Fal­sche Impf­päs­se und Test­nach­wei­se in Oberfranken

symbolfoto polizei

Kon­se­quen­te Ver­fol­gung durch Poli­zei und Staatsanwaltschaft

OBER­FRAN­KEN. Zahl­rei­che Durch­su­chun­gen und Fest­nah­men sind das bis­he­ri­ge Ergeb­nis der Ermitt­lungs­ar­beit der Kri­mi­nal­po­li­zei­en und Staats­an­walt­schaf­ten in Oberfranken.

Bei der Fäl­schung von Impf­aus­wei­sen han­delt es sich um ein neu­es bun­des­wei­tes Phä­no­men, das auch die Poli­zei in Ober­fran­ken beschäf­tigt. Die Anzahl der Ver­stö­ße steigt. Bis­lang bear­bei­te­te die ober­frän­ki­sche Poli­zei im Jahr 2021 rund 70 Vor­gän­ge. Die Staats­an­walt­schaf­ten Bam­berg, Bay­reuth, Coburg und Hof erlie­ßen bis dato vier Haft­be­feh­le und etwa 25 Durchsuchungsbeschlüsse.

In jüng­ster Ver­gan­gen­heit wur­den dar­über hin­aus ober­fran­ken­weit fal­sche Test­nach­wei­se fest­ge­stellt. Auch hier über­nahm die jeweils ört­lich zustän­di­ge Kri­mi­nal­po­li­zei die Ermittlungen.

Bei gefälsch­ten Impf­päs­sen oder Test­nach­wei­sen ste­hen Straf­tat­be­stän­de aus dem Bereich der Urkun­den­fäl­schung im Raum. Der Gesetz­ge­ber hat hier Ende Novem­ber nach­ge­schärft und die Tat­be­stän­de hin­sicht­lich Impf­aus­wei­sen und Test­nach­wei­sen kon­kre­ti­siert. Es dro­hen Geld- oder Freiheitsstrafen.

Wir möch­ten beto­nen, dass sich nicht nur die Her­stel­ler der fal­schen Urkun­den recht­lich ver­ant­wor­ten müs­sen, son­dern auch die Benut­zer. Bei gefälsch­ten Impf­päs­sen ist sogar die Beschaf­fung bereits unter Stra­fe gestellt. Ein kon­kre­tes Gebrau­chen wird nicht vorausgesetzt.

Apo­the­ker, Ärz­te, Gastro­no­men oder son­sti­ge Berufs­grup­pen, die 2- oder 3G-Rege­lun­gen über­prü­fen und mit poten­ti­el­len Fäl­schun­gen in Kon­takt tre­ten, sind sen­si­bi­li­siert und ange­hal­ten, bei Ver­dachts­mo­men­ten die Poli­zei zu verständigen.

Um gefälsch­te Impf­aus­wei­se zu ent­lar­ven, kön­nen fol­gen­de Punk­te über­prüft werden:

  • Ist der Impf­pass auf eine Per­son nament­lich ausgestellt?
  • Befin­den sich mehr als die Coro­na-Ein­tra­gun­gen im Impfpass?
  • Ist der Stem­pel des imp­fen­den Arz­tes echt?
  • Stimmt der Inhalt des Impf­pas­ses mit den Anga­ben des Benut­zers überein?
  • Machen die Kle­be­eti­ket­ten einen ech­ten Eindruck?

Ent­schei­dend ist hier der Gesamt­ein­druck des Doku­men­tes. Bei Zwei­feln ver­stän­di­gen Sie bit­te die Poli­zei. Unse­re fach­kun­di­gen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen kön­nen Fäl­schun­gen mit ent­spre­chen­dem tech­ni­schem Equip­ment, zum Bei­spiel Doku­men­ten­prüf­ge­rä­ten, schnell iden­ti­fi­zie­ren. Zudem kön­nen die Poli­zei­kräf­te die auf den Impf­eti­ket­ten ange­ge­be­ne Char­gen­num­mer auf Echt­heit prüfen.