Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 17. Dezem­ber 2021

Ein­la­dung zum Bürger*innenrat stößt auf gro­ße Resonanz

Kli­ma­schutz geht alle an. Daher setzt die Stadt Erlan­gen im Rah­men des Kli­ma-Auf­bruchs nicht nur auf Gesprä­che mit Exper­tin­nen und Exper­ten oder Akteu­ren aus kli­ma­schutz­re­le­van­ten Berei­chen, son­dern lädt auch ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dazu ein, sich aktiv am Kli­ma-Auf­bruch zu betei­li­gen. So beschloss der Stadt­rat im Novem­ber 2021 ein­stim­mig die Ein­füh­rung eines Bürger*innenrats und beauf­trag­te ihn, den Erlan­ger Kli­ma­schutz-Maß­nah­men­ka­ta­log mit­zu­ge­stal­ten und Emp­feh­lun­gen hin­sicht­lich der sozia­len, öko­lo­gi­schen und finan­zi­el­len Umsetz­bar­keit der Maß­nah­men aus­zu­spre­chen. Am Ende des Pro­zes­ses soll ein Fahr­plan ent­ste­hen, der Erlan­gens Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät vor 2030 auf­zeigt. Dafür wird in ins­ge­samt vier Sit­zun­gen des Bürger*innenrats gemein­sam dis­ku­tiert, wie effi­zi­en­ter Kli­ma­schutz in Erlan­gen aus Sicht der Bür­ger aus­se­hen kann. Beglei­tet wer­den die Sit­zun­gen von dem Insti­tut für Ener­gie- und Umwelt­for­schung Hei­del­berg (ifeu), des­sen Fach­leu­te den Bür­gern bei Fra­gen mit ihrem Wis­sen zur Sei­te stehen.

Ins­ge­samt wur­den 750 Erlan­ge­rin­nen und Erlan­ger nach demo­gra­phi­schen Kri­te­ri­en aus­ge­lost und über ein per­sön­li­ches Schrei­ben des Ober­bür­ger­mei­sters zum Bürger*innenrat Kli­ma-Auf­bruch ein­ge­la­den. Die Reso­nanz war über­wäl­ti­gend: 144 Per­so­nen mel­de­ten sich zurück, um teil­zu­neh­men. Dabei kamen Rück­mel­dun­gen aus allen Tei­len des Stadt­ge­biets. Auch das Alter der Inter­es­sen­ten ist breit gefä­chert: Der Jüng­ste ist 17 Jah­re alt, die Älte­ste 89. „Es ist uns wich­tig, unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf dem Weg in die Kli­ma­neu­tra­li­tät mit zu neh­men und die jewei­li­gen Lebens­um­stän­de und Bedürf­nis­se bei der Gestal­tung der Kli­ma­schutz­maß­nah­men zu berück­sich­ti­gen. Die hohe Rück­lauf­quo­te zeigt das star­ke Inter­es­se der Erlan­ge­rin­nen und Erlan­ger an dem The­ma und ermög­licht es uns, den Bürger*innenrat divers zu beset­zen“, betont Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik.

Der Rat wird mit 25 Plät­zen so besetzt, dass die Bevöl­ke­rung in ihrer Viel­falt abge­bil­det ist. Berück­sich­tigt wer­den dabei Fak­to­ren wie Geschlecht, Alter, Wohn­ort und Staats­bür­ger­schaft. Die betref­fen­den Per­so­nen sind dar­über bereits infor­miert wor­den. Los geht es am 15. Febru­ar 2022 mit einer offi­zi­el­len Auf­takt­ver­an­stal­tung, gemein­sam mit Ver­tre­tern der Poli­tik und der Stadtverwaltung.

