In den Bay­reu­ther Rat­häu­sern gilt ab Mon­tag, 10. Janu­ar, die 3‑G‑Zugangsregelung für Besucher

Die Coro­na-Pan­de­mie stellt uns alle wei­ter­hin vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Aktu­ell ist damit zu rech­nen, dass sich die Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na-Virus stark ver­brei­ten wird. Vor die­sem Hin­ter­grund ist die Auf­recht­erhal­tung der kri­ti­schen Infra­struk­tur, also auch die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth sehr bedeutsam.

Daher gilt für die Rat­häu­ser der Stadt Bay­reuth neben zahl­rei­chen wei­te­ren orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men ab Mon­tag, 10. Janu­ar, für alle Besucher/​innen und alle Exter­ne die 3G-Rege­lung als Vor­aus­set­zung für den Zutritt in die städ­ti­schen Ämter­ge­bäu­de. Dies bedeu­tet, dass alle für den Zugang zu den Rat­häu­sern sowie zu den aus­ge­la­ger­ten städ­ti­schen Dienst­stel­len wie Sport­amt, Kul­tur­amt oder Stadt­gar­ten­amt einen Nach­weis dar­über mit sich füh­ren müs­sen, dass sie ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv auf Coro­na gete­stet sind. Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger bit­tet um Ver­ständ­nis für die­se Maß­nah­me. Die Stadt fol­ge damit auch einer Emp­feh­lung des Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums. „Mit Blick auf das hohe Ansteckungs­ri­si­ko, das mit der Omi­kron-Virus­va­ri­an­te ver­bun­den ist, ist es sehr wich­tig, die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Stadt­ver­wal­tung zu sichern. Ich hof­fe sehr, dass die Lage bald wie­der eine Rück­kehr zur bis­he­ri­gen Zugangs­re­ge­lung mög­lich macht.“