Land­rats­amt Lich­ten­fels infor­miert über geän­der­te Öff­nungs­zei­ten wäh­rend der Fei­er­ta­ge und im neu­en Jahr

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels ist auch zwi­schen Weih­nach­ten und dem Drei­kö­nigs­tag, 6. Janu­ar 2022, für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erreich­bar, – jedoch auf­grund der Fei­er­ta­ge teil­wei­se zu geän­der­ten Öff­nungs­zei­ten. Ein Besuch ist auf­grund der hohen Inzi­denz­zah­len aller­dings nur nach Ter­min­ver­ein­ba­rung sowie mit 3G-Nach­weis möglich

Die Öff­nungs­zei­ten im Einzelnen: 

Am Don­ners­tag, 23. Dezem­ber 2021, ist das Land­rats­amt von 7.45 bis 17 Uhr geöff­net, fer­ner von Mon­tag, 27. Dezem­ber, bis Don­ners­tag, 30. Dezem­ber 2021, sowie wie­der ab Mon­tag, 3. Janu­ar, bis Mitt­woch, 5. Janu­ar 2022 sowie am Frei­tag, 7. Janu­ar 2022. Am Don­ners­tag, 6. Janu­ar 2022, dem Drei­kö­nigs­tag ist das Land­rats­amt geschlos­sen. Die all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten sind fol­gen­de: von Mon­tag bis Mitt­woch: von 7.45 bis 16 Uhr, don­ners­tags: von 7.45 bis 17 Uhr, frei­tags: von 7.45 bis 12 Uhr.

Abwei­chen­de Öff­nungs­zei­ten: Infothek/​Empfang. Von Mon­tag bis Don­ners­tag: von 7:30 bis 17 Uhr und frei­tags von 7:30 bis 13 Uhr

Aus­län­der­amt. Abwei­chend von den all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten ist das Aus­län­der­amt immer mon­tags und mitt­wochs ganz­tä­gig geschlossen.

Zulas­sungs­stel­le. Annah­me­schluss ist jeweils 15 Minu­ten vor Ende der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten. Ter­mi­ne mit der Kfz-Zulas­sungs­stel­le kön­nen dabei grund­sätz­lich nur online gebucht wer­den unter: https://​www​.lkr​-lif​.de/​l​a​n​d​r​a​t​s​a​m​t​/​v​e​r​k​e​h​r​/​z​u​l​a​s​s​u​n​g​s​s​t​e​l​l​e​/​i​n​d​e​x​.​h​tml. Zulas­sungs­un­ter­la­gen kön­nen wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten auch am Emp­fang zur Bear­bei­tung abge­ge­ben werden.

Wich­tig: Zum Schutz von Besu­chern und Mit­ar­bei­tern gel­ten fol­gen­de Hin­wei­se beim Besuch bzw. zu den Öff­nungs­zei­ten des Land­rats­am­tes Lich­ten­fels. 3G-Nach­weis ist erfor­der­lich. Auf­grund der aktu­el­len hohen Inzi­den­zen und der Coro­na-Lage ist bei Ter­mi­nen im Land­rats­amt ein 3G-Nach­weis erfor­der­lich. Ein Zutritt ist nur mit einem Nach­weis über einen nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test, einen nega­ti­ven PCR-Test, einem Gene­se­nen-Nach­weis oder mit einem Nach­weis über eine voll­stän­di­ge Imp­fung möglich.