Amts­be­su­che im Rat­haus Ecken­tal nur nach vor­he­ri­ger Terminvereinbarung

Ab Mon­tag, 3. Janu­ar 2022 gilt die 3G-Regelung

Auf­grund der anhal­ten­den Ent­wick­lung zum The­ma Coro­na sieht sich der Markt Ecken­tal wei­ter­hin zu fol­gen­den Maß­nah­men ver­an­lasst und bit­tet die Bevöl­ke­rung um Verständnis.

Bit­te klä­ren Sie vor einem Besuch im Rat­haus die Not­wen­dig­keit eines per­sön­li­chen Erschei­nens ab. Erfor­der­li­chen­falls kann dann ein Ter­min tele­fo­nisch oder per E‑Mail mit der Ver­wal­tung ver­ein­bart wer­den. Die Gemein­de bit­tet um Ver­ständ­nis, dass Bür­ger nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung emp­fan­gen wer­den können.

Auf­grund einer drin­gen­den Emp­feh­lung des Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­um, ist der Zugang zum Rat­haus ab Mon­tag, 3. Janu­ar 2022 nur unter Berück­sich­ti­gung der 3GRegelung mög­lich. Besu­cher müs­sen voll­stän­dig geimpft, gene­sen oder nega­tiv gete­stet (nega­ti­ver Schnell­test, maxi­mal 24 Stun­den alt oder nega­ti­ver PCR-Test, maxi­mal 48 Stun­den alt) sein.

Wir dür­fen auf die unweit vom Rat­haus gele­ge­ne Test­sta­ti­on im Inte­rims­ge­bäu­de, Amba­zac­str. 5 verweisen.

Vie­le Stan­dard­vor­gän­ge kön­nen bereits „online“ mit inte­grier­tem Bezahl­sy­stem bequem von Zuhau­se aus erle­digt wer­den. Bei Fra­gen sind die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter auch außer­halb der Öff­nungs­zei­ten tele­fo­nisch oder per Mail erreichbar