Bam­ber­ger OB Andre­as Star­ke: „Wir wol­len Markt­kauf­leu­ten helfen“

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Stadt­rat beschließt Unter­stüt­zungs­kon­zept für die am stärk­sten betrof­fe­nen Marktbeschicker

Weih­nachts­märk­te sind nach den Vor­ga­ben der 15. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung vom 23.11.2021 auch in die­sem Jahr nicht erlaubt. Die Absa­ge kam kurz­fri­stig und hat für die über 50 Beschicker des Bam­ber­ger Weih­nachts­mark­tes teils dra­ma­ti­sche Aus­wir­kun­gen: So blei­ben ins­be­son­de­re die Markt­kauf­leu­te mit ver­derb­li­cher oder sai­so­na­ler Ware auf hohen Kosten sit­zen, da die Vor­rä­te bereits gekauft sind und vom Groß­han­del nicht mehr zurück­ge­nom­men wer­den. Der Bam­ber­ger Stadt­rat hat in sei­ner gest­ri­gen Sit­zung (24.11.2021) ein­stim­mig dem Vor­schlag der Ver­wal­tung zuge­stimmt, den am stärk­sten betrof­fe­nen Markt­be­schickern, eine Mög­lich­keit anzu­bie­ten, an unter­schied­li­chen Stand­or­ten ihre Waren anzu­bie­ten. Dabei mach­te Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke deut­lich, dass es kei­nen Ersatz­weih­nachts­markt geben kann, ledig­lich ein­zel­ne Ver­kaufs­stän­de ohne Alko­hol­aus­schank sol­len die Markt­kauf­leu­te unterstützen.

„Wir stel­len in der Innen­stadt und im wei­te­ren Stadt­ge­biet ver­teilt ein­zel­ne Stand­or­te im Rah­men einer Son­der­nut­zung für Ver­kaufs­stän­de zur Ver­fü­gung. Es dür­fen jedoch kein Alko­hol aus­ge­schenkt und kei­ne Ver­wei­l­an­rei­ze, wie bei­spiels­wei­se Kin­der­kar­rus­sel, geschaf­fen wer­den,“ betont Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke und weist dar­auf hin, dass es sich gera­de nicht um einen „dezen­tra­len Weih­nachts­markt“ hand­le. „Die­se Maß­nah­me dient zur Abfe­de­rung der wirt­schaft­li­chen Schä­den bei den Schau­stel­lern und ermög­licht einen Ver­kauf von Waren ana­log zum Ein­zel­han­del, jedoch an der fri­schen Luft,“ so Star­ke wei­ter. Auch die Öff­nungs­zei­ten sind die glei­chen wie beim Ein­zel­han­del, näm­lich von Mon­tag bis Sams­tag von 8 bis 20 Uhr. Die Ver­kaufs­stän­de sol­len ins­ge­samt bis zum 23.12.2021 ste­hen blei­ben. Selbst­ver­ständ­lich sind jeweils alle aktu­el­len Infek­ti­ons­schutz­vor­ga­ben zu erfüllen.

Vor dem Hin­ter­grund der Gesamt­si­tua­ti­on durch die Coro­na-Pan­de­mie, der wirt­schaft­lich dra­ma­ti­schen Lage der Markt­be­schicker und ins­be­son­de­re auf­grund der spä­ten Absa­ge des Weih­nachts­mark­tes stellt die Ver­wal­tung zudem den Erlass der eigent­lich anfal­len­den Son­der­nut­zungs­ge­bühr in Aus­sicht, um die Markt­kauf­leu­te nicht zusätz­lich noch finan­zi­ell zu belasten.

Außer­dem unter­stüt­zen die Wirt­schafts­för­de­rung der Stadt Bam­berg und das Stadt­mar­ke­ting die Beschicker bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on und Öffentlichkeitsarbeit.