Totes Neu­ge­bo­re­nes in Hein­ers­reuth: Staats­an­walt­schaft erhebt Anklage

Symbolbild Justiz

Mit Ankla­ge­schrift vom 11. Novem­ber 2021 hat die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth gegen die zur mut­maß­li­chen Tat­zeit 19-jäh­ri­ge Ange­schul­dig­te wegen des Tat­vor­wurfs des Tot­schlags Ankla­ge zur 1. Gro­ßen Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Bay­reuth erhoben.

Die Staats­an­walt­schaft legt der Ange­schul­dig­ten, die sich der­zeit in Unter­su­chungs­haft befin­det, zur Last, in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2021 ein lebens­fä­hi­ges weib­li­ches Kind, das sie kurz zuvor im Bade­zim­mer einer Hein­ers­reu­ther Woh­nung zur Welt gebracht haben soll, nach Durch­tren­nung der Nabel­schnur in Tötungs­ab­sicht in eine Pla­stik­ver­packung ein­ge­wickelt und in einen grau­en Müll­sack gelegt zu haben, wor­auf­hin das Kind in kur­zer Zeit ver­stor­ben sein soll. Im Anschluss dar­an soll die Ange­schul­dig­te die Kin­der­lei­che noch in der­sel­ben Nacht in einer Müll­ton­ne des Anwe­sens in Hein­ers­reuth ent­sorgt haben.

Die 1. Gro­ße Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Bay­reuth hat nun­mehr über die Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens zu ent­schei­den. Haupt­ver­hand­lungs­ter­mi­ne wur­den noch nicht anberaumt.