„Wir freu­en uns sehr, dass unser Ange­bot zur Bür­ger­be­tei­li­gung so gut ange­nom­men wur­de und sind gespannt auf die Ideen der Teil­neh­men­den“, sagt Umwelt­re­fe­ren­tin Sabi­ne Bock. „Lei­der kön­nen wir nur eini­gen weni­gen Per­so­nen einen Platz im Rat bereit­stel­len. Doch Kli­ma­schutz ist eine Auf­ga­be für alle und so laden wir alle herz­lich ein, in ihrem Umfeld den Kli­ma-Auf­bruch mitzugestalten.“

Ab Mon­tag: „3G“ und FFP2-Mas­ken­pflicht in städ­ti­schen Gebäuden

Beim Besuch der Stadt­ver­wal­tung – im Rat­haus und allen städ­ti­schen Dienst­ge­bäu­den – gilt ab Mon­tag, 20. Dezem­ber, die „3G“-Regel (geimpft, gene­sen oder aktu­ell nega­tiv gete­stet) sowie eine FFP2-Mas­ken­pflicht, sofern kei­ne stren­ge­ren gesetz­li­chen Rege­lun­gen grei­fen. Wie bis­her muss vor dem Besuch der Stadt­ver­wal­tung ein Ter­min ver­ein­bart wer­den. Ledig­lich für den Bür­ger­ser­vice im Rat­haus-Erd­ge­schoss und die Will­kom­mens­the­ke der Aus­län­der­stel­le im 2. OG ist kei­ne Ter­min­ver­ein­ba­rung erfor­der­lich. Die Erreich­bar­kei­ten und Kon­tak­te der städ­ti­schen Dienst­stel­len sind im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​r​a​t​h​aus abrufbar.

Wie die Stadt mit­teilt, gel­ten Besu­che­rin­nen und Besu­cher als gete­stet, die ein nega­ti­ves Ergeb­nis eines maxi­mal 24 Stun­den alten Schnell­tests oder eines maxi­mal 48 Stun­den zurück­lie­gen­den PCR-Tests vor­le­gen. Ein Selbst­test vor Ort ist nicht mög­lich. Kin­der bis zum 6. Geburts­tag (bezie­hungs­wei­se bis zur Ein­schu­lung) sowie Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßi­gen Testun­gen im Rah­men des Schul­be­suchs unter­lie­gen, sind von der Test­pflicht befreit. Bei der FFP2-Mas­ken­pflicht sind Kin­der bis zum 6. Geburts­tag befreit. Bis zum 16. Lebens­jahr reicht eine medi­zi­ni­sche Mas­ke aus.

Bei einem unmit­tel­ba­ren Not­fall wird Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die kei­nen „3G“-Nachweis vor­le­gen kön­nen (bei­spiels­wei­se außer­halb der Öff­nungs­zei­ten der Test­ein­rich­tun­gen), natür­lich geholfen.

Die stren­ge­re „2G plus“-Regelung (geimpft, gene­sen und zusätz­lich gete­stet) gilt wei­ter­hin im Thea­ter, den Muse­en, Aus­stel­lun­gen und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen. In der Stadt­bi­blio­thek, dem Stadt­ar­chiv, der Volks­hoch­schu­le, der Musik­schu­le sowie bei außer­schu­li­schen Bil­dungs­an­ge­bo­ten gilt wie zuvor die „2G“-Regel (geimpft oder genesen).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus.

„More than migrants“: OB und AIB betei­li­gen sich an Kam­pa­gne zum Tag der Migranten

Auch in die­sem Jahr betei­ligt sich die Stadt Erlan­gen an einer Kam­pa­gne anläss­lich des Inter­na­tio­na­len Tages der Migran­tin­nen und Migran­ten am Sams­tag, 18. Dezem­ber. Die­ser Tag soll auf die Situa­ti­on welt­weit und auch hier in Erlan­gen auf­merk­sam machen. Dazu führt das Städ­te­netz­werk Inter­cul­tu­ral Cities (ICC) eine Kam­pa­gne mit dem Mot­to „More than migrants“ („Mehr als nur Migran­ten“) durch. Sie soll zei­gen, dass der Migra­ti­ons­hin­ter­grund nicht im Vor­der­grund ste­hen muss: Ob Migrant oder nicht, vie­le Din­ge im Leben machen einen Men­schen aus. Mit­glie­der des Aus­län­der- und Inte­gra­ti­ons­bei­rats (AIB) haben sich an die­ser Kam­pa­gne eben­so betei­ligt wie Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik. Die Bei­trä­ge gibt es auf der Face­book-Sei­te (www​.face​book​.com/​I​C​C​i​t​i​es/).

