ILE „Rund um die Neu­bürg“ infor­miert: Regio­nal­bud­get 2022 – Jetzt Zuschüs­se sichern!

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Was ist das Regionalbudget?

Nach dem erfolg­rei­chen Start in den Jah­ren 2020 und 21 haben die baye­ri­schen ILE-Regio­nen auch 2022 erneut die Mög­lich­keit, eigen­ver­ant­wort­lich Klein­pro­jek­te in deren Gebiet zu för­dern. Dazu steht pro ILE ein jähr­li­ches Regio­nal­bud­get von maxi­mal 100.000 € zur Ver­fü­gung. 90% davon stam­men vom Amt für Länd­li­che Ent­wick­lung, der Rest wird aus Eigen­mit­teln des Zusam­men­schlus­ses aufgebracht.

Wel­che Pro­jek­te kön­nen geför­dert werden?

Mit dem Regio­nal­bud­get kön­nen Klein­pro­jek­te mit Net­to­ge­samt­ko­sten zwi­schen 625 € und 20.000 € geför­dert wer­den, die

  • der Umset­zung des Inte­grier­ten Länd­li­chen Ent­wick­lungs­kon­zep­tes (ILEK) und den Zie­len der Baye­ri­schen Lan­des­ent­wick­lung dienen
  • inner­halb der Gren­zen des ILE-Zusam­men­schlus­ses liegen
  • bis­lang noch nicht begon­nen wurden
  • bis spä­te­stens 01. Okto­ber nach­weis­lich abge­schlos­sen sind

Das kön­nen zum Bei­spiel sein: Gestal­tung von öffent­li­chen Plät­zen, Inve­sti­tio­nen in Unter­neh­men der länd­li­chen Grund­ver­sor­gung, Unter­stüt­zung des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments (inkl. Öffentlichkeitsarbeit) …

Wer kann Pro­jekt­trä­ger sein?

Nahe­zu jeder, egal ob Pri­vat­per­son, Ver­ein, Unter­neh­men oder eine Mit­glieds­kom­mu­ne der ILE. Wich­tig ist, dass die Pro­jekt­trä­ger über die aus­rei­chen­den Mit­tel ver­fü­gen, da der Zuschuss erst nach Abschluss der Pro­jek­te und nach Prü­fung der Ver­wen­dungs­nach­wei­se durch das ALE Ober­fran­ken gezahlt wer­den kann.

Wie hoch ist die Förderung?

Aus dem Topf des Regio­nal­bud­gets kön­nen Klein­pro­jek­te mit bis zu 80% der Net­to­ge­samt­ko­sten geför­dert werden.

Die För­de­rung wird bei 10.000 € gedeckelt.

Wel­che Schrit­te sind nötig?

Pro­jekt­trä­ger rei­chen eine schrift­li­che För­der­an­fra­ge bei der ILE-Geschäfts­stel­le ein, die von einem Ent­schei­dungs­gre­mi­um anhand vor­ge­ge­be­ner Aus­wahl­kri­te­ri­en bewer­tet wird. Die Pro­jekt­trä­ger schlie­ßen dar­auf­hin einen Ver­trag mit der ILE ab, nach des­sen Unter­zeich­nung die Pro­jek­te umge­setzt wer­den dürfen.

Bis 1. Okto­ber muss ein Durch­füh­rungs­nach­weis mit Kosten­auf­stel­lung bei der ILE ein­ge­gan­gen sein. Bis Ende des Jah­res kön­nen die Pro­jekt­trä­ger mit einer Aus­zah­lung der Zuschüs­se rechnen.

Wenn auch Sie eine Pro­jekt­idee haben, die die Anfor­de­run­gen erfüllt und dafür Unter­stüt­zung bean­tra­gen wol­len dann kön­nen Sie die­se bis 31.01.2022 bei uns einreichen!

Vor­ab emp­feh­len wir eine unver­bind­li­che Bera­tung per Mail oder Tele­fon in Anspruch zu nehmen:

Inter­kom­mu­na­le Alli­anz (ILE)
Rund um die Neu­bürg – Frän­ki­sche Schweiz e. V.

Wei­te­re Infos zu den Rah­men­be­din­gun­gen sowie alle Merk­blät­ter und For­mu­la­re fin­den Sie unter ogy​.de/​r​e​g​i​o​n​a​l​b​u​d​get