Igens­dor­fer GRÜ­NE star­ten mit Bür­ger­stamm­tisch in das neue Jahr

Beim ersten öffent­li­chen Online-Ter­min am 07.01.22 beweg­te die Igens­dor­fer GRÜ­NEN vor allem, dass es in der poli­ti­schen Arbeit in der Gemein­de wenig sicht­ba­re Fort­schrit­te gibt. Bestes Bei­spiel dafür ist das The­ma „Städ­te­bau­li­cher Ver­trag“. Dazu wur­de in der Markt­ge­mein­de­rats­sit­zung am 11.05.2021 Fol­gen­des mit gro­ßer Mehr­heit (16 Ja-Stim­men, 4 Nein-Stim­men) beschlos­sen: „Die Ver­wal­tung legt dem Gre­mi­um ein Muster für einen Städ­te­bau­li­chen Ver­trag (Sat­zung) vor und stellt die­sen dem Bau­aus­schuss zur Vor­be­ra­tung bis spä­te­stens vor der Som­mer­pau­se 2021 vor. Der Ver­trag soll unter ande­rem die Punk­te Bau­pflicht, Über­nah­me der Erschlie­ßungs­ko­sten, (Teil-) Grund­stücks­ver­kauf an die Gemein­de für die Erwei­te­rung der Infra­struk­tur, usw. enthalten.“

Lei­der wur­de dem Bau­aus­schuss bis heu­te noch kein kon­kre­ter Ent­wurf vor­ge­stellt. Dies geschieht vor dem Hin­ter­grund, dass in der Öffent­lich­keit über die Aus­wei­sung neu­er Bau­ge­bie­te (kon­kret ‚Him­mel­gar­ten Nord‘ in Rüs­sel­bach) dis­ku­tiert wird, wie unlängst in einem Arti­kel der Nord­baye­ri­schen Nach­rich­ten und auf Nord​bay​ern​.de ver­kün­det. Die Igens­dor­fer GRÜ­NEN wün­schen sich aber einen stär­ke­ren Ein­fluss für den Markt­ge­mein­de­rat bei der Fest­le­gung, wie bzw. bis wann das aus­ge­wie­se­ne Bau­land genutzt wer­den muss (Stich­wort ‚Bau­pflicht‘ und deren Durch­set­zung). Außer­dem soll­te auch Ein­fluss auf die Art der Bebau­ung genom­men wer­den kön­nen, und an Stel­le neu­er Ein­fa­mi­li­en­häu­ser auch Alter­na­ti­ven wie Dop­pel­häu­ser oder Drei- und Vier­spän­ner in den Blick genom­men wer­den. Das wür­de einer­seits hel­fen, die Flä­chen­ver­sie­ge­lung so gering wie mög­lich zu hal­ten – und gäbe der Gemein­de ande­rer­seits die Mög­lich­keit, jun­gen Fami­li­en durch gün­sti­ge­re Erstel­lungs­prei­se den Erwerb von Wohn­ei­gen­tum zu ermöglichen.

Hin­zu kommt: Die Aus­wei­sung neu­er Bau­ge­bie­te ohne einen ent­spre­chen­den Ein­fluss der Gemein­de führt erfah­rungs­ge­mäß dazu, das wei­te­re unbe­bau­te Rest­grund­stücke, wie sie bereits jetzt in allen Gemein­de­tei­len vor­han­den sind, letzt­lich alle Bürger*innen finan­zi­ell bela­sten. Der Grund dafür ist ein­fach, dass die Aus­wei­sung neu­er Bau­ge­bie­te die zu unter­hal­ten­de Infra­struk­tur immer wei­ter aus­dehnt, anstatt durch Bebau­ung bereits aus­ge­wie­se­ner Flä­chen die exi­stie­ren­de Infra­struk­tur bestim­mungs­ge­mäß zu nut­zen. Dies betrifft nicht nur den Unter­halt für Stra­ßen und Kana­li­sa­ti­on, son­dern z. B. auch die lau­fen­den Kosten für die Stra­ßen­be­leuch­tung. Außer­dem besteht die Gefahr, dass par­ti­el­le Neu­aus­wei­sun­gen wie die der geplan­ten Flä­che Him­mel­gar­ten Nord neue Lücken in der Bebau­ung schaf­fen, die Zer­sie­de­lung för­dern und unwei­ger­lich die Fra­ge auf­wer­fen, war­um die Flä­chen zwi­schen den bebau­ten Gebie­ten denn nicht auch geschlos­sen wer­den. Vor dem Schaf­fen neu­er Bau­ge­bie­te ist es aus Sicht der GRÜ­NEN des­halb drin­gend not­wen­dig, dass zunächst das gewünsch­te städ­te­bau­li­che Kon­zept erstellt wird.