Her­zo­gen­au­ra­cher Stra­ße „Am Buck“ ab zehn­ten Janu­ar nur ein­sei­tig befahrbar

Her­zo­gen­au­rach. Auf­grund von Abriss­ar­bei­ten „Am Buck“ ist die Stra­ße ab Mon­tag, den zehn­ten Janu­ar 2022, zwi­schen Guten­berg­stra­ße und Schieß­haus­stra­ße nur ein­sei­tig befahr­bar. Der Fahr­zeug­ver­kehr in Fahrt­rich­tung Hans-Mai­er-Stra­ße wird mit­tels Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung geführt. Die Umlei­tung für den Ver­kehr in Rich­tung Dr.-Daßler-Straße erfolgt über Hans-Mai­er-Stra­ße – Ans­ba­cher Stra­ße und Haydn­stra­ße. Die Arbei­ten dau­ern vor­aus­sicht­lich bis Ende Febru­ar an.

Bus­li­ni­en 201, 241, 242 und 246 betroffen

Wäh­rend der Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung wird die Hal­te­stel­le „Am Buck“ von den VGN-Lini­en 201, 241 und 246 nicht bedient. Als Ersatz­hal­te­stel­len hier­für die­nen „An der Schütt“ und „Bad­gas­se“. Die Linie 201 bedient die Hal­te­stel­len in Fahrt­rich­tung Münchaurach/​Neundorf plan­mä­ßig. Die Bus­se nach Erlan­gen kön­nen die Hal­te­stel­le „Realschule/​Burgstaller Weg“ nicht anfah­ren. Statt­des­sen hal­ten sie ersatz­wei­se an der Hal­te­stel­le gegen­über im Burg­stal­ler Weg und fah­ren dann wei­ter zum Gym­na­si­um. Auch die Linie 241 Rich­tung Her­zo­gen­au­rach bedient hier statt der Hal­te­stel­le „Real­schu­le/Hans-Mai­er-Str.“ die Ersatz­hal­te­stel­le im Burg­stal­ler Weg. In Fahrt­rich­tung Rezels­dorf ver­kehrt sie plan­mä­ßig. Bei der Linie 242 gibt es nach Her­zo­gen­au­rach kei­ne Ände­rung. Rich­tung Zwei­fels­heim kann die Hal­te­stel­le „Real­schu­le/Hans-Mai­er-Str.“ nicht bedient wer­den. Die Bus­se hal­ten eben­falls im Burg­stal­ler Weg. Die Linie 246 fährt bei den Fahr­ten nach Her­zo­gen­au­rach mor­gens über den „Burg­stal­ler Weg“. Sie bedient zuerst die Hal­te­stel­le „Gym­na­si­um“, wen­det und fährt danach die regu­lä­re Hal­te­stel­le „Realschule/​Burgstaller Weg“ an.

Das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt und die Stadt Her­zo­gen­au­rach bit­ten die betrof­fe­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer und Anlie­ger um Ver­ständ­nis für mög­li­che Beein­träch­ti­gun­gen sowie um Vor- und Rück­sicht im Baustellenbereich.