Bay­ern steht zu sei­nen Kom­mu­nen – Aus­gleich der Min­der­ein­nah­men bei der Gewer­be­steu­er für die Regi­on Bamberg

München/​Bamberg – Die Regi­on Bam­berg erhält vom Frei­staat Bay­ern zum Aus­gleich von Min­der­ein­nah­men bei der Gewer­be­steu­er rund 5 Mil­lio­nen Euro. Das tei­len die bei­den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Staats­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml und Hol­ger Dre­mel mit. Jeweils 2,5 Mil­lio­nen flie­ßen in die Stadt Bam­berg und die Landkreisgemeinden.

„Der Frei­staat Bay­ern hält in die­sen schwie­ri­gen Coro­na-Zei­ten Wort und gleicht pau­schal etwa die Hälf­te der Min­der­ein­nah­men bei der Gewer­be­steu­er aus“, so Staats­mi­ni­ste­rin Huml. Lan­des­weit ste­hen für das lau­fen­de Jahr 330 Mil­lio­nen Euro für die Gewer­be­steu­er­kom­pen­sa­ti­on zur Ver­fü­gung. „Damit bleibt der Frei­staat der ver­läss­li­che Part­ner und die star­ke Stüt­ze unse­rer Kom­mu­nen. Wir sor­gen damit für Sta­bi­li­tät in den Kom­mu­nal­fi­nan­zen und erhal­ten die ein­zig­ar­ti­ge Inve­sti­ti­ons­kraft unse­rer Kom­mu­nen“, ergänzt Dremel.

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­ten die baye­ri­schen Gemein­den zur Abmil­de­rung der Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie einen pau­scha­len Aus­gleich für Rück­gän­ge in der Gewer­be­steu­er in Höhe von ins­ge­samt fast 2,4 Mil­li­ar­den Euro erhal­ten, davon 1,346 Mil­li­ar­den Euro vom Frei­staat Bay­ern. Die For­de­run­gen des Frei­staats an den Bund, auch 2021 sei­nen Bei­trag zu lei­sten, wur­den bis­lang nicht auf­ge­grif­fen. „Es ist bedau­er­lich, dass der Bund sei­ner gesamt­staat­li­chen Ver­ant­wor­tung nicht gerecht wird und einen erneu­ten Bei­trag zur Kom­pen­sa­ti­on von Gewer­be­steu­er­aus­fäl­len ver­wei­gert“, erklärt Staats­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml. „Daher wird der Frei­staat Bay­ern nun selbst aktiv, ent­spre­chend der letzt­jäh­ri­gen Hil­fe auch für die­ses Jahr sei­nen Anteil an einem Aus­gleich der ver­min­der­ten Gewer­be­steu­er zu lei­sten“, so Dre­mel abschlie­ßend. Für eine schnel­le Hil­fe wird in den kom­men­den Tagen bereits eine Abschlags­zah­lung aus­ge­zahlt. Die end­gül­ti­ge Abrech­nung erfolgt erst 2022, um die Gewer­be­steu­er­ein­nah­men des gesam­ten Jah­res 2021 berück­sich­ti­gen zu können.

Vor­läu­fi­ge Abschlags­zah­lung zu den Finanz­zu­wei­sun­gen zum pau­scha­len Aus­gleich von Gewer­be­steu­er­min­der­ein­nah­men im Jahr 2021 (Land­kreis­ge­mein­den): Alten­dorf 26 882 €, Bau­nach 62 689 €, Gerach 19 320 €.