Die Stadt Erlan­gen bewirbt an die­sem Tag außer­dem erst­mals den „Selbst­check Inter­kul­tu­rel­les Mit­ein­an­der“, der von ICC ent­wickelt wur­de und nun erst­mals auf Deutsch ver­füg­bar ist. Der Selbst­check bie­tet Fra­gen und Denk­an­stö­ße zum eige­nen inter­kul­tu­rel­len Wis­sen, Ver­hal­ten und Gefüh­len. Er kann unter fol­gen­dem Link durch­ge­führt wer­den: https://​www​.sur​vey​m​on​key​.com/​r​/​i​n​t​e​r​c​u​l​t​u​r​a​l​c​i​t​i​z​e​n​s​h​i​p​t​e​s​t​?​l​a​n​g​=de.

Live-Fra­ge­stun­de zu Kin­der­imp­fun­gen am Montagabend

Eine Live-Fra­ge­stun­de zum The­ma „COVID-19 Schutz­imp­fun­gen für Kin­der und Jugend­li­che“ fin­det am Mon­tag, 20. Dezem­ber, um 18:30 Uhr statt. Die Ver­an­stal­tung wird digi­tal per Live-Stream durch­ge­führt. Sie kann auf www​.erlan​gen​.de/​i​m​p​f​z​e​n​t​rum und auf den städ­ti­schen Online-Kanä­len You­tube, Face­book und Twit­ter ver­folgt wer­den. Mit der Chat- oder Kom­men­tar­funk­ti­on der Kanä­le kön­nen Fra­gen gestellt wer­den. Es ant­wor­ten live Jas­min Pletl-Maar, Kin­der- und Jugend­ärz­tin in Erlan­gen, sowie Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik.

Stadt lobt erst­mals den Bau­kul­tur­preis Erlan­gen aus

Als Spie­gel der poli­ti­schen, sozia­len, kul­tu­rel­len und öko­no­mi­schen Geschich­te prä­gen die Bau­wer­ke das Erschei­nungs­bild und Image einer Stadt und wir­ken iden­ti­täts­stif­tend. Ent­spre­chend den sich ändern­den Rah­men­be­din­gun­gen und Auf­ga­ben sind das Bild der Stadt in ste­tem Wan­del und der Pro­zess der Iden­ti­täts­bil­dung nie­mals abgeschlossen.

Mit dem erst­mals von der Stadt Erlan­gen aus­ge­lob­ten Bau­kul­tur­preis sol­len bei­spiel­haf­te Lösun­gen von Bau­auf­ga­ben mit Mit­teln zeit­ge­nös­si­scher Archi­tek­tur prä­miert wer­den, die sich nicht nur durch ästhe­ti­sche, son­dern auch durch öko­lo­gi­sche und öko­no­mi­sche Nach­hal­tig­keit auszeichnen.

Neben der Bewah­rung des bau­kul­tu­rel­len Erbes ist es vor­dring­li­che Auf­ga­be einer Stadt, das Bewusst­sein der Öffent­lich­keit auch auf qua­li­tät­vol­le neue, zeit­ge­nös­si­sche Archi­tek­tur zu rich­ten, die sich in den gewach­se­nen Kon­text ein­fügt bzw. ihn neu inter­pre­tiert oder akzen­tu­iert. Der Auf­ruf der Stadt geht daher an alle Archi­tek­tin­nen und Archi­tek­ten sowie Bau­herrn, gesucht wer­den die „besten Bau­ten“ im Stadt­ge­biet der letz­ten vier Jah­re (1. Janu­ar 2018 bis 31. Dezem­ber 2021 fer­tig­ge­stellt). Ab sofort bis ein­schließ­lich Mon­tag, 14. März 2022 kön­nen Bewer­bun­gen ein­ge­reicht wer­den (Stadt Erlan­gen, Refe­rat für Pla­nen und Bau­en, Geschäfts­füh­rung Bau­kunst­bei­rat, 91051 Erlan­gen, E‑Mail baukulturpreis@​stadt.​erlangen.​de). Im Mai fin­den Besich­ti­gun­gen der aus­ge­wähl­ten Vor­ha­ben und die Jury­sit­zung statt, die Preis­ver­lei­hung mit Aus­stel­lung ist für Juli 2022 geplant.

