iKra­tos infor­miert: „Was ändert sich 2022 bei Pho­to­vol­ta­ik und Co.?“

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Pho­to­vol­ta­ik

Das För­der­pro­gramm des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie, für einen Bat­te­rie­spei­cher mit Instal­la­ti­on einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge wird auch 2022 wei­ter­ge­führt. Jeden ersten Werk­tag des Monats wer­den um 08:00 Uhr die Anträ­ge mit einem begrenz­ten Kon­tin­gent frei­ge­schal­ten. Beach­ten Sie auch die Hin­wei­se dazu auf der Home­page, falls die Sei­te nicht funk­tio­nert: https://​www​.ener​gie​at​las​.bay​ern​.de/​b​u​e​r​g​e​r​/​1​0​0​0​0​_​h​a​e​u​s​e​r​_​p​r​o​g​r​a​m​m​/​p​v​s​p​e​i​c​h​e​r​.​h​tml

Die Ein­spei­se­ver­gü­tung liegt der­zeit, für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen unter 10 kWp, bei 6,93 ct pro Kilo­watt­stun­de. Für Janu­ar 2022 wird die Ein­spei­se­ver­gü­tung bei 6,83 ct/​kWh lie­gen. Es wird erwar­tet, dass die Ein­spei­se­ver­gü­tung 2022 im Monat um bis zu 0,1 ct sinkt. Und könn­te somit Ende des Jah­res viel­leicht schon bei unter 6 ct/​kWh liegen.

Kommt die Solar­pflicht, und wenn ja für wen? Das ist eine Fra­ge, die 2021 nicht kom­plett geklärt wer­den konn­te und uns somit auch 2022 noch beschäf­ti­gen wird. In Bay­ern wur­de das Kli­ma­schutz­ge­setz über­ar­bei­tet und somit eine Solar­pflicht für Gewer­be ein­ge­führt. Eine Solar­pflicht für Pri­vat­häu­ser obliegt der neu­en Bundesregierung.

Aktu­ell liegt dem EU-Par­la­ment ein Geset­zes­ent­wurf vor, der dafür sor­gen könn­te, dass Pho­to­vol­ta­ik­mo­du­le für Pri­vat­häu­ser und auf Gebäu­den des öffent­li­chen Inter­es­se von der Mehr­wert­steu­er befreit wer­den, oder einen gerin­ge­ren Mehr­wert­steu­er­satz erhal­ten. Zusam­men mit dem Lieb­ha­ber­ei­wahl­recht für PV-Anla­gen mit bis zu 10 kWp, wären dann die­se Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen (nahe­zu) steu­er­frei. Wenn das EU-Par­la­ment zustimmt, obliegt es den Mit­glieds­staa­ten inwie­fern Sie es umsetzen.

Schau­en Sie sich hier­zu doch mal die­ses Video von „gewal­tig nach­hal­tig“ an.

Wär­me­pum­pe

Hier gibt es zum Glück kei­ne Ände­run­gen, dass bedeu­tet das Wär­me­pum­pen wei­ter­hin mit bis zu 45 % durch die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) geför­dert wer­den. Mehr Infor­ma­tio­nen zu den För­der­mög­lich­kei­ten fin­den Sie hier: https://​www​.waer​me​pum​pe​.de/​w​a​e​r​m​e​p​u​m​p​e​/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​b​a​f​a​-​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​-​f​u​e​r​-​w​a​e​r​m​e​p​u​m​p​en/

Elek­tro­mo­bi­li­tät

Auf­grund der Coro­na-Kri­se wur­de der Bun­des­an­teil am Umwelt­bo­nus durch die soge­nann­te „Inno­va­ti­ons­prä­mie“ ver­dop­pelt. Die­se Ver­dopp­lung wur­de nun auch für das Jahr 2022 ver­län­gert. Das bedeu­tet, dass Elek­tro-Autos eine För­de­rung von bis zu 9.000 Euro und Plug-in-Hybri­de eine För­de­rung von bis zu 6.750 Euro erhalten.

Die KfW för­dert nach wie vor Lade­sta­tio­nen, nun aber für nicht öffent­lich zugäng­li­che Lade­sta­tio­nen von Unter­neh­men und kom­mu­na­le Unter­nehmen, frei­be­ruf­lich Täti­ge und gemein­nützige Orga­ni­sa­tio­nen, die zum Auf­la­den von Fir­men­fahr­zeu­gen und Pri­vat­fahr­zeu­gen von Beschäf­tig­ten genutzt wer­den. Mehr Infor­ma­tio­nen und den För­der­an­trag fin­den Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

Egal um wel­ches The­ma im Bereich erneu­er­ba­re Ener­gien es sich han­delt, wir wer­den Sie auch 2022 ger­ne auf dem Lau­fen­den halten.

Wir erar­bei­ten Lösungen!

Haben Sie noch Fra­gen, möch­ten sich infor­mie­ren oder infor­mie­ren las­sen? Dann kom­men Sie doch ger­ne, nach tele­fo­ni­scher Anmel­dung unter 09192–992800, bei uns im Büro in der Bahn­hof­stra­ße 1 in 91367 Wei­ßen­ohe vor­bei. Der­zeit bie­ten wir Ihnen ger­ne zusätz­lich Bera­tun­gen per Video an.

Wir sind von Mon­tag – Frei­tags von 8 – 16 Uhr, nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung, per­sön­lich für Sie da.

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