gesamt­kon­zept not­wen­dig, das zudem einer aus­rei­chen­den Finan­zie­rung bedarf. Ein sol­ches Kon­zept beinhal­tet sowohl den kon­se­quen­ten Aus­bau der Ver­kehrs­an­ge­bo­te als auch zusätz­li­che Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­run­gen. Dazu gehö­ren wei­te­re Erleich­te­run­gen beim Zugang zum ÖPNV wie auch tarif­li­che Ver­bes­se­run­gen. Die Abstim­mung zu einem gemein­sa­men Kon­zept über­nimmt nun die Ver­bund­ge­sell­schaft im Rah­men ihrer lau­fen­den Stra­te­gie­pla­nung. Sie ist zudem beauf­tragt, gegen­über der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung das Ziel der Ver­bund­part­ner zur Stär­kung des ÖPNV zu bekräf­ti­gen und die hier­für not­wen­di­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung anzufragen.

Das vor­lie­gen­de Gut­ach­ten 365-Euro-Tickets im VGN zeigt, dass die Ein­füh­rung der ermä­ßig­ten Jah­res­kar­te einen erheb­li­chen finan­zi­el­len Ein­satz erfor­dern wür­de. Am Volu­men und der Qua­li­tät des Ver­kehrs­an­ge­bots wür­de sich dadurch sub­stan­zi­ell nichts ändern. Im Hin­blick auf die Ver­kehrs­wen­de wäre aber gera­de der Aus­bau der Fahr­ten­an­ge­bo­te, – vor allen Din­gen in der Regi­on – eine zwin­gen­de Voraussetzung.

Für die Ver­kehrs­un­ter­neh­men im VGN hät­te ein 365-Euro-Ticket erheb­li­che Min­de­run­gen der Fahr­geld­ein­nah­men zur Fol­ge. Die­se wären von den Städ­ten und Land­krei­sen voll­stän­dig auszugleichen.

Das gin­ge jedoch nicht mit einem ein­ma­li­gen finan­zi­el­len Kraft­akt, son­dern die Aus­gleichs­lei­stun­gen müss­ten auch dau­er­haft sicher­ge­stellt wer­den. Ange­sichts wei­ter stei­gen­der Kosten für die Ver­kehrs­lei­stun­gen wäre zudem eine Dyna­mi­sie­rung des Aus­gleichs vor­zu­se­hen. Solan­ge die­se grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen nicht gege­ben sind, kann ein Beschluss zur Ein­füh­rung eines 365-Euro­Tickets im gesam­ten VGN nicht gefasst werden.

Ergän­zend zur vor­lie­gen­den Stu­die zum 365-Euro-Ticket hat die Stadt Nürn­berg das Gut­ach­ter­bü­ro mit der Unter­su­chung zwei­er wei­te­rer Modell­va­ri­an­ten beauf­tragt. Die­se sehen eine Gül­tig­keit des Tickets nur im Stadt­ge­biet Nürn­berg oder im Bereich der Preis­stu­fe A vor. Die Ergeb­nis­se wer­den in den näch­sten Wochen von der Stadt Nürn­berg zu bewer­ten sein.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Von Beginn der Debat­te um das 365-Euro-Ticket an hat­te es war­nen­de Stim­men, nicht zuletzt von Sei­ten öko­lo­gisch moti­vier­ter Ver­kehrs­fach­leu­te, denen die Stär­kung des öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehrs oft weit näher am Her­zen liegt als den Betrei­bern selbst, gegeben.

    Ein Ange­bot, das über­wie­gend Men­schen zu Gute kommt, die ohne­hin schon im Besitz einer Dau­er­kar­te sind, ande­rer­seits jedoch den vol­len Lei­stungs­um­fang gar nicht nut­zen, kostet vor allem viel Geld. Neue Fahr­gä­ste aber sind so kaum zu gewin­nen. Es fehlt am ent­spre­chen­den Ange­bot, wäh­rend par­al­lel resp. kon­kur­rie­rend die Infra­struk­tur für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr nach wie vor mit hoher Prio­ri­tät erwei­tert wird.

    Vor­dring­lich ist daher, end­lich eine Neu­ge­wich­tung der Ver­kehrs­trä­ger hin­sicht­lich der Finan­zie­rung und der Ange­bots­qua­li­tät anzugehen.

    Kon­tra­pro­duk­tiv ist in jedem Fall, daß die regel­mä­ßi­gen Preis­er­hö­hun­gen für Bahn und Bus deut­lich über den Kosten­stei­ge­run­gen für den eige­nen Pkw lie­gen. Gele­gent­li­che spek­ta­ku­lä­re Rabat­tie­run­gen wie das ange­dach­te, aber wenig effek­ti­ve 365-Euro-Ticket, sind nicht geeig­net, den hier­durch ange­rich­te­ten Scha­den aus­zu­glei­chen – zumal die Preis­spi­ra­le vor­aus­sicht­lich auch dort wie­der grei­fen wird.