Bam­ber­ger Frei­zeit­bad „Bam­ba­dos“: Schwim­men und Sau­nie­ren nun auch nach Selbst­test möglich

Zusätz­li­cher Ser­vice für alle Gäste des Bam­ba­dos: Wer das Fami­li­en- und Sport­bad besu­chen möch­te, kann ab mor­gen auch mit einem unter Auf­sicht durch­ge­führ­ten Selbst­test nach­wei­sen, dass er nicht mit dem Coro­na-Virus infi­ziert ist. Hier­für haben die Stadt­wer­ke auf dem Park­platz vor dem Bam­ba­dos einem Lini­en­bus zur Selbst­test-Sta­ti­on umfunk­tio­niert, die täg­lich von 10 bis 18 Uhr geöff­net ist.

In baye­ri­schen Hal­len­bä­dern gilt die 2Gplus-Regel. Nach Vor­ga­be der Staats­re­gie­rung hat nur Zutritt, wer geimpft oder gene­sen ist und zusätz­lich einen aktu­el­len nega­ti­ven Coro­na-Test nach­wei­sen kann.

Ab Sams­tag, 4. Dezem­ber, muss die­ser Test­nach­weis im Bam­ba­dos nicht mehr zwin­gend von einer zer­ti­fi­zier­ten Test­stel­le aus­ge­stellt wor­den sein. Bade- und Sau­na­gä­ste des Bam­ba­dos haben dann täg­lich zwi­schen 10 und 18 Uhr die Mög­lich­keit, von zu Hau­se einen Selbst­test mit­zu­brin­gen und ihn vor Ort selbst unter Auf­sicht durch­zu­füh­ren. Das Ergeb­nis des Selbst­te­stes ist nur am glei­chen Tag und nur im Bam­ba­dos gül­tig. Der Selbst­test muss mit­ge­bracht wer­den, das Bam­ba­dos bie­tet der­zeit kei­ne Selbst­tests zum Ver­kauf an. Selbst­tests, die schon daheim durch­ge­führt wur­den, sind nicht gültig.

Wel­che wei­te­ren Tests wer­den akzep­tiert? Neben einem aktu­el­len Schnell­test (maxi­mal 24 Stun­den alt) oder einen einem PCR-Test (maxi­mal 48 Stun­den alt) wer­den im Bam­ba­dos bis auf Wei­te­res auch betrieb­li­che Selbst­tests akzep­tiert, die am sel­ben Tag im 4‑Au­gen-Prin­zip bzw. unter Auf­sicht durch­ge­führt wor­den sind. Hier­zu zäh­len auch Tests von Leh­rern. Der Test­nach­weis muss schrift­lich vor­lie­gen und Test­typ, Datum, Uhr­zeit, die Namen vom Gete­ste­ten und der Auf­sichts­per­son bzw. der Test­stel­le, eine Unter­schrift und das Ergeb­nis enthalten.

Beim Ver­eins­trai­ning dür­fen auch Selbst­tests unter Auf­sicht des unter­wie­se­nen Hygie­ne­be­auf­trag­ten des jewei­li­gen Ver­eins durch­ge­führt wer­den. Der Hygie­ne­be­auf­trag­te des Ver­eins doku­men­tiert das Test­ergeb­nis auf der Ver­eins­trai­nings­li­ste. Die­se „Ver­eins-Selbst­tests“ unter Auf­sicht sind aller­dings nur für das Ver­eins­trai­ning gültig.