Es sol­len Bau­wer­ke geehrt wer­den, die sich in beson­de­rem Maße bezüg­lich ihrer städ­te­bau­li­chen Ein­fü­gung sowie aus öko­lo­gi­scher Sicht, archi­tek­to­ni­schen und frei­räum­li­cher Gestal­tung und aus Sicht des Kli­ma­schut­zes ver­dient gemacht haben und auch durch eine beson­de­re Stand­ort­ge­rech­tig­keit über­zeu­gen. Dies beinhal­tet einer­seits eine gelun­ge­ne Inte­gra­ti­on in den städ­te­bau­li­chen oder denk­mal­ge­schütz­ten Kon­text, ande­rer­seits soli­tä­re Bau­ten oder Frei­raum­ge­stal­tun­gen, die in gestal­te­ri­scher, tech­ni­scher oder öko­lo­gi­scher Sicht her­aus­ra­gend sind. Der Bau­kul­tur­preis kann für ein Bau­werk (Neu‑, Um- oder Aus­bau), eine Gebäu­de­grup­pe oder eine städ­te­bau­li­che bzw. frei­räum­li­che Anla­ge ver­ge­ben wer­den. Zudem ist jede Gebäu­de­art und ‑nut­zung zugelassen.

Teil­nah­me­be­rech­tigt am Bau­kul­tur­preis sind Bau­her­ren, Archi­tek­ten und Stadt­pla­ner sowie Land­schafts­ar­chi­tekt eines Vor­ha­bens. Die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber kön­nen auch als Arbeits­ge­mein­schaft auf­tre­ten und sich gemein­sam bewer­ben. Teil­nah­me­be­rech­tigt sind Archi­tek­ten mit ihren pri­va­ten oder öffent­li­chen Bau­her­ren. Die Bau­her­ren wer­den von den Archi­tek­ten über die Aus­lo­bung informiert.

Eine Teil­nah­me ohne Zustim­mung der Bau­her­ren ist nicht mög­lich. Die Anzahl der von den Teil­neh­mern ein­ge­reich­ten Arbei­ten ist unbegrenzt.

Das Preis­ge­richt besteht aus 14 stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­dern. Es setzt sich zusam­men aus den Mit­glie­dern des Bau­kunst­bei­ra­tes, dem städ­ti­schen Refe­rat für Pla­nen und Bau­en, einem Mit­glied jeder Stadt­rats­frak­ti­on, einem Archi­tek­tur­kri­ti­ker und einem Ehren­bür­ger der Stadt.

Der Bau­kul­tur­preis Erlan­gen ist undo­tiert. Die Preis­trä­ger erhal­ten eine Urkun­de und eine Pla­ket­te zur Anbrin­gung an das aus­ge­zeich­ne­te Bau­werk. Alle Bei­trä­ge zum Bau­kul­tur­preis wer­den öffent­lich aus­ge­stellt und in einem Kata­log doku­men­tiert. Die Ver­lei­hung der Prei­se erfolgt im Rah­men eines Festaktes.

Senio­ren­amt lädt zu „digi­ta­lem Weihnachtszauber“

Das Senio­ren­amt der Stadt lädt zum „digi­ta­len Weih­nachts­zau­ber“ ein: Ein knapp ein­ein­halb­stün­di­ges Kon­zert kann im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​s​e​n​i​o​r​e​n​amt abge­ru­fen wer­den. Mit­wir­ken­de sind der Musi­ker Ralf Hof­mei­er, der Mund­art-Künst­ler Win­ni Witt­kopp und die Saxo­pho­ni­stin Helen Klu­ge. Mit dem „digi­ta­len Weih­nachts­zau­ber“ soll es einen klei­nen Ersatz für die vie­len aus­ge­fal­le­nen Ver­an­stal­tun­gen geben.

