Land­rats­amt Bam­berg infor­miert zum Umtausch „alter“ Papierführerscheine

Der­zeit nur Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1958 betroffen

Bis zum Jahr 2033 sol­len alle grau­en bzw. rosa­far­be­nen Füh­rer­schei­ne durch ein­heit­li­che EU-Kar­ten­füh­rer­schei­ne ersetzt wer­den. Die­ser Umtausch erfolgt stu­fen­wei­se. Der­zeit sind nur Per­so­nen aus den Geburts­jahr­gän­gen 1953 bis 1958 auf­ge­ru­fen, ihre Papier­füh­rer­schei­ne bis zum 19. Janu­ar 2022 umzutauschen.

Für alle ande­ren Geburts­jahr­gän­ge oder für die Per­so­nen, die zwar einen EU-Kar­ten­füh­rer­schein schon haben, die­ser aber unbe­fri­stet ist, greift eine spä­te­re Stu­fe. So müs­sen bei­spiels­wei­se die Geburts­jahr­gän­ge von 1959 bis 1964 erst zum 19. Janu­ar 2023 ihren „Papier­füh­rer­schein“ umtau­schen. Wann EU-Kar­ten­füh­rer­schei­ne umge­tauscht wer­den müs­sen, ist davon abhän­gig, ob die­se bereits befri­stet sind oder nicht. Noch nicht befri­ste­te Füh­rer­schei­ne tra­gen in Feld 4b auf der Vor­der­sei­te des Füh­rer­scheins kein Ablauf­da­tum; bereits befri­ste­te EU-Kar­ten­füh­rer­schei­ne tra­gen auf die­sem Feld ein Ablauf­da­tum. Für Füh­rer­schein­in­ha­ber, die einen unbe­fri­ste­ten EU-Kar­ten­füh­rer­schein besit­zen, besteht eine gestaf­fel­te Umtausch­pflicht, jedoch frü­he­stens ab 19. Janu­ar 2026.

Die ab 19. Janu­ar 2013 aus­ge­stell­ten EU-Kar­ten­füh­rer­schei­ne sind bereits auf 15 Jah­re befri­stet. Eine Ver­län­ge­rung der Gül­tig­keit die­ser Füh­rer­schei­ne ist daher frü­he­stens ab 19. Janu­ar 2028 erforderlich.

Bit­te beach­ten Sie dabei, dass eine Antrag­stel­lung bei der Füh­rer­schein­stel­le des Land­rats­am­tes Bam­berg aus­schließ­lich nach einem zuvor online unter https://www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ ver­ein­bar­ten Ter­min mög­lich ist. Hier fin­den Sie auch Infor­ma­tio­nen über die erfor­der­li­chen Unter­la­gen sowie die Öff­nungs­zei­ten. Die Zusen­dung des neu­en Füh­rer­schei­nes erfolgt der­zeit durch die Bun­des­drucke­rei in Ber­lin per Direkt­ver­sand an die ange­ge­be­ne Mel­de­an­schrift. Die Kosten für den Umtausch betra­gen (mit Direkt­ver­sand) 30,30 €.