Land­rats­amt Kulm­bach infor­miert: „Coro­na-Test – Fra­gen und Antworten“

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Seit die­ser Woche ist das Test­zen­trum des Land­krei­ses wie­der auf zwei Stand­or­te auf­ge­teilt. Schnell­tests wer­den nun aus­schließ­lich im Schnell­test­zen­trums am Rot-Kreuz-Platz 1 abge­nom­men, wäh­rend die Test­sta­ti­on in der Fles­sa­stra­ße nur PCR-Testun­gen vor­nimmt. Zwar ste­hen damit mehr Test­ka­pa­zi­tä­ten zur Ver­fü­gung, es ent­steht aber auch Auf­klä­rungs­be­darf. Land­rats­amt und BRK beant­wor­ten die wich­tig­sten Fragen.

Was steckt hin­ter der neu­er­li­chen Aufteilung?

„Das Test­re­gime wur­de sei­tens des Bun­des seit Okto­ber mehr­fach geän­dert“, erklärt der Lei­ter des Kri­sen­stabs Oli­ver Hem­pf­ling. Die Schnell­test­strecke im BRK-Haupt­quar­tier sei zum 11.10.2021 geschlos­sen wor­den, nach­dem der Bund die Test­re­geln geän­dert hat­te und die Tests kosten­pflich­tig wur­den. „Seit dem 12.11.2021 sind die Schnell­tests als sog. Bür­ger­te­stun­gen nun wie­der für jeder­mann kosten­los, was die Zahl der Testun­gen in die Höhe schnel­len ließ. Mit der Reak­ti­vie­rung der BRK-Test­stel­le konn­ten nun zusätz­li­che Test­mög­lich­kei­ten geschaf­fen wer­den. Es ste­hen aktu­ell Kapa­zi­tä­ten von bis zu 1.000 Tests pro Tag zur Verfügung.“

Außer­dem habe man auf die neue Virus-Vari­an­te Omi­kron reagie­ren müs­sen. „Durch die Auf­tei­lung wer­den freie Kapa­zi­tä­ten in der Fles­sa­stra­ße für PCR-Tests geschaf­fen“, so Hem­pf­ling weiter.

Was bedeu­tet die Auf­tei­lung für die Testwilligen?

Zunächst gehe es um die Wahl der rich­ti­gen Test­sta­ti­on, beto­nen die Ver­ant­wort­li­chen. „Lei­der kommt es momen­tan ab und zu noch zu Ver­wechs­lun­gen bei den Test­wil­li­gen“, so Hem­pf­ling, der noch­mals betont: „Schnell­tests wer­den in der Fles­sa­stra­ße nicht mehr abge­nom­men, son­dern nur noch beim BRK (bzw. bei ande­ren Anbie­tern, wie z.B. Apotheken).“

Wel­che Unter­schie­de gibt es zwi­schen einem Schnell­test und einem PCR-Test?

Ein wesent­li­cher Unter­schied besteht dar­in, wer wel­chen Test bekommt. Wäh­rend Schnell­tests als sog. Bür­ger­te­stun­gen nun wie­der für jeder­mann kosten­los mög­lich sind, gilt dies für PCR-Testun­gen nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. „Der Anspruch auf einen PCR-Test ist vom Bun­des- bzw. Lan­des­ge­setz­ge­ber eng defi­niert“, sagt Oli­ver Hem­pf­ling. Ein Anspruch auf einen PCR-Test besteht dem­nach in fol­gen­den Fällen:

  • Es liegt ein posi­ti­ves (Schnell-) Test­ergeb­nis vor, das bestä­tigt wer­den muss
  • das Gesund­heits­amt ord­net den Test an (Testun­gen von Kontaktpersonen)
  • Testun­gen bei einem Warn­hin­weis der Corona-Warn-App
  • PCR-Frei­te­stun­gen nach der AV Isolation
  • Testun­gen von Schwan­ge­ren und Per­so­nen mit medi­zi­ni­scher Kontraindikation
  • Testun­gen von Beschäf­tig­ten von Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge und für Men­schen mit Behinderung

Wie kann der Anspruch auf einen PCR-Test belegt werden?

