Finan­zi­el­le Hil­fen für mit­tel­frän­ki­sche Gemein­den aus Mün­chen – MdL (Freie Wäh­ler) Gabi Schmidt informiert

Uehl­feld – Nicht nur der Staats­haus­halt, son­dern auch die Kom­mu­nal­haus­hal­te wer­den trotz kon­junk­tu­rel­ler Erho­lung immer noch stark von der Coro­na-Pan­de­mie in Mit­lei­den­schaft gezo­gen. Zu ver­kraf­ten sind erheb­li­che Steu­er­aus­fäl­le und pan­de­mie­be­ding­te Mehr­be­la­stun­gen. „Dabei sind sta­bi­le Kom­mu­nal­fi­nan­zen ein wich­ti­ger Bestand­teil des Weges aus der Kri­se“, sagt Gabi Schmidt, Land­tags­ab­ge­ord­ne­te aus Uehl­feld und stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Freie Wäh­ler-Land­tags­frak­ti­on. Der Frei­staat habe von Anfang an Ver­ant­wor­tung für die Kom­mu­nen über­nom­men, ihre Unter­stüt­zung habe höchste
Prio­ri­tät, sag­te die Abge­ord­ne­te, die Mit­glied des Haus­halts­aus­schus­ses des Land­tags ist.

Die Staats­re­gie­rung hat des­halb Ende Novem­ber beschlos­sen, den baye­ri­schen Gemein­den auch für 2021 einen teil­wei­sen Aus­gleich von Gewer­be­steu­er­min­der­ein­nah­men zu gewäh­ren, auch wenn sich anders als im Vor­jahr der Bund dies­mal nicht an der Kom­pen­sa­ti­on betei­ligt. Die Ver­teil­kri­te­ri­en wur­den in Anleh­nung an das Ver­fah­ren der Gewer­be­steu­er­kom­pen­sa­ti­on 2020 fest­ge­legt. Um eine schnel­le Hil­fe zu gewähr­lei­sten, flie­ßen jetzt bereits Abschlags­zah­lun­gen. Die end­gül­ti­gen Zuwei­sun­gen wer­den im Früh­jahr 2022 berech­net, sobald die Gewer­be­steu­er­da­ten des Jah­res 2021 voll­stän­dig vorliegen.

Spit­zen­rei­ter bei den Zah­lun­gen ist im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt Herolds­berg mit 793 980 Euro. Höch­stadt erhält 306 673 Euro, Vesten­bergs­greuth 240 957 Euro, Grems­dorf 176 128 Euro und Wachen­roth 109 112 Euro. Die ande­ren Gemein­den im Land­kreis bekom­men nied­ri­ge­re Zah­lun­gen oder gar kei­nen Ausgleich.

„Mit die­sen Zah­lun­gen lei­sten wir einen Bei­trag zur Sta­bi­li­sie­rung der kom­mu­na­len Haus­hal­te“, sagt Schmidt. Denn trotz Kri­se müss­ten die Kom­mu­nen wei­ter­hin ihre Auf­ga­ben erfül­len kön­nen. Die Abge­ord­ne­te freut sich, dass der Frei­staat hier­zu einen Bei­trag zu Gun­sten der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger lei­sten kann.