MdL Rai­ner Lud­wig aus Kulm­bach: „Ein­satz hat sich gelohnt – Unter­neh­mer und Selb­stän­di­ge wer­den nicht allein gelassen“

Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­men kön­nen bis Ende März des kom­men­den Jah­res finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bean­tra­gen, um coro­nabe­ding­te Umsatz­ein­bu­ßen aus­zu­glei­chen. Das gab Land­tag­ab­ge­ord­ne­ter Rai­ner Lud­wig bekannt und bezieht sich auf den heu­ti­gen Mini­ster­be­schluss. „Die Coro­na-Pan­de­mie bela­stet Men­schen und Wirt­schaft glei­cher­ma­ßen. Um einen Kol­laps unse­res Gesund­heits­sy­stems zu ver­mei­den, muss­ten erneut Coro­na-Maß­nah­men getrof­fen wer­den“, so Lud­wig. „Des­halb habe ich mich bereits vor Wochen für eine Auf­fri­schung der Über­brückungs­hil­fen eingesetzt.“

Mit­te Novem­ber hat FW-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Rai­ner Lud­wig zahl­rei­che Warn­ru­fe von der Gastro­no­mie aus der Regi­on erhal­ten und sich umge­hend mit einem Brand­schrei­ben an Staats­mi­ni­ster Hubert Aiwan­ger gewandt. Mit Erfolg: Die Coro­na-Hil­fen wur­den in der drit­ten Pha­se bis Ende März ver­län­gert und wer­den nun als Über­brückungs­hil­fen IV noch ein­mal deut­lich erwei­tert. Es gibt nun einen Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss zur Sub­stanz­stär­kung – sofern sie im Dezem­ber 2021 und Janu­ar 2022 einen durch­schnitt­li­chen Coro­na-beding­ten Umsatz­ein­bruch von min­de­stens 50 Pro­zent auf­wei­sen. „Damit erhal­ten betrof­fe­ne Unter­neh­mer in der Über­brückungs­hil­fe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Pro­zent auf die Fix­ko­sten­er­stat­tung“, so Ludwig.

„Auch die Son­der­re­ge­lun­gen für Schau­stel­ler und Markt­leu­te sind ein wich­ti­ges Signal an die Bran­che, die durch die erneu­ten Absa­gen von Weih­nachts­märk­ten schwer getrof­fen wur­de“, erklär­te MdL Rai­ner Lud­wig. Für Schau­stel­ler, Markt­leu­te und pri­va­te Ver­an­stal­ter von abge­sag­ten Advents- und Weih­nachts­märk­ten kann der Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss sogar 50 Pro­zent betragen.
„Auch die Son­der­re­ge­lung für die Ver­an­stal­tungs- und Kul­tur­bran­che wird nun für Absa­gen von Ver­an­stal­tun­gen bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­län­gert“, erklärt Lud­wig: „Damit decken die Hil­fen nun Aus­fall- und Vor­be­rei­tungs­ko­sten und kön­nen von zahl­rei­chen Ver­an­stal­tern und Schau­stel­lern bean­tragt wer­den.“ Die Son­der­re­ge­lung greift dabei auch rück­wir­kend für alle Antrag­stel­ler, die von Absa­gen im Novem­ber und Dezem­ber 2021 betrof­fen sind. „All die­se Maß­nah­men zei­gen, dass sich Bay­ern mas­siv im Bund und auch mit eige­nen finan­zi­el­len Mit­teln für die Unter­stüt­zung von Selbst­stän­di­gen und Unter­neh­men sowie der Ver­an­stal­tungs- und Kul­tur­bra­che ein­setzt“, so Ludwig.

In der kom­men­den Über­brückungs­hil­fe IV wer­den zudem erst­mals Selbst­stän­di­ge bzw. Unter­neh­men berück­sich­tigt, die nach dem 31. Okto­ber 2020 gegrün­det wur­den. Ab sofort wer­den alle Unter­neh­men berück­sich­tigt, die sich bis zum 31. Sep­tem­ber 2021 gegrün­det haben. „Dies ist ein wich­ti­ges Signal, da ab sofort auch Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­men unter­stützt wer­den, die nach der zwei­ten und drit­ten Coro­na-Wel­le unter­neh­me­ri­schen Mut gezeigt haben und bis­her nur über die Baye­ri­sche Coro­na-Här­te­fall­hil­fe unter­stützt wor­den sind“, so Lud­wig wei­ter. Eben­falls wur­de die Baye­ri­sche Coro­na-Här­te­fall­hil­fe bis zum 31. März 2022 ver­län­gert. „Damit wer­den alle Antrags­stel­ler auf­ge­fan­gen, die in der Über­brückungs­hil­fe nicht antrags­be­rech­tigt sind“, betont Lud­wig. Inner­halb der Baye­ri­schen Coro­na-Här­te­fall­hil­fe wird zusätz­lich die Baye­ri­sche Son­der­hil­fe Weih­nachts­märk­te abgewickelt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Über­brückungs­hil­fen fin­den Unter­neh­men und selb­stän­di­ge unter https://​www​.ueber​brueckungs​hil​fe​-unter​neh​men​.de/