„Das kommt auf die Kon­stel­la­ti­on, also die Art des Anspruchs an“, erklärt Yves Wäch­ter, der für die Test­zen­tren des Land­krei­ses ver­ant­wort­lich ist. Dies erfol­ge etwa durch einen Nach­weis des Gesund­heits­amts, wenn jemand als Kon­takt­per­son gilt. Gehe es um einen Bestä­ti­gungs­test, kön­ne der Anspruch z. B. über die posi­ti­ve Test­kas­set­te, die zur Testung mit­ge­bracht wird, oder durch eine Bestä­ti­gung des Arbeit­ge­bers im Fal­le einer betrieb­li­chen Testung belegt werden.

Was müs­sen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger noch beachten?

„Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen hel­fen, die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten aus­zu­schöp­fen und lan­ge War­te­zei­ten zu ver­mei­den“, beto­nen die Ver­ant­wort­li­chen von Land­kreis und BRK.

Es sei wich­tig, alle not­wen­di­gen Daten bereits vor­her zu erfas­sen und dann auch zur Testung mit­zu­brin­gen. Auch hier­bei sei zwi­schen Schnell- und PCR-Tests zu unter­schei­den. „Ein Schnell­test beim BRK geht dann schnell, wenn vor­ab ein QR-Code erstellt wird“, erklärt Maxi­mi­li­an Türk, Kata­stro­phen­schutz­be­auf­trag­ter des BRK. Die­ser kön­ne aus­ge­druckt mit­ge­bracht wer­den oder auf dem Han­dy oder Tablet gespei­chert sein. Den Code kön­ne man dann auch immer wie­der ver­wen­den. „So ver­kür­zen wir die War­te­zeit und wir schaf­fen deut­lich mehr Abstri­che“, betont Türk. Den Link zum QR-Code fin­det man unter: https://​mein​test​.brk​.de/​q​u​ick

Auch für einen PCR-Test benö­tigt man einen QR-Code, der im Vor­feld erstellt wer­den soll­te. „Lei­der brau­chen wir für den PCR-Test aber einen ande­ren QR-Code als für den Schnell­test. Die­ser ist zudem nur ein­mal gül­tig, muss also für jeden Test immer wie­der neu erstellt wer­den“, erläu­tert Yves Wäch­ter. Den PCR-QR-Code erhält man unter: https://​covid​test​bay​ern​.sam​ple​tracker​.eu/.

Gene­rell gilt: Um eine der bei­den Abstrich­stel­len zu nut­zen, muss ein Aus­weis oder Pass­ersatz­pa­pier mit­ge­bracht wer­den. „Ob Per­so­nal­aus­weis, Rei­se­pass, Füh­rer­schein oder auch die Ver­si­cher­ten­kar­te vor­ge­zeigt wird, wol­len wir nicht vor­schrei­ben. Wich­tig ist für uns eine ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­ka­ti­on mit­tels eines Licht­bild­aus­wei­ses“, erläu­tern Türk und Wäch­ter. „Lei­der kommt es immer wie­der vor, dass wir War­ten­de kurz vor der Testung aus der Rei­he neh­men müs­sen, da Unter­la­gen feh­len. Das führt dann zwangs­läu­fig zu Ärger, der ver­meid­bar wäre und den Ablauf hemmt.“

Wie sind die Öffnungszeiten?

Die Test­strecke in der Fles­sa­stra­ße ist von Mon­tag bis Frei­tag von 10:00 Uhr – 11:00 Uhr geöff­net. Am Rot-Kreuz-Platz wer­den Tests von Mon­tag bis Frei­tag von 06:30 Uhr – 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr – 19:00 Uhr sowie am Sams­tag und Sonn­tag von 08:00 Uhr – 11:00 Uhr abge­nom­men. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind an bei­den Test­strecken nicht erforderlich.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu COVID-19 (Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2) sowie eine Über­sicht der Pres­se­mit­tei­lun­gen im Rah­men der Coro­na-Pan­de­mie fin­den Sie auf www​.land​kreis​-kulm​bach​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus.