Land­rats­amt Lich­ten­fels infor­miert: Ver­eins­pau­scha­le kann bis zum 1. März 2022 bean­tragt werden

För­de­rung für Sportvereine

Die Land­kreis­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass laut Mit­tei­lung des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on der außer­schu­li­sche Sport auch 2022 im Rah­men der Ver­eins­pau­scha­le geför­dert wird.

Grund­la­ge hier­für ist die Anzahl der erwach­se­nen Ver­eins­mit­glie­der und der son­sti­gen Mit­glie­der, das heißt Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne bis ein­schließ­lich 26 Jah­re sowie die Zahl der gül­ti­gen Übungs­lei­ter­li­zen­zen, die der Ver­ein für sei­nen Sport­be­trieb ein­setzt. Aus die­sen Anga­ben errech­net sich die Gesamt­zahl der Mit­glie­der­ein­hei­ten, wobei die Mit­glie­der und Lizen­zen unter­schied­lich gewich­tet wer­den. Die Sport­ver­ei­ne sind nicht mehr ver­pflich­tet, einen Übungs­lei­ter mit Lizenz zu beschäf­ti­gen. Der Ver­ein muss ledig­lich genü­gend Mit­glie­der, ins­be­son­de­re genü­gend jugend­li­che Mit­glie­der haben, um die Baga­tell­gren­ze von 500 Mit­glie­der­ein­hei­ten zu überschreiten.

Stich­tag für die Bean­tra­gung der Ver­eins­pau­scha­le ist der 1. März 2022. Es han­delt sich hier­bei um eine Aus­schluss­frist; ein spä­te­rer Ein­gang des Antrags oder dazu­ge­hö­ri­ger Anla­gen kann kei­ne Berück­sich­ti­gung mehr fin­den, da alle für die Ver­eins­pau­scha­le zur Ver­fü­gung ste­hen­den För­der­mit­tel nach Maß­ga­be der am 1. März vor­lie­gen­den Ver­eins­da­ten ver­teilt werden.

Mit dem Antrag sind die Übungs­lei­ter­aus­wei­se im Ori­gi­nal vor­zu­le­gen (z.B. BLSV-Lizenz mit Foto, Prä­ge­pa­pier des BLSV). Übungs­lei­ter- bzw. Trai­ner­li­zen­zen, die den Ver­ei­nen ledig­lich digi­tal zur Ver­fü­gung ste­hen (ins­be­son­de­re DOSB-Lizen­zen), kön­nen aus­ge­druckt wer­den und zusam­men mit der voll­stän­dig aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen „Erklä­rung Lizenz­in­ha­ber“ ein­ge­reicht wer­den. Da auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie Fort­bil­dun­gen zur Ver­län­ge­rung von Übungs­lei­ter- und Trai­ner­li­zen­zen nicht oder nur mit Ein­schrän­kun­gen mög­lich waren, sind aus­nahms­wei­se alle Übungs­lei­ter- und Trai­ner­li­zen­zen, die nach dem 1. März 2020 abge­lau­fen sind, auch noch für die Bean­tra­gung der Ver­eins­pau­scha­le 2022 förderberechtigt.

Wei­ter­hin gel­ten die all­ge­mei­nen För­der­vor­aus­set­zun­gen wie zum Bei­spiel Rechts­fä­hig­keit, Ver­eins­sitz, Ver­bands­mit­glied­schaft und Bei­trags­auf­kom­men, die den ent­spre­chen­den Sport­för­der­richt­li­ni­en ent­nom­men wer­den kön­nen. Die­se Richt­li­ni­en sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen und der Antrag auf Ver­eins­pau­scha­le kön­nen im Inter­net auf den Sei­ten des Land­rats­am­tes Lich­ten­fels (www​.land​kreis​-lich​ten​fels​.de) unter der Rubrik „Land­rats­amt – Kom­mu­na­les, Wah­len – Sport­för­de­rung“ abge­ru­fen werden.

Wei­te­re Aus­künf­te hier­zu erteilt das Land­rats­amt Lich­ten­fels Sach­ge­biet 32 unter der Tele­fon­num­mer 09571/18–3320.