Gewerk­schaft NGG warnt vor Behin­de­rung der Betriebs­rats­wah­len im Kreis Kulmbach

Mehr Mit­be­stim­mung für 3.200 Beschäf­tig­te im Lebens­mit­tel- und Gast­ge­wer­be gefordert

Mehr Demo­kra­tie hin­term Werks­tor: Beschäf­tig­te, die sich im Land­kreis Kulm­bach über schlech­te Arbeits­be­din­gun­gen ärgern, sol­len sich stär­ker um ihre Inter­es­sen küm­mern – und die Vor­be­rei­tung der Betriebs­rats­wah­len im kom­men­den Jahr unter­stüt­zen. Dazu ruft die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) auf. „Betriebs­rä­te hel­fen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch krea­ti­ve Impul­se aus der Beleg­schaft an die Chef­eta­ge wei­ter und tra­gen dazu bei, Fir­men fit für die Zukunft zu machen“, sagt Micha­el Grundl, Geschäfts­füh­rer der NGG-Regi­on Ober­fran­ken. Doch ein Groß­teil der Men­schen, die im Land­kreis Kulm­bach in der Lebens­mit­tel­bran­che (2.100 Beschäf­tig­te) und im Gast­ge­wer­be (1.100 Beschäf­tig­te) arbei­ten, kön­ne nicht auf eine Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung bau­en. Das lie­ge auch dar­an, dass gera­de in Klein­be­trie­ben vie­le Chefs die Grün­dung eines Betriebs­rats blockier­ten, berich­tet der Gewerk­schaf­ter. Wenn man wis­se, wie es geht, sei eine Betriebs­rats­wahl aller­dings etwas, vor dem nie­mand zurück­schrecken müs­se. Beschäf­tig­te im Gast­ge­wer­be oder in der Ernäh­rungs­in­du­strie, die eine Betriebs­rats­wahl in ihrer Fir­ma orga­ni­sie­ren wol­len, kön­nen sich dabei an die NGG wen­den. Die Gewerk­schaft bie­tet Unter­stüt­zung beim Auf­bau einer Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung – vom recht­li­chen Know-how bis zum Organisationsmanagement.

Die Coro­na-Pan­de­mie habe gezeigt, wie wich­tig die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung sei. Dort, wo es Betriebs­rä­te gebe, sei nicht nur häu­fi­ger das Kurz­ar­bei­ter­geld auf­ge­stockt wor­den. Auch beim Infek­ti­ons­schutz am Arbeits­platz kom­me es ent­schei­dend auf die Mit­spra­che der Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter an, so Grundl. Die NGG appel­liert daher an die Beschäf­tig­ten aus ihren Bran­chen, sich im eige­nen Betrieb schon jetzt über die Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten zu infor­mie­ren – oder sich selbst zur Wahl auf­stel­len zu las­sen. „Einen Betriebs­rat zu wäh­len, ist ein demo­kra­ti­sches Grund­recht, das jeder nut­zen und nicht ver­schen­ken soll­te. Schon in Betrie­ben ab fünf Mit­ar­bei­tern ist die Wahl mög­lich“, betont Grundl. Die Betriebs­rats­wah­len begin­nen im März 2022. Getreu dem Mot­to „Haste kei­nen, wähl Dir einen!“ kön­nen Beleg­schaf­ten, die kei­nen Betriebs­rat haben, jeder­zeit die Wahl einleiten.

Dabei gel­ten neue Regeln: Das in die­sem Jahr ein­ge­führ­te Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz stärkt die Posi­ti­on der Beschäf­tig­ten. „Wer eine Betriebs­rats­wahl vor­be­rei­tet, ist nun noch bes­ser geschützt. Außer­dem erhal­ten Betriebs­rä­te bei The­men wie dem mobi­len Arbei­ten, der betrieb­li­chen Wei­ter­bil­dung und Künst­li­cher Intel­li­genz mehr Mit­spra­che“, erklärt Grundl. Von der auto­ma­ti­sier­ten Waren­be­stel­lung in der Back­wa­ren­fa­brik bis hin zur Soft­ware-Schu­lung von Hotel­an­ge­stell­ten – bei vie­len Umstel­lun­gen am Arbeits­platz könn­ten die Inter­es­sen­ver­tre­ter jetzt mehr mit­re­den, so die NGG.

Dabei nut­ze die Mit­be­stim­mung auch den Unter­neh­men: Nach einer Stu­die der Hans-Böck­ler-Stif­tung sind Fir­men mit Betriebs­rat durch­schnitt­lich 18 Pro­zent pro­duk­ti­ver als Unter­neh­men, bei denen es die­se Mit­be­stim­mung am Arbeits­platz nicht gibt. Der Grund: Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen erken­nen Pro­ble­me im Arbeits­all­tag schnel­ler und sor­gen für einen bes­se­ren Aus­tausch zwi­schen Beleg­schaft und Manage­ment. „Sich für die Beleg­schaft zu enga­gie­ren, sich um Pro­ble­me zu küm­mern und bei Kon­flik­ten im Kol­le­gi­um oder beim Streit mit dem Chef zu ver­mit­teln, das ist eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Auf­ga­be. Es ist ein Ein­satz für mehr Zusam­men­halt im Unter­neh­men, der nicht zuletzt auch noch Spaß macht“, so Gewerk­schaf­ter Grundl.

„In punc­to Mit­be­stim­mung muss mehr getan wer­den. Die Poli­tik hat zwar eini­ge Hür­den für die Betriebs­rats­wahl abge­baut. Aber es kommt auch auf die Beschäf­tig­ten an, ihr gutes Recht wahr­zu­neh­men“, betont Grundl.