Pres­se­mit­tei­lung vom „Kli­ma­baum­haus Bay­reuth“ zur Stadt­rats­sit­zung am 15.12.2021

In der Stadt­rats­sit­zung am 15.12.2021 hat die Stadt Bay­reuth einen Grund­satz­be­schluss für Kli­ma­schutz­maß­nah­men getrof­fen. Das ist zunächst begrü­ßens­wert. Aus unse­rer Sicht aber noch lan­ge nicht ausreichend.

Kli­ma­neu­tra­li­tät 2040 ist viel zu spät, ins­be­son­ders, da kein Reduk­ti­ons­pfad vor­ge­ge­ben wur­de, ohne den jede Kli­ma­neu­tra­li­tät zu einem lee­ren Ver­spre­chen wird. Bay­reuth muss sein Rest­bud­get respek­tie­ren, sonst behan­deln wir all jene Men­schen, die jetzt schon unter den Fol­gen der Kli­ma­kri­se lei­den am mei­sten dar­un­ter. Gera­de jene kön­nen jedoch am wenig­sten dafür. Des­halb for­dern wir Kli­ma­ge­rech­tig­keit, auch Bay­reuth muss sich die­ser Ver­ant­wor­tung stellen.

Wir wol­len nicht, dass der Stadt­rat sich nur auf die Gebie­te beschränkt, in denen die Stadt direkt han­deln kann, die Stadt muss ihren Ein­fluss nut­zen auch dar­über hin­aus Bay­reuth zur Kli­ma­neu­tra­li­tät zu bewe­gen. Und wir fin­den, dass die­se Kri­se bei ihrem Namen genannt wer­den muss, wes­halb wir wei­ter­hin die Aus­ru­fung des Kli­ma­not­stan­des for­dern, um die Dring­lich­keit die­ser exi­sten­zi­el­len Kri­se anzuerkennen.

Sehr bedau­erns­wert ist es wei­ter­hin, dass ein etwas wei­ter gehen­der Ände­rungs­an­trag von den Grü­nen gar nicht zur Abstim­mung kam. Das war aus unse­rer Beob­ach­tung nicht nach­voll­zieh­bar. Ober­bür­ger­mei­ster Ebers­ber­ger schien zwar sicht­lich ver­wirrt, wie das offi­zi­el­le Vor­ge­hen in so einem Fal­le sei, bekam aber ja am Ende genau das was er woll­te. Indem er nur sei­nen Antrag zur Abstim­mung stell­te und den Ände­rungs­an­trag über­ging, bekam der Stadt­rat noch nicht ein­mal die Chan­ce mehr zu tun. Die­ses Ver­hal­ten ist für uns nicht trag­bar. Heu­te gab es nur die Wahl für mini­ma­len Kli­ma­schutz oder ganz gegen Kli­ma­schutz zu stim­men, in der Hoff­nung danach noch mehr Kli­ma­schutz zu bekom­men. Wir raten drin­gend zu einer erneu­ten Abstim­mung, die den Ände­rungs­an­trag berücksichtigt.