3G-Regel im Hofer Land­bus und im Anruf­sam­mel­ta­xi Münchberg

Seit Mitt­woch (24.11.2021) gilt für die Benut­zung von Öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln die 3G-Regel. Das betrifft auch den Hofer Land­bus sowie das Anruf­sam­mel­ta­xi Münchberg.

D.h. Fahr­gä­ste müs­sen ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv gete­stet sein und dies auf Ver­lan­gen nach­wei­sen kön­nen. Für den Nega­tiv-Nach­weis (aus­ge­nom­men Selbst­tests) ist bei Fahrt­an­tritt dar­auf zu ach­ten, dass die Test­ab­nah­me nicht län­ger als 24 Stun­den zurück­liegt. Kin­der unter sechs Jah­ren sowie Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind von der 3G-Regel aus­ge­nom­men. Die Ein­hal­tung die­ser Maß­nah­me wird stich­pro­ben­haft kon­trol­liert. Dar­über hin­aus gilt sowohl in den Fahr­zeu­gen als auch an den Hal­te­stel­len FFP2-Maskenpflicht.