3G-Regel im Cobur­ger Land­rats­amt, Job­cen­ter und in der Zulassungsstelle

Ab dem 01. Janu­ar 2022 gilt im Land­rats­amt Coburg, in der Zulas­sungs- und Fahr­erlaub­nis­be­hör­de sowie im Job­cen­ter die 3G- Rege­lung auch für Besu­che­rin­nen und Besucher.

Der Zugang zum Land­rats­amt Coburg und die Zulas­sungs­stel­le ist damit nur noch für geimpf­te, gene­se­ne oder gete­ste­te Per­so­nen möglich.

Alle Besu­cher wer­den beim Zutritt in die Ver­wal­tungs­ge­bäu­de auf die 3G-Regel (geimpft, gene­sen oder gete­stet) kon­trol­liert. Dies geschieht am Bür­ger­ser­vice und dem Emp­fang in der Zulas­sungs­stel­le. Dort ist ein Impf­nach­weis, ein Gene­se­nen­nach­weis oder ein aktu­el­ler nega­ti­ver Coro­na­test gemein­sam mit einem gül­ti­gen Aus­weis­do­ku­ment (Per­so­nal­aus­weis, Füh­rer­schein etc.) vor­zu­zei­gen. Akzep­tiert wer­den ledig­lich die Test­ergeb­nis­se einer offi­zi­el­len Test­sta­ti­on, einer Apo­the­ke oder eines Arz­tes. Schü­ler gel­ten mit Blick auf die regel­mä­ßi­gen Tests in der Schu­le als gete­stet. Hier ist ledig­lich ein Schü­ler­aus­weis vorzulegen.

Außer­dem muss zu allen per­sön­li­chen Ter­mi­nen wei­ter­hin eine FFP2-Mas­ke getra­gen werden.