Uni­ver­si­tät Bay­reuth: Exper­ten­mei­nung zum Plastiktütenverbot

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Zum 1. Janu­ar 2022 tritt das Pla­stik­tü­ten­ver­bot in Deutsch­land in Kraft. Dann dür­fen an Super­markt­kas­sen mit weni­gen Aus­nah­men kei­ne Pla­stik­tü­ten mehr ver­kauft wer­den. Prof. Dr. Chri­sti­an Laforsch, Spre­cher des Son­der­for­schungs­be­reichs (SFB) Mikro­pla­stik an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth, erforscht mit dem Team des SFB Ent­ste­hung, Trans­port und bio­lo­gi­schen Effek­te von Mikro­pla­stik und erar­bei­tet neue Lösungs­an­sät­ze für die­ses immense Umwelt­pro­blem. Er sieht im Pla­stik­tü­ten­ver­bot vor allem einen sym­bo­li­schen Schritt und betont die Not­wen­dig­keit zu einer ech­ten Kreis­lauf­wirt­schaft einer Ver­mei­dung von Kunst­stoff­müll und einer höhe­ren Wert­schät­zung von Kunst­stof­fen. Den­noch begrüßt er die aktu­el­len Maß­nah­men. Die­se sind neben dem Pla­stik­tü­ten­ver­bot, das Ver­bot von Weg­werfar­ti­keln und eine Aus­wei­tung der Pfand­pflicht, die 2022 auf sämt­li­che Ein­weg­fla­schen aus Pla­stik und Geträn­ke­do­sen aus­ge­wei­tet wird.

Wel­chen Effekt erwar­ten Sie vom Plastiktütenverbot?

Prof. Dr. Christian Laforsch, Sprecher des Sonderforschungsbereichs Mikroplastik an der Universität Bayreuth © UBT

Prof. Dr. Chri­sti­an Laforsch, Spre­cher des Son­der­for­schungs­be­reichs Mikro­pla­stik an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth © UBT

Chri­sti­an Laforsch: Die­ses Ver­bot hat einen star­ken sym­bo­li­schen Cha­rak­ter, denn der Umgang mit Pla­stik­tü­ten ist sym­bo­lisch für unse­ren unsach­ge­mä­ßen Umgang mit fos­si­len Res­sour­cen wie Erd­öl und unse­ren Umgang mit dem sehr wert­vol­len Mate­ri­al Kunst­stoff in unse­rem All­tag gene­rell. Damit dient das Pla­stik­tü­ten­ver­bot zur Bewusst­seins­bil­dung. Es ist eine Maß­nah­me, die neben dem Ver­bot von Weg­werf­pro­duk­ten aus Pla­stik, für die es umwelt­freund­li­che­re Alter­na­ti­ven gibt, dazu die­nen soll, über­flüs­si­gen Kunst­stoff­müll zu redu­zie­ren. Vor allem zielt das Ver­bot auf jenen Anteil des Kunst­stoff­mülls der auf­grund von „Lit­te­ring“ gehäuft in die Umwelt gelangt. Wich­tig ist zu ver­ste­hen, dass Ein­mal-Pla­stik­tü­ten nicht durch Ein­mal-Papier­tü­ten und ande­re nur ein­mal ver­wend­ba­re Alter­na­ti­ve ersetzt wer­den soll­ten. Denn deren öko­lo­gi­scher Fuß­ab­druck ist auf­grund der bei der Herstellung/​Recycling ver­wen­de­ten Che­mi­ka­li­en wesent­lich schlech­ter als der von Pla­stik­tü­ten. Ähn­li­ches gilt für Stoff­beu­tel. Wei­ter­hin gilt zu Beden­ken, dass Kunst­stof­fe bei sach­ge­mä­ßem Umgang ein unver­zicht­ba­res Mate­ri­al unse­rer moder­nen Gesell­schaft sind.

Bereits in den letz­ten Mona­ten haben Super­märk­te nach und nach die Ein­weg-Pla­stik­tü­ten aus dem Sor­ti­ment ver­bannt. Sieht man da schon Erfolge?