Qua­ran­tä­ne nach Ein­rei­se aus Omikron-Virusvariantengebieten

Um eine Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na-Virus mög­lichst zu ver­hin­dern, hat das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge stren­ge Regeln für Rei­se­rück­keh­rer aus die­sen Gebie­ten vor­ge­ge­ben. Ein­rei­sen­de aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten (der­zeit: Botsu­a­na, Eswa­ti­ni, Leso­tho, Mala­wi, Mosam­bik, Nami­bia, Sim­bab­we und Süd­afri­ka) haben vor der Ein­rei­se nach Deutsch­land eine digi­ta­le Ein­rei­se­an­mel­dung vor­zu­neh­men (https://​ein​rei​se​an​mel​dung​.de/). Wer nach Bay­ern ein­reist und sich zu einem belie­bi­gen Zeit­punkt in den letz­ten zehn Tagen vor der Ein­rei­se in einem zum Zeit­punkt der Ein­rei­se als Omi­kron-Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­ge­stuf­ten Gebiet auf­ge­hal­ten hat, ist zudem ver­pflich­tet, sich bei der Ein­rei­se auf dem Luft­weg bereits vor, bei Ein­rei­se auf dem Land­weg bei oder unver­züg­lich nach der Ein­rei­se mit­tels PCR-Testung testen zu las­sen und abzu­son­dern. Es gilt eine 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne sowie eine ver­pflich­ten­de PCR-Testung jeweils an Tag 5 und Tag 13 der Abson­de­rung – unab­hän­gig vom Impf­sta­tus. Die Qua­ran­tä­ne kann nicht ver­kürzt werden.

Die Test­nach­wei­se müs­sen jeweils bin­nen 24 Stun­den nach Erhalt in elek­tro­ni­scher Form der Abtei­lung Öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung der Stadt Erlan­gen unter einreise@​stadt.​erlangen.​de oder schrift­lich an die Stadt Erlan­gen, Abtei­lung Öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung, Rat­haus­platz, 1 91052 Erlan­gen über­mit­telt wer­den. Ent­spre­chen­de Rege­lun­gen hat die Stadt im Son­der-Amts­blatt („Die amt­li­chen Sei­ten“ vom 17. Dezem­ber, www​.erlan​gen​.de/​das) veröffentlicht.

Die Testun­gen sol­len vor­ran­gig im loka­len Test­zen­trum des ASB am Groß­park­platz (Park­platz­stra­ße 1, 91052 Erlan­gen) nach ent­spre­chen­der Ter­min­ver­ein­ba­rung und unter Hin­weis auf die Ein­rei­se aus Omi­kron-Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten erfol­gen oder alter­na­tiv in loka­len Test­zen­tren ande­rer Städ­te. Alter­na­tiv wer­den auch Testun­gen durch nie­der­ge­las­se­ne Ärz­te und Ärz­tin­nen akzep­tiert. Die­se sind vor­ab über die Ein­rei­se­qua­ran­tä­ne zu infor­mie­ren. Die Stadt weist jedoch dar­auf hin, dass anfal­len­de Kosten für die Testun­gen durch nie­der­ge­las­se­ne Ärz­tin­nen und Ärz­te durch die zu testen­den Per­so­nen selbst zu tra­gen sind. Um zum Ort der Testung und anschlie­ßend bis zur Been­di­gung wie­der auf direk­tem Weg in die Qua­ran­tä­ne zu gelan­gen, gilt die Vor­ga­be, mög­lichst auf Mas­sen­ver­kehrs­mit­tel zu ver­zich­ten und eine FFP2-Mas­ke zu tragen.

