Zuschlags­an­kün­di­gung „Express­ver­kehr Ost­bay­ern Übergang“

Im Rah­men des Ver­ga­be­ver­fah­rens Express­ver­kehr Ost­bay­ern Über­gang soll der Zuschlag im Los 1 (Mün­chen – Hof) auf das Ange­bot der DB Regio AG und im Los 2 (Mün­chen – Prag) auf das Ange­bot der Alle­gra Deutsch­land GmbH, einer Toch­ter der Öster­rei­chi­schen Bun­des­bah­nen, erteilt wer­den. Der Auf­sichts­rat der Baye­ri­schen Eisen­bahn­ge­sell­schaft (BEG), die den Regio­nal- und S‑Bahn-Ver­kehr im Auf­trag des Frei­staats plant, finan­ziert und kon­trol­liert, hat gestern die­ser Ver­ga­be­ent­schei­dung zugestimmt.

Die Bie­ter in die­sem Ver­ga­be­ver­fah­ren wur­den gestern über die­se Absicht der BEG infor­miert. Der end­gül­ti­ge Zuschlag kann frü­he­stens nach Ablauf einer 10-tägi­gen Ein­spruchs­frist erteilt wer­den, in der die unter­le­ge­nen Bie­ter die Mög­lich­keit haben, die Ent­schei­dung der BEG durch die Ein­lei­tung eines Nach­prü­fungs­ver­fah­rens vor der Ver­ga­be­kam­mer Süd­bay­ern anzufechten.

Die BEG weist dar­auf hin, dass sie bis zum Ablauf die­ser Ein­spruchs­frist zunächst kei­ne wei­te­ren öffent­li­chen Stel­lung­nah­men zu der beab­sich­tig­ten Ver­ga­be­ent­schei­dung abge­ben kann.