Stadt Bay­reuth: Stra­ßen­auf­bruch im Win­ter nur in Aus­nah­me­fäl­len möglich

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Wie das städ­ti­sche Tief­bau­amt mit­teilt, sind Stra­ßen­auf­gra­bun­gen wäh­rend der Win­ter­mo­na­te mög­lichst zu ver­mei­den. Unauf­schieb­ba­re Maß­nah­men müs­sen vor­ab in einem Antrag auf Stra­ßen­auf­bruch begrün­det wer­den, der an das Tief­bau­amt zu rich­ten ist. Gleich­zei­tig muss der Ver­ur­sa­cher mit erheb­li­chen Mehr­ko­sten rech­nen. Der Grund: Wäh­rend der Win­ter­mo­na­te, vor allem bei Boden­frost, kön­nen Bau­gru­ben nur unzu­läng­lich ver­füllt und ver­dich­tet wer­den. Eine fach­ge­rech­te Wie­der­her­stel­lung der Stra­ßen- und Geh­weg­be­lä­ge ist daher nicht mög­lich. Dadurch ver­stärkt auf­tre­ten­de Stra­ßen­ein­brü­che und Schlag­lö­cher füh­ren zu einer erhöh­ten Unfall­ge­fahr und zu ver­mehr­ten Kosten.