Land­kreis Lich­ten­fels infor­miert: Anträ­ge für das Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm bis 23. Febru­ar 2022 stellen

Streuobst in Stetten / Foto: Fischer

Streu­obst in Stet­ten / Foto: Fischer

Für 2022 besteht wie­der die Mög­lich­keit, für die natur­ver­träg­li­che Nut­zung land­wirt­schaft­li­cher Flä­chen För­der­gel­der zu bean­tra­gen. Neben dem viel­fach genutz­ten Kul­tur­land­schafts­pro­gramm (KULAP) bie­tet das Baye­ri­sche Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm (VNP) eine gan­ze Rei­he von attrak­ti­ven Ange­bo­ten. Anträ­ge für das Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm kön­nen noch bis 23. Febru­ar 2022 gestellt wer­den. Dar­auf weist die unte­re Natur­schutz­be­hör­de (UNB) am Land­rats­amt Lich­ten­fels hin.

Für Acker­flä­chen, Wie­sen, Wei­den und Tei­che kön­nen Nut­zungs­ver­trä­ge zur Exten­si­vie­rung oder zum Erhalt der Arten­viel­falt abge­schlos­sen wer­den. Die Ver­trä­ge haben eine Lauf­zeit von fünf Jah­ren. Land­be­wirt­schaf­te­rin­nen und Land­be­wirt­schaf­ter wer­den für einen spä­te­ren Mahd­ter­min, exten­si­ve Bewei­dung oder für den Ver­zicht auf Dün­ge- und Pflan­zen­schutz­mit­tel hono­riert. Die För­de­rung trägt durch eine natur­scho­nen­de Bewirt­schaf­tung öko­lo­gisch bedeut­sa­mer Lebens­räu­me dazu bei, die Arten­viel­falt zu schüt­zen und zu verbessern.

Zusatz­lei­stun­gen, wie bei­spiels­wei­se der Erhalt von Streu­obst­bäu­men, der Ein­satz insek­ten­scho­ne­ner Mahd­tech­nik oder das Belas­sen von Alt­gras­strei­fen kön­nen indi­vi­du­ell abge­schlos­sen wer­den. Neu ist seit die­sem Jahr, dass nicht nur der Erhalt alter Streu­obst­bäu­me, son­dern auch der Erhalt neu gepflanz­ter Bäu­me geför­dert wird – vor­aus­ge­setzt es han­delt sich soge­nann­te Hochstämme.

Ein Schwer­punkt wird zudem auf den Erhalt von soge­nann­ten Alt­gras­strei­fen gelegt. Unter einem Alt­gras­strei­fen wird ein Teil einer Wie­se ver­stan­den, der ein oder meh­re­re Jah­re lang nicht gemäht wird und auch über den Win­ter erhal­ten bleibt. „Alt­gras­säu­me haben vie­le posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Arten­viel­falt. Sie bie­ten Rück­zugs­räu­me für ver­schie­de­ne Tier­ar­ten und Über­win­te­rungs­mög­lich­kei­ten für Insek­ten“, erklärt Bri­git­te Pfi­ster, Bio­di­ver­si­täts­be­ra­te­rin am Land­rats­amt Lichtenfels.

Der Natur eine Chan­ce geben und dafür eine berech­tig­te För­de­rung erhal­ten? Das klingt nicht nur gut, son­dern hat sich seit vie­len Jah­ren bewährt. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm geben die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Lich­ten­fels. Erreich­bar ist die UNB unter der Telefonnummer
0 95 71 / 18–9045 oder per Mail unter naturschutz@​landkreis-​lichtenfels.​de.