Für die genann­ten ver­pflich­ten­den Testun­gen gilt kei­ne Alters­be­schrän­kung. Dem­nach sind hier auch Ein­rei­sen­de aus Omi­kron Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten unter 12 Jah­ren – anders als sonst im Rah­men der Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung – zur Testung verpflichtet.

Schutz vor der Geflü­gel­pest: Voll­zug tier­seu­chen­recht­li­cher Maß­nah­men zur Prävention

Die Stadt Erlan­gen hat eine All­ge­mein­ver­fü­gung zur Ein­hal­tung von Bio­si­cher­heits­maß­nah­men zu prä­ven­ti­ven Zwecken, als Schutz vor der Geflü­gel­pest, erlas­sen. Hal­ter von Hüh­nern, Trut­hüh­nern, Perl­hüh­nern, Reb­hüh­nern, Fasa­nen, Lauf­vö­geln, Wach­teln, Enten und Gän­se (Geflü­gel oder in Gefan­gen­schaft gehal­te­ne Vögel) inner­halb des Stadt­ge­biets bis ein­schließ­lich 1.000 Tie­re müs­sen unter ande­rem sicher­stel­len, dass die Ein- und Aus­gän­ge zu den Stäl­len gegen unbe­fug­ten Zutritt oder unbe­fug­tes Befah­ren gesi­chert sind, die Stäl­le oder die son­sti­gen Stand­or­te der Tie­re von betriebs­frem­den Per­so­nen nur mit betriebs­ei­ge­ner Schutz­klei­dung oder Ein­weg­schutz­klei­dung betre­ten werden.

Aus­stel­lun­gen, Märk­te und Schau­en sowie Ver­an­stal­tun­gen ähn­li­cher Art, bei denen Geflü­gel und gehal­te­ne Vögel ande­rer Arten als Geflü­gel ver­kauft, gehan­delt oder zur Schau gestellt wer­den, sind ver­bo­ten. Und es gilt ein all­ge­mei­nes Füt­te­rungs­ver­bot von Wild­ge­flü­gel im Stadt­ge­biet. Die Betrie­be sind ver­pflich­tet, die all­ge­mei­nen Hygie­ne- und Bio­si­cher­heits­maß­nah­men kon­se­quent einzuhalten.

Die kom­plet­te All­ge­mein­ver­fü­gung ist in der aktu­el­len Aus­ga­be des Amts­blat­tes („Die amt­li­chen Sei­ten“ vom 16. Dezem­ber 2021, www​.erlan​gen​.de/​das) abgedruckt.

Bei der Geflü­gel­pest han­delt es sich um eine beson­ders schwer ver­lau­fen­de Form der Aviä­ren Influ­en­za bei Geflü­gel und ande­ren Vögeln. Sing­vö­gel ver­en­den hin­ge­gen sehr sel­ten an Geflü­gel­pest. Tote oder leben­de Tie­re soll­ten von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern nicht ein­ge­sam­melt werden.

Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Geflü­gel­pest in Bay­ern sowie ein Merk­blatt für Geflü­gel­hal­ter gibt es im Inter­net unter: www​.lgl​.bay​ern​.de/​t​i​e​r​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​t​i​e​r​k​r​a​n​k​h​e​i​t​e​n​/​v​i​r​u​s​i​n​f​e​k​t​i​o​n​e​n​/​g​e​f​l​u​e​g​e​l​p​e​st/.

Bei wei­te­ren Fra­gen steht das städ­ti­sche Amt für Vete­ri­när­wei­sen und gesund­heit­li­chen Ver­brau­cher­schutz zur Ver­fü­gung (Tele­fon 09131 86–1725, E‑Mail veterinaeramt@​stadt.​erlangen.​de).

Kom­po­stie­rungs­an­la­ge geschlossen

Die Kom­po­stie­rungs­an­la­ge der Stadt in der Neu­en­wei­her­stra­ße hat vom 27. Dezem­ber bis 7. Janu­ar geschlos­sen. Das teil­te die Ein­rich­tung mit. Ab Mon­tag, 10. Janu­ar, hat die Anla­ge wie­der geöffnet.