Ein­rei­se aus Omi­kron-Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten – Was muss man beachten?

München/​Erlangen – Ein­rei­sen­de aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten haben vor der Ein­rei­se nach Deutsch­land eine digi­ta­le Ein­rei­se­an­mel­dung vor­zu­neh­men. Um eine wei­te­re Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te mög­lichst zu ver­hin­dern, hat das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge stren­ge Regeln für Rei­se­rück­keh­rer aus die­sen Gebie­ten fest­ge­legt: Wer nach dem 28. Novem­ber nach Bay­ern ein­ge­reist ist und sich zu einem belie­bi­gen Zeit­punkt in den letz­ten zehn Tagen vor der Ein­rei­se in einem zum Zeit­punkt der Ein­rei­se als Omi­kron-Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­ge­stuf­ten Gebiet auf­ge­hal­ten hat, ist ver­pflich­tet, sich bei der Ein­rei­se auf dem Luft­weg bereits vor, bei Ein­rei­se auf dem Land­weg bei oder unver­züg­lich nach der Ein­rei­se mit­tels PCR-Testung testen zu las­sen und abzusondern.

Es gilt eine 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne sowie eine ver­pflich­ten­de PCR-Testung jeweils an Tag 5 und Tag 13 der Abson­de­rung – unab­hän­gig vom Impf­sta­tus. Die Qua­ran­tä­ne kann nicht ver­kürzt wer­den. Um eine unkom­pli­zier­te Anord­nung zu ermög­li­chen, hat das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt eine All­ge­mein­ver­fü­gung zur Ein­rei­se aus Omi­kron-Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten erlas­sen. Die­se wird im Amts­blatt unter erlan​gen​-hoech​stadt​.de/​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​/​a​m​t​s​b​l​a​tt/ veröffentlicht.

WAS BEI TESTUN­GEN GILT

Die Testun­gen sol­len vor­ran­gig im loka­len Test­zen­trum des ASB am Groß­park­platz, Park­platz­stra­ße 1, 91052 Erlan­gen nach ent­spre­chen­der Ter­min­ver­ein­ba­rung und unter Hin­weis auf die Ein­rei­se aus Omi­kron-Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten erfol­gen. Alter­na­tiv wer­den auch Testun­gen durch nie­der­ge­las­se­ne Ärz­te und Ärz­tin­nen akzep­tiert. Die­se sind vor­ab über die Ein­rei­se­qua­ran­tä­ne zu infor­mie­ren. Das Staat­li­che Gesund­heits­amt weist dar­auf hin, dass anfal­len­de Kosten für die Testun­gen durch nie­der­ge­las­se­ne Ärz­tin­nen und Ärz­te durch die zu testen­den Per­so­nen selbst zu tra­gen sind. Um zum Ort der Testung und anschlie­ßend bis zur Been­di­gung wie­der auf direk­tem Weg in die Qua­ran­tä­ne zu gelan­gen, gilt die Vor­ga­be, mög­lichst auf Mas­sen­ver­kehrs­mit­tel zu ver­zich­ten und eine FFP2-Mas­ke zu tragen.

Für die genann­ten ver­pflich­ten­den Testun­gen gilt kei­ne Alters­be­schrän­kung. Dem­nach sind hier auch Ein­rei­sen­de aus Omi­kron Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten unter 12 Jah­ren – anders als sonst im Rah­men der Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung- zur Testung verpflichtet.