Besuch der Bezirks­ein­rich­tun­gen nur mit 3G-Nach­weis und vor­he­ri­ger Terminvereinbarung

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Zum Schutz aller Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie Beschäf­tig­ten des Bezirks Ober­fran­ken gilt bei einem Besuch in der Bezirks­ver­wal­tung und den Ein­rich­tun­gen die 3G-Regel. Zudem ist bis auf Wei­te­res ein Besuch nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung möglich.

Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm bit­tet um Ver­ständ­nis in die­ser außer­ge­wöhn­li­chen Situa­ti­on: „Ange­sichts der hohen Inzi­denz­zah­len sind die neu­en Maß­nah­men erfor­der­lich. Ger­ne kön­nen Sie sich auch bei Abspra­chen oder Fra­gen tele­fo­nisch an die zustän­di­ge Sach­be­ar­bei­te­rin bzw. den zustän­di­gen Sach­be­ar­bei­ter wen­den und Ihre Unter­la­gen uns per Post oder per Mail zukom­men las­sen. Bei drin­gen­den Ange­le­gen­hei­ten, die vor Ort erle­digt wer­den müs­sen, ist der Bezirk Ober­fran­ken unter Ein­hal­tung der 3G-Regel geöff­net. Bit­te ver­ein­ba­ren Sie hier­für einen per­sön­li­chen Termin.“

Ab sofort müs­sen alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher an der Info­thek der Bezirks­ver­wal­tung bezie­hungs­wei­se am Ein­gang der Bezirks­ein­rich­tun­gen einen Nach­weis über eine voll­stän­di­ge Imp­fung, eine Gene­sung oder ein aktu­el­les nega­ti­ves Test­ergeb­nis (Schnell­test oder PCR-Test) sowie ihren Per­so­nal­aus­weis vorweisen.

Die 3G-Regel gilt neben der Bezirks­ver­wal­tung in der Cot­ten­ba­cher Stra­ße auch in den Land­wirt­schaft­li­chen Lehr­an­stal­ten, der Kul­tur- und Hei­mat­pfle­ge und der Kul­tur­Ser­vice­Stel­le in Bay­reuth sowie in der Außen­stel­le der Sozi­al­ver­wal­tung in Bam­berg und der Lehr­an­stalt für Fische­rei in Auf­seß. Für exter­ne Besu­che­rin­nen und Besu­cher der Tages­s­stät­te der Mark­gra­fen­schu­le in Bay­reuth gilt die 2G-Regel. In der Inter­na­tio­na­len Musik­be­geg­nungs­stät­te Haus Mar­teau in Lich­ten­berg und im Muse­um für bäu­er­li­che Arbeits­ge­rä­te in Bay­reuth gilt die 2G plus-Regel.

Der Zutritt ist nur mit FFP2-Mas­ke gestat­tet und der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ist ein­zu­hal­ten. Die Tele­fon­zen­tra­le des Bezirks Ober­fran­ken errei­chen Sie unter 0921 7846–0.

Öff­nungs­zei­ten:

  • Mon­tag bis Frei­tag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Mon­tag bis Don­ners­tag von 13:30 Uhr bis 15 Uhr