Tipps & Tricks: „Tief­ge­kühl­te Lebens­mit­tel: Her­kunft der Ware oft unklar“

Symbol-Bild Tipps & Tricks

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern for­dert nach Stich­pro­be ver­pflich­ten­de Kennzeichnung

Bei zwei von drei Tief­kühl­pro­duk­ten wer­den das Ursprungs­land der Roh­stof­fe oder Zuta­ten nicht auf der Ver­packung ange­ge­ben. Das ist das Ergeb­nis einer Stich­pro­be vom Som­mer 2021, mit der die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern 52 Tief­kühl­le­bens­mit­tel unter­such­te. Dabei wur­den exem­pla­risch tief­ge­kühl­te Erd­bee­ren, Erb­sen und Fer­tig­ge­rich­te mit Hähn­chen­fleisch aus­ge­wählt. Bei ver­ar­bei­te­ten Lebens­mit­teln bleibt es bis auf weni­ge Aus­nah­men den Pro­du­zen­ten über­las­sen, ob sie Anga­ben zur Her­kunft ihrer Ware machen oder nicht. Für tief­ge­kühl­tes Obst und Gemü­se und bei Fer­tig­ge­rich­ten mit Fleisch gibt es in der EU im Gegen­satz zu Frisch­wa­re kei­ne Pflicht zur Kenn­zeich­nung des Ursprungslandes.

Ein Drit­tel (16 Pro­duk­te) der erfass­ten 52 Tief­kühl­pro­duk­te aus den Berei­chen Obst (Erd­bee­ren), Gemü­se (Erb­sen) und ein Fer­tig­ge­richt mit Hähn­chen­fleisch tru­gen eine Anga­be des Her­kunfts­lan­des auf der Ver­packung. Zwei Her­stel­ler mach­ten bei all ihren Pro­duk­ten Anga­ben zur Her­kunft der Roh­stof­fe. Das zeigt, dass eine durch­gän­gi­ge Her­kunfts­kenn­zeich­nung der Pri­mär­zu­ta­ten mög­lich ist. Der über­wie­gen­de Teil der Anbie­ter mach­te kei­ne Anga­ben zur Her­kunft der Roh­stof­fe und hat auch nicht vor, sei­ne Pro­duk­te in der Zukunft genau­er zu kennzeichnen.

Ver­brau­cher wün­schen sich genaue Angaben

„Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher wün­schen sich ver­läss­li­che Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft ihrer Lebens­mit­tel“, sagt Jut­ta Saum­we­ber, Ernäh­rungs­exper­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Bei zwei von drei Pro­duk­ten sind die Her­kunfts­län­der jedoch nicht zu erken­nen. Gera­de für Kun­den, die beim Ein­kauf Wert auf kur­ze Trans­port­we­ge der Lebens­mit­tel legen, ist die Anga­be des Her­kunfts­lan­des bei Tief­kühl­pro­duk­ten wichtig“.

Beson­ders Hähn­chen­fleisch in Tief­kühl-Fer­tig­ge­rich­ten kommt vor­ran­gig aus Thai­land oder Bra­si­li­en. Die tief­ge­kühl­ten Erb­sen mit Anga­be des Ursprungs­lan­des stam­men über­wie­gend aus Deutsch­land. Ist die Her­kunft nicht ange­ge­ben, stam­men sie laut Her­stel­ler­an­ga­ben in der Befra­gung in erster Linie aus grenz­na­hen Län­dern wie Nie­der­lan­de und Bel­gi­en, gefolgt von Deutsch­land. Teil­wei­se wur­den meh­re­re mög­li­che euro­päi­sche Ursprungs­län­der genannt. Die tief­ge­kühl­ten Erd­bee­ren stam­men aus Marok­ko, der Tür­kei, Polen, Bul­ga­ri­en und Ägypten.

Ver­pflich­ten­de Kenn­zeich­nung gefordert

„Es muss eine ver­pflich­ten­de Her­kunfts­kenn­zeich­nung ein­ge­führt wer­den, damit Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher Pro­duk­te mit kur­zen Trans­port-wegen erken­nen kön­nen“, so Jut­ta Saum­we­ber. Gene­rell soll­te künf­tig das Ursprungs­land jedes Lebens­mit­tels erkenn­bar sein. Bei ver­ar­bei­te­ten und zusam­men­ge­setz­ten Lebens­mit­teln for­dert die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, die Her­kunft der Pri­mär­zu­tat zu kenn­zeich­nen. Das betrifft Zuta­ten, die ent­we­der mehr als 50 Pro­zent des Lebens­mit­tels aus­ma­chen oder prä­gend für sei­nen Cha­rak­ter sind.

In ihrer Stich­pro­be über­prüf­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, ob das Ursprungs­land der Haupt­zu­ta­ten auf der Ver­packung ange­ge­ben wur­de. Dar­über hin­aus erhiel­ten Han­dels­un­ter­neh­men oder Her­stel­ler der aus­ge­wähl­ten Pro­duk­te einen Fra­ge­bo­gen. Dar­auf soll­ten sie genaue Anga­ben zur Her­kunft der ein­zel­nen Zuta­ten in ihren Pro­duk­ten machen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu der Her­stel­ler­be­fra­gung sind hier zu fin­den.