Bay­reu­ther Sanie­rungs­ge­biet St. Geor­gen und Insel wird verkleinert

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Unter­la­gen zum Gel­tungs­be­reich und den Sanie­rungs­zie­len kön­nen nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung ein­ge­se­hen werden

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Novem­ber eine Ver­klei­ne­rung des Sanie­rungs­ge­bie­tes „F“ St. Geor­gen und Insel beschlos­sen. Die ent­spre­chen­den Sat­zun­gen über die förm­li­che Fest­le­gung die­ses Sanie­rungs­ge­bie­tes aus den Jah­ren 2003 und 2010 wer­den daher in Teil­be­rei­chen auf­ge­ho­ben. Das ver­klei­ner­te Sanie­rungs­ge­biet wie­der­um wur­de vom Stadt­rat bestätigt.

Für das ver­blie­be­ne Are­al wur­den fol­gen­de Sanie­rungs­zie­le beschlossen:

  • Sanie­rung und Instand­set­zung von (histo­ri­schen) Gebäu­den in der Insel­stra­ße und Hin­ter der Kirche.
  • Qua­li­täts­vol­le Gestal­tung von Bau­denk­mä­lern und deren Umfeld. Das histo­ri­sche Erbe soll wei­ter­hin sta­bi­li­siert, repa­riert, beleuch­tet und zugäng­lich gemacht und damit wie­der ins Bewusst­sein unse­rer Zeit zurück­ge­holt werden.
  • Schaf­fung bezie­hungs­wei­se Ergän­zung der öffent­li­chen Grün- und Frei­flä­chen für ver­schie­de­ne Ziel­grup­pen und Gene­ra­tio­nen unter ande­rem durch Ver­net­zung auch klei­ne­rer Grün­flä­chen im Quar­tier und/​oder grü­ner Tritt­stei­ne im Stra­ßen­raum und auf Plätzen.
  • Erhalt, Ergän­zung und sen­si­ble Nut­zung der brach­lie­gen­den Flä­chen ent­lang der Bahntrasse.
  • För­de­rung von klei­ne­ren Initia­ti­ven im Bereich der Grün­flä­chen­ge­stal­tung und –nut­zung.
  • Ent­sie­ge­lung von Frei­flä­chen bezie­hungs­wei­se Schaf­fung von ver­sicke­rungs­fä­hi­gen Belä­gen (z. B. bei Stellplatzanlagen).
  • Auf­wer­tung und Ver­kehrs­be­ru­hi­gung zen­tra­ler Stra­ßen- und Platz­räu­me bezie­hungs­wei­se –abschnit­te.
  • Pfle­ge, Ergän­zung und Gestal­tung von Wegen und Über­gän­gen (Fuß- und Radwegenetz).
  • För­de­rung der Ver­net­zung von Ver­kehrs­mit­teln durch neue Mobilitätsangebote.
  • Auf­wer­tung bezie­hungs­wei­se Siche­rung von städ­te­bau­lich und archi­tek­to­nisch qua­li­täts­vol­len, mög­lichst sozia­len (Nach)-Nutzungen für nicht genutz­te Gewerbeflächen.
  • För­de­rung von inno­va­ti­ven Wohn­for­men und ‑pro­jek­ten in Kom­bi­na­ti­on mit gewerb­li­chen oder/​und sozia­len Nut­zun­gen (Haus- und Wohn­ge­mein­schaf­ten, Clusterwohnen).
  • Ergän­zung der gemein­wohl­ori­en­tier­ten Ein­rich­tun­gen für alle Generationen.
  • Stär­kung ört­li­cher Initiativen.
  • För­de­run­gen der Ver­bin­dun­gen und des Aus­tauschs mit den Nach­bar­quar­tie­ren (Burg, Hammerstatt).
  • Ergän­zung der gemein­wohl­ori­en­tier­ten Ein­rich­tun­gen für alle Generationen.

Unter­la­gen und Über­sichts­plä­ne zum neu­en, ver­klei­ner­ten Sanie­rungs­ge­biet sowie zu den von der Teil­auf­he­bung der alten Sat­zun­gen betrof­fe­nen Grund­stücken samt ein­schlä­gi­ger Vor­schrif­ten kön­nen beim Stadt­pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Dort erhal­ten Betrof­fe­ne und Inter­es­sier­te mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr wei­te­re Aus­künf­te. Die Stadt­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie der­zeit nur ein ein­ge­schränk­ter Publi­kums­ver­kehr im Stadt­pla­nungs­amt statt­fin­det. Um vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 wird daher gebe­ten. In allen städ­ti­schen Gebäu­den gilt die FFP-2-Mas­ken­pflicht für Besucher/​innen.