Son­der­re­ge­lung für Ein­fahrt in die Bay­reu­ther Fußgängerzone

In der Fuß­gän­ger­zo­ne der Bay­reu­ther Innen­stadt ist der Lie­fer­ver­kehr mon­tags bis sams­tags nur von 17.30 bis 10.30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Fei­er­ta­gen ist die­se grund­sätz­lich den Fuß­gän­gern vor­be­hal­ten und eine Ein­fahrt ver­bo­ten. Um die Gastro­no­men ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die anste­hen­den Weih­nachts­fei­er­ta­ge zu unter­stüt­zen, räumt die Stadt Bay­reuth, wie bereits beim letz­ten Lock­down, die Mög­lich­keit ein, ab sofort auch an Sonn- und Fei­er­ta­gen in die Fuß­gän­ger­zo­ne ein­zu­fah­ren um vor­be­stell­tes Essen abzu­ho­len. Die Kun­din­nen und Kun­den der Gastro­no­mie kön­nen nun am Restau­rant vor­fah­ren, die Spei­sen abho­len und müs­sen dann ohne wei­te­re Ver­zö­ge­rung wie­der aus­fah­ren. Es wird ein Abstel­len des Fahr­zeu­ges bis zu 15 Minu­ten tole­riert. Die Rege­lung gilt vor­läu­fig bis zum 31. Janu­ar 2022. Hier­auf weist das Stra­ßen­ver­kehrs­amt der Stadt hin.