Cobur­ger Ord­nungs­amt ent­fernt Warn­ba­ken in den Hindenburgstraße

Warnbaken in den Hindenburgstraße
Warnbaken in den Hindenburgstraße

Das Ord­nungs­be­reich wird in dem Bereich ver­stärkt kontrollieren

Das Ord­nungs­amt hat­te in der Hin­den­burg­stra­ße, auf Höhe der Apo­the­ke, Warn­ba­ken auf­ge­stellt, um Fuß­gän­ger zu schüt­zen. Die­se wur­den an der Stel­le mas­siv durch par­ken­de Autos behin­dert. Ins­be­son­de­re Fami­li­en mit Kin­der­wa­gen und Rollstuhlfahrer*innen muss­ten häu­fig die Stra­ßen­sei­te wechseln.

Lei­der haben die Mitarbeiter*innen des Ord­nungs­am­tes fest­ge­stellt, dass die Autos zwar nicht mehr auf dem Geh­weg, dafür aber auf offe­ner Stra­ße park­ten – und damit den Ver­kehr mas­siv beein­träch­tig­ten. Und das weni­ge Meter von einem Park­haus ent­fernt. Um den Ver­kehrs­fluss zu sichern, wer­den die Baken ent­fernt. Die Mitarbeiter*innen des Ord­nungs­am­tes wer­den den Bereich nun eng­ma­schig kon­trol­lie­ren – und Falsch-Par­ken von der ersten Minu­te an mit einem Straf­zet­tel ahnden.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Die Logik ver­ste­he, wer will:

    Falschparker/​innen auf dem Geh­weg behin­der­ten den Ver­kehrs­fluß und die Sicher­heit der Fußgänger/​innen. Wenn die Warn­ba­ken, die dies ver­hin­dern soll(t)en, wie­der ent­fernt wer­den, kann das nur hei­ßen: Die Behör­de ris­kiert bewußt Unfäl­le mit Ver­letz­ten, wenn nicht Schlim­me­res, um flüs­si­ges Auto­fah­ren zu gewährleisten.

    An eine dau­er­haft eng­ma­schi­ge Über­wa­chung glaubt nie­mand. Sobald die Zahl der Falschparker/​innen (erfah­rungs­ge­mäß vor­über­ge­hend) sinkt, wird die Über­wa­chung ein­ge­stellt resp. stark zurück­ge­fah­ren – und die alten Zustän­de sind bald wie­der erreicht.

    Nie­mand, von den eige­nen Vor­ge­setz­ten abge­se­hen, hin­dert Ord­nungs­amt und Poli­zei, die Falschparker/​innen auf der Fahr­bahn zu ver­war­nen. Hier soll­te sogar das – eigent­lich auf dem Geh­weg eben­falls ange­brach­te – Abschlep­pen juri­stisch leich­ter durch­zu­set­zen sein. Nicht ein­mal ein Hal­te­ver­bots­schild ist erfor­der­lich. Denn die Rich­tungs­pfei­le in den Fahr­spu­ren beinhal­ten die Rege­lung schon (Anla­ge 2 zur StVO – Vor­schrift­zei­chen, Abschnitt 9 – Mar­kie­run­gen: Pfeilmarkierungen).