Ja, Pla­stik­tü­ten sind im deut­schen Han­del zuletzt immer weni­ger gewor­den, das liegt zum einen am Bewusst­sein der Kon­su­men­ten aber auch am Han­del, der durch frei­wil­li­ge Maß­nah­men den Tüten­ver­brauch gesenkt und Alter­na­ti­ven zur Ein­weg-Pla­stik­tü­ten gete­stet haben. Den­noch wer­den in Deutsch­land immer noch eine hohe Anzahl von Pla­stik­tü­ten in Umlauf gebracht. Pro Bür­ger durch­schnitt­lich 18 Tüten pro Jahr.

Die dün­nen Pla­stik­beu­tel in der Obst- und Gemü­se­ab­tei­lung dür­fen (noch) blei­ben. Den­ken Sie, dass die­se auch bald abge­schafft werden?

Die soge­nann­ten Hemd­chen­beu­tel wer­den aus hygie­ni­schen Grün­den und aus Man­gel an von den Kon­su­men­ten akzep­tier­ten umwelt­freund­li­chen Alter­na­ti­ven noch blei­ben. Eine Alter­na­ti­ve sind mehr­fach ver­wend­ba­re Säck­chen. Ein­mal-Papier­tü­ten kön­nen nicht als Alter­na­ti­ve her­hal­ten, da der öko­lo­gi­sche Fuß­ab­druck wesent­lich schlech­ter ist als der extrem-dünn­wan­di­gen Kunst­stoff­tü­ten. Es muss aber gewähr­lei­stet sein, dass die­se Pla­stik­tü­ten nicht in die Umwelt gelan­gen, son­dern einer ord­nungs­ge­mä­ßen Ent­sor­gung zuge­führt werden.

Im Super­markt fällt viel mehr Pla­stik an als nur die Tüten an der Kas­se. Ist das Ver­bot also nur ein Trop­fen auf den hei­ßen Stein?

Ein wich­ti­ger Aspekt der ger­ne ver­lo­ren geht, ist: Kunst­stof­fe gehö­ren in die Wert­stoff­ton­ne oder in den Pfand­au­to­ma­ten, um die­se einem ord­nungs­ge­mä­ßen Recy­cling zuzu­füh­ren. Denn Kunst­stof­fe sind ein wert­vol­les Mate­ri­al mit teil­wei­se her­vor­ra­gen­den Recy­clingei­gen­schaf­ten. Von ihrem öko­lo­gi­schen Fuß­ab­druck sind sie durch­aus nach­hal­ti­ger als nur ein­mal ver­wen­de­te Stoff- oder Papiertüten/​Verpackungen. Der in den Super­märk­ten selbst anfal­len­de Müll an B2B- (Busi­ness to Busi­ness) und B2C- (Busi­ness to Con­su­mer) Ver­packun­gen wird in der Regel einer ord­nungs­ge­mä­ßen Verwertung/​Recycling zuge­führt. Ähn­lich wie bei ToGo-Ver­packun­gen gibt es auch hier Ansät­ze zu mehr Mehr­weg und zu einer ver­stärk­ten Nut­zung von recy­cel­ten Kunst­stof­fen im B2B Bereich, die drin­gend geför­dert wer­den soll­ten. Neben dem Pla­stik­tü­ten­ver­bot, dem Ver­bot von Weg­werfar­ti­keln ist in Deutsch­land auch die Pfand­pflicht, die 2022 auf sämt­li­che Ein­weg­fla­schen aus Pla­stik und Geträn­ke­do­sen aus­ge­wei­tet wird, ein sinn­vol­ler Schritt zu höhe­ren Wie­der­ver­wer­tungs­quo­ten und einer Ver­mei­dung von Kunst­stoff­müll. Das Ziel muss eine Kreis­lauf­wirt­schaft sein, in der Pro­duk­te so gestal­tet wer­den, dass sie am Ende ihrer Lebens­zeit einer mög­lichst ein­fa­chen (Wie­der-) Ver­wer­tung zuge­führt wer­den können.