BA Bam­berg-Coburg: Arbeits­los­mel­dung geht ab dem 1. Janu­ar 2022 auch online

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Sich online arbeit­su­chend mel­den, einen Antrag auf Arbeits­lo­sen­geld stel­len und online einen Bera­tungs­ter­min ver­ein­ba­ren: Die­se eSer­vice-Ange­bo­te der Agen­tur für Arbeit Bam­berg-Coburg wer­den zum Jah­res­wech­sel erwei­tert. Mit der elek­tro­ni­schen Arbeits­los­mel­dung kön­nen sich Kun­den im Bereich der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung rund um die Uhr und orts­un­ab­hän­gig arbeits­los mel­den. Ab dem 1. Janu­ar 2022 ist die elek­tro­ni­sche Arbeits­los­mel­dung der per­sön­li­chen Arbeits­los­mel­dung gleich­ge­stellt. Bis­her war ein per­sön­li­ches Erschei­nen erforderlich.

Wie bei der per­sön­li­chen ist auch bei der Online Arbeits­los­mel­dung ein Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nach­weis nötig. Er erfolgt mit Hil­fe des Per­so­nal­aus­wei­ses mit Online-Aus­weis­funk­ti­on bzw. eines ande­ren elek­tro­ni­schen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nach­wei­ses (elek­tro­ni­scher Auf­ent­halts­ti­tel, eID-Kar­te, Aus­weis eines EU-/EWR-Mit­glieds­lan­des mit Online-Ausweisfunktion).
Als Alter­na­ti­ve zur Online-Mel­dung bleibt die per­sön­li­che Arbeits­los­mel­dung jedoch wei­ter­hin möglich.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Online-Arbeits­los­mel­dung, der Online-Iden­ti­fi­ka­ti­on und den tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen unter: