Zim­me­rer aus Herolds­bach wehrt sich gegen 2G-Regel und zieht nun vor Gericht

„Auf dem Mei­ster­weg ausgebremst“

Maximilian Grüner ist ungeimpft.Deshalb kann er nach aktuellem Stand seine Meisterprüfung nicht machen und zieht vor Gericht.

Maxi­mi­li­an Grü­ner ist ungeimpft.Deshalb kann er nach aktu­el­lem Stand sei­ne Mei­ster­prü­fung nicht machen und zieht vor Gericht.

Der 30-jäh­ri­ge Zim­me­rer Maxi­mi­li­an Grü­ner aus Her­lods­bach will sei­ne Mei­ster­prü­fung machen. Nach der­zei­ti­gem Stand kann er dies in Zei­ten der Pan­de­mie jedoch nicht. Denn er ist unge­impft und die 2G-Regel ist in Bay­erns Hand­werks­kam­men bei Prä­senz­un­ter­richt Pflicht.

Grü­ner und der eben­falls 30-jäh­ri­ge ange­hen­de Mau­rer- und Beton­bau­mei­ster Seba­sti­an Kusche aus dem Markt­red­wit­zer Orts­teil Hein­grün hat­ten des­halb bereits Ende letz­ten Jah­res den Forch­hei­mer Rechts­an­walt Mario Böge­lein ein­ge­schal­tet. Auch eine Waths­app-Grup­pe wur­de gegrün­det die inzwi­schen mehr als 340 direkt und indi­rekt Betrof­fe­ne aus ganz Bay­ern, dar­un­ter 60 Mei­ster­schü­ler aus 40 Betrie­ben, hat, die das­sel­be Anlie­gen haben. Näm­lich wie­der auf die zuvor gel­ten­de 3G-Rege­lung bei Mei­ster­kur­sen zurückzukehren.

Der Anwalt ver­such­te zunächst eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung her­bei­zu­füh­ren, schrieb Brie­fe an das Wirt­schafts- und Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um. Jedoch ohne Erfolg. Wochen­lang sei man auf die Kabi­netts­sit­zung vom 11. Janu­ar ver­trö­stet wor­den. Nun hat Böge­lein im Auf­trag sei­ner bei­den Man­dan­ten und 28 wei­te­ren akti­ven Unter­stüt­zern einen Eil­an­trag ver­bun­den mit einer Nor­men­kon­troll­kla­ge am baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ein­ge­reicht. Ziel des Antrags ist es das Zutritts­ver­bot auf­grund der bestehen­den 2G-Rege­lung in der baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung außer Voll­zug zu set­zen. Nach Ansicht des Anwalts sei die­ses Zutritts­ver­bot für Mei­ster­schü­ler bei Kur­sen der Hand­werks­kam­mer rechts­wid­rig und ver­sto­ße gegen den Gleich­heits­grund­satz, weil für Hand­werks­lehr­lin­ge nach wie vor die 3G-Regel bei Kur­sen der Kam­mer gilt. Auch dürf­te spä­te­stens seit Auf­tre­ten der Omi­kron-Vari­an­te unstrei­tig sein, das die Imp­fung an sich kei­nen aus­rei­chen­den Fremd­schutz bie­te und daher regel­mä­ßi­ge Testun­gen einen höhe­ren Schutz dar­stel­len. Da die Abschluss­prü­fun­gen bereits Anfang März statt­fin­den wer­de den betrof­fe­nen Mei­ster­schü­lern die wich­tig­ste Vor­be­rei­tungs­zeit genom­men. Wer­de die 2G-Rege­lung für die betrof­fe­nen Mei­ster­schü­ler nicht umge­hend auf­ge­ho­ben, dro­he ihnen sowohl in beruf­li­cher wie finan­zi­el­ler Hin­sicht erheb­li­cher Scha­den. Und das in einer Zeit, in der das Hand­werk sich bereits aus ande­ren Grün­den in einer exi­sten­zi­el­len Nach­wuchs­kri­se befindet.

„Vor der Ein­füh­rung der 2G – Reg­lung haben wir Unge­impf­ten uns drei mal die Woche unter Auf­sicht von Dozen­ten vor Unter­richts­be­ginn gete­stet. Es waren Papp­auf­stel­ler auf den Tischen als Abgren­zung zum Neben­mann und es wur­de per­ma­nent Mas­ken getra­gen. Es gab feste Lüf­tungs­zei­ten und die Pau­sen waren so gelegt, dass es kei­nen Kon­takt zu ande­ren Kurs­teil­neh­mern auf den Gän­gen gab“, berich­tet Maxi­mi­li­an Grü­ner, der betont, weder ein Impf­geg­ner noch ein Coro­na-Leug­ner zu sein. Die der­zeit vor­han­de­nen Impf­stof­fe sieht er wie sei­ne Mit­strei­ter jedoch skeptisch.

HWK-Geschäfts­füh­rer Bernd Sau­er bestä­tigt Grü­ners Auf­füh­run­gen, betont aber dass die Hand­werks­kam­mer ver­pflich­tet ist die Beschlüs­se der Regie­rung zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie umzusetzen.

