Amts­ge­richt Bam­berg ver­ur­teilt „Stal­ker“ zu Haftstrafe

Symbolbild Justiz

Ein 34-jäh­ri­ger Syrer ver­folgt sei­ne Gat­tin und die gemein­sa­men vier Kin­der. Obwohl er sich ihr gar nicht hät­te nähern dür­fen. Dann trifft er sie am glei­chen Tag „ganz zufäl­lig“ mit­ten in Bam­berg. Obwohl er ein Ver­bot gab, mit der Frau Kon­takt auf­zu­neh­men. Am Amts­ge­richt Bam­berg nahm man nun die 31-jäh­ri­ge Ehe­frau in Schutz und ver­ur­teil­te den Mann zu einer Haftstrafe.

Eine jun­ge Frau aus Syri­en, nen­nen wir sie Maryam, und ihre Kin­der ste­hen an der Hal­te­stel­le unweit ihrer Woh­nung. Da nähert sich ihr Noch-Ehe­mann. Er spricht erst sie und dann die Klei­nen an. Als sie mit dem Bus zum Zen­tra­len Omni­bus-Bahn­hof (ZOB) fah­ren, folgt ihnen der Mann mit sei­nem Wagen. Dort ver­sucht er noch ein­mal sein Glück – wie­der ver­geb­lich. Maryam und ihr Anhang stei­gen in das näch­ste Gefährt. Eini­ge Stun­den spä­ter ist Maryam mit den Kin­dern am Sams-Spiel­platz auf der Erba-Insel. Alle freu­en sich, bis plötz­lich wie­der er auf­taucht. Angeb­lich hat er gera­de beruf­lich in der Gegend zu tun, hat die Fami­lie ganz zufäl­lig gese­hen. Sie bit­tet ihn mehr­fach, sie in Ruhe zu las­sen. Das macht er aber erst, als sie bei der Poli­zei anruft und um Hil­fe bittet.

Dabei ist die weni­ge Wochen zuvor erlas­se­ne einst­wei­li­ge Anord­nung des Fami­li­en­rich­ters Mat­thi­as Schmol­ke nach dem Gewalt­schutz­ge­setz doch ein­deu­tig. Der Noch-Ehe­mann darf sich Maryam nicht nähern. Im Gegen­teil: Sobald man zufäl­lig auf­ein­an­der­trifft muss er sich sogar ent­fer­nen – und zwar sofort. Anru­fen, irgend­wel­che Mails schrei­ben oder chat­ten ist auch nicht erlaubt. Sie soll in Ruhe ihr Leben leben kön­nen, ohne stän­dig Angst haben zu müs­sen, dass er vor der Türe steht. Schließ­lich könn­te die Situa­ti­on ja auch eska­lie­ren. „Von mei­nem Man­dan­ten geht kei­ne Gefahr für Maryam aus,“ beteu­er­te Rechts­an­wäl­tin Mareen Bas­ler aus Bam­berg. Er habe kein Inter­es­se, sei­ner Noch-Ehe­frau zu scha­den. Er wol­le nur sei­ne Kin­der sehen.

Wie sich im Lau­fe des Pro­zes­ses her­aus­stellt, ist der Noch-Ehe­mann ein unbe­lehr­ba­rer Wie­der­ho­lungs­tä­ter. „Er scheint sich um Regeln nicht zu küm­mern,“ mein­te Staats­an­walt Frank Diet­ze. Schon zwei Mal zuvor hat der Ange­klag­te wegen ähn­li­cher Delik­te das Amts­ge­richt Bam­berg von innen gese­hen. Erst gab es eine Geld­stra­fe, dann eine Bewäh­rungs­stra­fe, nun also eine Gefäng­nis­stra­fe. Womit auch die Bewäh­rung aus dem letz­ten Urteil wider­ru­fen zu wer­den droht. Doch damit sit der Ärger für ihn noch lan­ge nicht vor­bei. Eini­ge Tage vor dem Ver­fah­ren hat es schon wie­der eine Straf­an­zei­ge gege­ben. „Plötz­lich war er wie­der da und woll­te, dass die Kin­der bei ihm über­nach­ten,“ so Maryam. Nun wol­le sie die Schei­dung. Die dafür erfor­der­li­chen Unter­la­gen sei­en gera­de beim Übersetzer.

Sein ein­zi­ges Argu­ment sind die gemein­sa­men vier Kin­der zwi­schen drei und elf Jah­ren, die er ger­ne sehen wür­de. Was auch mög­lich wäre. Im Rah­men eines beglei­te­ten Umgangs bei der Cari­tas Bam­berg könn­te der Noch-Ehe­mann regel­mä­ßig den Nach­wuchs sehen. Das fän­de auf neu­tra­lem Boden unter Auf­sicht statt, so dass sich kei­ne Sei­te Sor­gen zu machen bräuch­te. Frei­lich hat er sich seit Mona­ten nicht dar­um geküm­mert. Dafür betont er mit eini­gem Über­schwang: „Ich wei­ne jeden Tag. Mein Herz schlägt für mei­ne Kinder.“

Maryam selbst hat nach eige­ner Aus­sa­ge kei­ne Angst vor ihrem Noch-Ehe­mann. Dabei hät­te sie nach den frü­he­ren Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen allen Grund dazu. Sie sorgt sich nur, dass sie „nach isla­mi­scher Manier“ ange­gan­gen wer­den könn­te, wie ein Poli­zei­be­am­ter erklär­te. Der Ord­nungs­hü­ter muss­te im Gerichts­saal auch gleich tätig wer­den. Auf Anord­nung des Staats­an­wal­tes Frank Diet­ze wur­de das Smart­phone des Ange­klag­ten sicher­ge­stellt, um es wegen neu­er Vor­wür­fe auszuwerten.

Am Ende ver­ur­teil­te Straf­rich­ter Flo­ri­an Krat­zer den Ange­klag­ten wegen zwei­er Ver­stö­ße gegen das Gewalt­schutz­ge­setz zu sechs Mona­ten Gefäng­nis – ohne Bewäh­rung. „Es ist mensch­lich ver­ständ­lich und nach­voll­zieh­bar, dass Sie Ihre Kin­der sehen wol­len, aber nicht auf die­se Wei­se.“ Aller­dings sei es besorg­nis­er­re­gend, dass der Ange­klag­te nur zwei Mona­te nach dem letz­ten Urteil, übri­gens auch bei Straf­rich­ter Krat­zer, nun schon wie­der mit dem Gesetz in Kon­flikt gekom­men sei. „Wenn man doch weiß, was auf dem Spiel steht.“