Geflü­gel­pest in Bay­reuth: Ver­schärf­te Schutz­maß­nah­men angeordnet

Die Geflü­gel­pest brei­tet sich in Euro­pa und Deutsch­land immer wei­ter aus. Seit Mit­te Okto­ber kommt es in Deutsch­land wie­der zu ver­mehrt auf­tre­ten­den Fäl­len. Neben den Fäl­len bei Wild­vö­geln, vor allem Wild­gän­sen und Wild­enten, aber zum Bei­spiel auch Möwen und Greif­vö­geln, gab es bereits meh­re­re Geflü­gel­pest­aus­brü­che bei gehal­te­nen Vögeln bezie­hungs­wei­se in Geflügelbeständen.

Um das Risi­ko einer Ein­schlep­pung des Erre­gers in baye­ri­sche Nutz- und Haus­ge­flü­gel­be­stän­de zu mini­mie­ren, wird es aus Sicht des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz als not­wen­dig erach­tet, in Bezug auf die Bio­si­cher­heit zum Schutz vor der Geflü­gel­pest bay­ern­weit wei­ter­ge­hen­de tier­seu­chen­recht­li­che Maß­nah­men anzu­ord­nen. Daher hat die Stadt Bay­reuth für das Stadt­ge­biet Bay­reuth eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, die unter ande­rem das Ver­bot von Geflü­gel-Aus­stel­lun­gen und ein all­ge­mei­nes Füt­te­rungs­ver­bot für Wild­vö­gel vorsieht.

Außer­dem müs­sen Halter/​innen von Geflü­gel im Sin­ne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflü­gel­pest-Ver­ord­nung bis ein­schließ­lich 1.000 Tie­ren wei­te­re, ver­schärf­te Schutz­maß­nah­men ver­an­las­sen. Hier­zu zäh­len zum Bei­spiel die Siche­rung gegen unbe­fug­tes Betre­ten der Stäl­le, das Tra­gen von Schutz­klei­dung sowie kon­se­quen­te Rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on der Ställe.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung fin­den Inter­es­sier­te auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te unter www​.bay​reuth​.de. Sie hängt außer­dem an den Amts­ta­feln am Neu­en Rat­haus und am Rat­haus II öffent­lich aus.