„Unse­re Lehr­lin­ge und Mei­ster­schü­ler sind uns natür­lich sehr wich­tig. Wir wis­sen, dass die Mei­ster­schü­ler, aber auch unse­re Aus­bil­dungs­be­trie­be und Lehr­lin­ge viel Zeit und Geld in ihre Aus­bil­dung inve­stie­ren. Jeden Tag neh­men zir­ka 600 Lehr­lin­ge und Mei­ster­schü­ler an Lehr­gän­gen der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken teil“, teilt Sau­er mit.

Um einen mög­lichst rei­bungs­lo­sen Lehr­gangs­be­trieb zu gewähr­lei­sten, habe man des­we­gen seit Beginn der Coro­na-Pan­de­mie ein umfas­sen­des Infek­ti­ons­schutz­kon­zept ein­ge­führt, dass seit­dem stän­dig an die aktu­el­len Rege­lun­gen und Beschlüs­se ange­passt wur­de. „Durch die­se Maß­nah­men sind wir mit Aus­nah­me von Ein­zel­fäl­len von Coro­na-Aus­brü­chen bis­her ver­schont geblie­ben“, so Sau­er. .Als man im Novem­ber erfah­ren habe, dass für die Mei­ster­schu­len der Hand­werks­kam­mer die 2G-Regel ein­ge­führt wird, habe man sofort reagiert. „Wir haben als ersten Schritt die Theo­rie­tei­le unse­rer Mei­ster­schu­len auf Online- Unter­richt umge­stellt. Und wir haben, soweit uns dies orga­ni­sa­to­risch mög­lich war, die Pra­xis-Antei­le unse­rer Mei­ster­schu­len zeit­lich so weit wie mög­lich nach hin­ten ver­scho­ben, sprich in den Janu­ar und Febru­ar. Dies mit dem Ziel, den Mei­ster­schü­lern, die noch kei­nen 2G-Sta­tus nach­wei­sen konn­ten, mög­lichst viel Zeit zu geben, ihren 2G-Sta­tus noch zu errei­chen“, erklärt Sau­er. Die mei­sten Mei­ster­schü­ler hät­ten inzwi­schen den 2G-Sta­tus erreicht und kön­nen ihre Mei­ster­schu­len wie geplant durch­lau­fen. Ohne 2G- Sta­tus kön­nen die Mei­ster­schu­len der Hand­werks­kam­mer eben nicht voll­stän­dig durch­lau­fen wer­den. Die not­wen­di­gen Pra­xis­an­tei­le in den Mei­ster-Lehr­gän­gen müs­sen in den Werk­stät­ten absol­viert wer­den, betont der HWK-Geschäftsführer.

Ein­ge­schal­tet wur­de auch der Forch­hei­mer CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Micha­el Hof­mann in sei­ner Eigen­schaft als Bür­ger­be­auf­trag­ter. Hof­mann hat sich bei der Staats­re­gie­rung für eine Über­gangs­lö­sung ein­ge­setzt damit die noch unge­impf­ten Mei­ster­schü­ler ihre aktu­ell anste­hen­den Prä­senz­kur­se kurz vor der Mei­ster­prü­fung noch absol­vie­ren kön­nen. Hof­mann rät aber drin­gend zur Imp­fung. Ohne 2G wird in Zukunft nicht mehr viel mög­lich sein, so Hofmann.

Der baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­ni­ster Hubert Aiwan­ger erklär­te auf Anfra­ge unse­rer Zei­tung, das er die­ses Pro­blem in die Koali­ti­on ein­brin­gen wer­de. Nicht das Wirtschafts‑, son­dern das Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um mache die­se Regeln, die teil­wei­se „Haar­spal­te­rei“ seien.

„Wir inve­stie­ren hier nicht gera­de wenig Geld und Zeit um uns beruf­lich wei­ter­zu­bil­den, den Lohn­aus­fall mal gar nicht mit­ge­rech­net und hal­ten uns pri­vat seit Mona­ten zurück um uns nicht anzu­stecken und dann wird man vom Recht auf Bil­dung aus­ge­schlos­sen“, sagt Grü­ner für den dies nicht nach­voll­zieh­bar ist, zumal dem Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um dazu gar kei­ne Zah­len vorlägen.

Hin­zu käme noch, dass vie­le kurz vor den Abschluss­prü­fun­gen ste­hen und das für die­se dann auch noch die letz­ten Prü­fun­gen sind zum Erhalt des Mei­ster­brie­fes. „Wir wol­len weder auf Par­tys, noch in eine Knei­pe, geschwei­ge denn in den Urlaub. Wir wol­len ein­fach unse­re Fort- und Wei­ter­bil­dun­gen in 3G unter Ein­hal­tung der Mas­ken- und Test­pflicht im Prä­senz­un­ter­richt abschlie­ßen, betont der ange­hen­de Zimmerermeister.

Noch dazu lie­gen die Kran­ken­haus Ampel (433) und auch die Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te (2,7) in Bay­ern wie­der im grü­nen Bereich, so dass die Maß­nah­men auch auf die­ser Grund­la­ge auf­ge­ho­ben wer­den müss­ten, da eine Über­la­stung des Gesund­heits­sy­stems nicht mehr dro­he. „Wir hof­fen nun auf eine posi­ti­ve und vor allem schnel­le Ent­schei­dung des baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes“, so Grüner.