Gesund­heits­amt Land­keis Hof infor­miert: Neue Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für Qua­ran­tä­ne-Befrei­ung von Kontaktpersonen

Corona Maske Symbolbild

Die in Bay­ern gel­ten­den Qua­ran­tä­ne-Rege­lun­gen für Kon­takt­per­so­nen von Coro­na-Infi­zier­ten wur­den nun an den Beschluss der Mini­ster­prä­si­den­ten­kon­fe­renz ange­passt. Daher teilt das Gesund­heits­amt für Stadt und Land­kreis Hof mit:

Gemäß der geän­der­ten All­ge­mein­ver­fü­gung „Qua­ran­tä­ne von Kon­takt­per­so­nen und von Ver­dachts­per­so­nen, Iso­la­ti­on von posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 gete­ste­ten Per­so­nen (AV Iso­la­ti­on)“ sind fol­gen­de Per­so­nen, die als enge Kon­takt­per­so­nen ein­ge­stuft wur­den, ab sofort von der Qua­ran­tä­ne­pflicht befreit:

  1. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten haben („Geboo­ster­te“),
  2. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test (PCR-Test) bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind und voll­stän­dig geimpft wur­den oder nach einer voll­stän­di­gen Imp­fung von einer durch Nukle­in­säu­re­test bestä­tig­ten COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind,
  3. enge Kon­takt­per­so­nen, die voll­stän­dig durch zwei Impf­stoff­ga­ben geimpft wur­den, wenn die zwei­te Imp­fung min­de­stens 15 Tage und höch­stens 90 Tage zurück­liegt („frisch Geimpf­te“) und
  4. enge Kon­takt­per­so­nen, die von einer durch Nukle­in­säu­re­test (PCR-Test) bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­on gene­sen sind, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Testung min­de­stens 28 Tage und höch­stens 90 Tage zurück­liegt („frisch Genesene“).

Dies gilt zukünf­tig, betrifft ins­be­son­de­re aber auch Per­so­nen, die sich am 15.01.2022 in Qua­ran­tä­ne befun­den haben und eines der oben genann­ten Kri­te­ri­en erfüllen.

Wich­tig: Die­je­ni­gen Kon­takt­per­so­nen, auf die eine der vier oben genann­ten Aus­nah­me­vor­aus­set­zun­gen zutrifft, müs­sen für die Qua­ran­tä­ne-Befrei­ung nicht noch auf eine Kon­takt­auf­nah­me durch das Gesund­heits­amt für Stadt und Land­kreis Hof war­ten. Sie wer­den nicht mehr geson­dert informiert.

Falls ein Schrei­ben über die geän­der­te Qua­ran­tä­ne­zeit benö­tigt wird, bit­ten wir um Mit­tei­lung an das Gesund­heits­amt unter 09281 / 721–750 oder gesundheit@​landkreis-​hof.​de.