Abkoch­a­n­ord­nung für Hors­dorf, Bad Staffelstein

Bei der rou­ti­ne­mä­ßig durch­ge­führ­ten Trink­was­ser­un­ter­su­chung des Stadt­teils Hors­dorf wur­den im Trink­was­ser bak­te­rio­lo­gi­sche Ver­un­rei­ni­gun­gen festgestellt.

In die­sem Stadt­teil darf das Lei­tungs­was­ser ab sofort nur noch in abge­koch­tem Zustand ver­wen­det wer­den. Die Abkoch­a­n­ord­nung gilt bis zum Vor­lie­gen ein­wand­frei­er bak­te­rio­lo­gi­scher Untersuchungsergebnisse.

Wei­te­re Sofort­maß­nah­men wur­den ein­ge­lei­tet. Die Stadt­ver­wal­tung Bad Staf­fel­stein ist informiert.